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Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung (Gelesen: 5.672 mal)
Steffen12345
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.01.2011 um 09:15:38
 
Hallo,

meine Freundin (Chinesin) ist mit einem Chinesen (arbeitet und lebt in Deutschland) verheiratet. Die Hochzeit wurde im Februar 2010 und nur in China vollzogen. Sie ist (mit Unterbrechungen) seit Oktober 2010 in Deutschland gewesen.

Sie hatte zuerst für drei Monate ein Sprachvisum und seit 2 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis von ihm erhalten.

Die beiden werden trotzdem bald die Scheidung vollziehen und da wollte ich nun fragen, was mit der AE passiert?

Sie verliert ihre Gültigkeit oder? Und dann bestünde wieder nur die Möglichkeit per normalen Visum nach Deutschland zu reisen, oder?

Viele Grüße,
Steffen
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schweitzer
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Antwort #1 - 21.01.2011 um 09:20:59
 
Da die Ehe noch nicht wenigstens zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden.

Die ABH wird bei Kenntnis über die nicht nur vorübergehende Trennung die Frau zu einer Anhörung bitten. In der Folge wird ihr eine Frist zur Ausreise gesetzt - der AE wird zurückgenommen bzw. mit einer kürzeren Frist (bis zur Ausreise) versehen.

In der Folge wären dann erneute Einreisen nur nach Durchlaufen des jeweils erforderlichen Visaverfahrens möglich.


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Steffen12345
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Antwort #2 - 21.01.2011 um 09:33:15
 
Die Ausländerberhörde hier in Deutschland? Für welchen Zweck machen die eine Anhörung?

Sie ist gestern nach China geflogen, zwecks Termin mit Anwalt usw. also sie ist momentan nicht mehr in Deutschland, eine Rückreise nach DE momentan also auch noch offen.

Die Scheidung wird halt bald in CHina vollzogen, daher wäre sie in der Zwischenzeit auch nicht mehr in Deutschland
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Zkai
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Antwort #3 - 21.01.2011 um 09:46:18
 
Entscheidend ist aber für die Erteilung des Aufenthaltstitels gewesen nicht ob sie noch verheiratet sind, sondern seit wann sie getrennt sind.

Sofern sie gerade erst die AE beantragt und dann letztendlich bekommen hat, obwohl sie getrennt ist.. ist das natürlich auch wieder sone Sache.

Ein Aufenthaltsrecht wird ihr aber nicht mehr zustehen. Es wäre vor einer Wiedereinreise (mit einer möglicherweise bereits hinfälligen Aufenthaltserlaubnis) der Status entweder über die dt. Botschaft oder die letzte Ausländerbehörde zu klären. Sonst könnte es möglicherweise zu einer Zurückweisung bei einer Wiedereinreise kommen.
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Steffen12345
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Antwort #4 - 21.01.2011 um 09:48:58
 
Sie sind noch nicht geschieden. Sie haben aber eigentlich die ganze Zeit getrennt gelebt, jeder in einer Wohnung für sich.


Zitat:
Sonst könnte es möglicherweise zu einer Zurückweisung bei einer Wiedereinreise kommen.


Das heißt, es würden auch keine künftigen Visas akzeptiert werden? Wie sähe das ganze aus, wenn ich sie heiraten würde?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.01.2011 um 09:57:42
 
Steffen12345 schrieb am 21.01.2011 um 09:48:58:
Sie sind noch nicht geschieden. 

Steffen12345 schrieb am 21.01.2011 um 09:48:58:
Wie sähe das ganze aus, wenn ich sie heiraten würde? 

Das dürfte unter dieser Prämisse kaum möglich sein.

Im Übrigen erlischt die AE bereits mit der Trennung vom Ehepartner, mit der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Wenn diese, wie Du schreibst, nie bestanden bzw. garnicht beabsichtigt war, könnte man von einer Scheinehe zur Erlangung des Aufenthaltes ausgehen.
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Antwort #6 - 21.01.2011 um 10:05:07
 
Saxonicus schrieb am 21.01.2011 um 09:57:42:
Im Übrigen erlischt die AE bereits mit der Trennung vom Ehepartner, mit der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft. 

Nein, die AE erlischt nicht bereits (automatisch) mit der Beendigung der ehel. LG, oder der Trennung.

Dazu muss die ABH die AE erst nachträglich befristen.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 21.01.2011 um 10:11:54
 
maki schrieb am 21.01.2011 um 10:05:07:
Dazu muss die ABH die AE erst nachträglich befristen.

Was bei dem geschilderten Sachverhalt unweigerlich geschehen wird.
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Antwort #8 - 21.01.2011 um 10:29:02
 
Saxonicus schrieb am 21.01.2011 um 09:57:42:
Wenn diese, wie Du schreibst, nie bestanden bzw. garnicht beabsichtigt war, könnte man von einer Scheinehe zur Erlangung des Aufenthaltes ausgehen.


Was dann natürlich auch noch Auswirkungen auf zukünftige Pläne haben könnte/wird. Gerade eine erneute Ehe könnte dann mit vielen Problemen bei der Aufenthaltserlaubniserteilung verbunden sein und natürlich von vorneherein mit dem Stempel "Scheineheverdacht"! versehen werden.


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Steffen12345
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Antwort #9 - 21.01.2011 um 10:49:27
 
Ja, ich verstehe die Bedenken. Wir wollten 2012 eigentlich in China heiraten und das ganze dann nachbeurkunden in Deutschland, damit die Ehe auch hier rechtsgültig ist. Wenn man hier bei den entsprechenden Ämtern mit offenen Karten spielt, kommt man vielleicht weiter oder ?
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Antwort #10 - 21.01.2011 um 10:54:25
 
Steffen12345 schrieb am 21.01.2011 um 10:49:27:
Wenn man hier bei den entsprechenden Ämtern mit offenen Karten spielt, kommt man vielleicht weiter oder ? 


Das ist letztendlich der beste, vernünftigste und korrekteste Weg, ja.


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Antwort #11 - 21.01.2011 um 11:16:50
 
Steffen12345 schrieb am 21.01.2011 um 10:49:27:
Ja, ich verstehe die Bedenken. Wir wollten 2012 eigentlich in China heiraten und das ganze dann nachbeurkunden in Deutschland, damit die Ehe auch hier rechtsgültig ist. Wenn man hier bei den entsprechenden Ämtern mit offenen Karten spielt, kommt man vielleicht weiter oder ?


Ja. Man sollte das halt mal klären. Zumindest dass eine Trennung und Ausreise zur Scheidung erfolgt ist. Das wird halt die AE futsch machen, aber dann geht man wenigstens den ehrlichen Weg. Was bislang geschildert wurde, klingt nach ziemlich viel Murks.
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Steffen12345
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Antwort #12 - 21.01.2011 um 11:47:20
 
Sie wollte eigentlich keine Aufenthaltserlaubnis von ihm haben, da sowieso bald die Scheidung ansteht. Er hat es aber noch immer noch nicht so richtig wahrhaben wollen, dass sie die Scheidung will, deswegen hat er es trotzdem gemacht.
Wir hätten das mit den Visas auch anders lösen können, als dass sie hier weiterhin ihre Deutschsprachkurse gemacht hätte. Auch stand es zur Diskussion, dass sie in Deutschland noch ihren Master studiert und wir dann erst nach China gehen. Sollte sie nicht hier studieren, kann sie wenigstens ihr Deutsch an der VHS noch weiter aufbessern.
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Antwort #13 - 21.01.2011 um 12:26:26
 
Steffen12345 schrieb am 21.01.2011 um 11:47:20:
Sie wollte eigentlich keine Aufenthaltserlaubnis von ihm haben, da sowieso bald die Scheidung ansteht. Er hat es aber noch immer noch nicht so richtig wahrhaben wollen, dass sie die Scheidung will, deswegen hat er es trotzdem gemacht.
Wir hätten das mit den Visas auch anders lösen können, als dass sie hier weiterhin ihre Deutschsprachkurse gemacht hätte. Auch stand es zur Diskussion, dass sie in Deutschland noch ihren Master studiert und wir dann erst nach China gehen. Sollte sie nicht hier studieren, kann sie wenigstens ihr Deutsch an der VHS noch weiter aufbessern.

Hört sich imho nicht mehr nach einer "Scheinehe" an.

Was für Fragen sind denn noch offen?

Das sie jederzeit wieder ein Visum beantragen kann ist wohl klar?
Ihre jetzige AE ist bei diesem Sachverhalt "nicht mehr viel wert".
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Steffen12345
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Antwort #14 - 21.01.2011 um 12:59:07
 
Auf Druck ihrer Eltern hatte sie ihn damals geheiratet, das is aber ein anderes Thema ...

Ansonsten sind meine Fragen geklärt, ja.

Danke Smiley
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