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minderjaehriges Kind mit nach Deutschland nehmen (Gelesen: 1.033 mal)
Carmacks
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag minderjaehriges Kind mit nach Deutschland nehmen
26.12.2010 um 11:26:07
 
Mal eine Frage:
Meine Verlobte von den Philippinen hat einen kleinen Sohn von 3 Jahren, den sie im neuen Jahr mit nach Deutschland bringen will. Zur Einreise nach DE muss sie fuer den Kleinen ein seperates Visum beantragen. Der leibliche Vater, mit dem sie nie verheiratet war, waere bereit, eine notarielle Verzichtserklaerung zu unterschreiben, in der er auf alle Rechte
gegenueber dem Kleinen, der seinen Familienname traegt, zu verzichten.

Weiss jemand, ob dies fuer die Visabeantragung des Kleinen ausreicht, oder werden weitere Papiere verlangt, bzw.welche Unterlagen, Dokumente sind erforderlich, um das Visum fuer den Kleinen zu beantragen. Hat Jemand schon einen aehnlichen
Fall durch ?

Fuer Hinweise waere ich sehr dankbar.

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reinhard
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Beiträge: 15.202

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.12.2010 um 12:00:52
 
Die Botschaft wird Dir genau sagen können, was verlangt wird, ob auch noch eine behördliche oder gerichtliche Bestätigung erforderlich ist. Für die Visumerteilung soll 100-prozentig sichergestellt werden, dass es sich nicht um eine "Entführung" handelt.

Außerdem muss der Lebensunterhalt des Kindes auf Dauer sichergestellt sein, indem jemand "mit Geld" eine VE (Garantie) unterschreibt. Das Kind ist ja mit der Mutter (und sonst hier niemandem) verwandt, es handelt sich also um den Familiennachzug eines Ausländers zu einer Ausländerin – da ist der "Verzicht" auf Sozialhilfe Voraussetzung.
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hge2001
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Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: minderjaehriges Kind mit nach Deutschland nehmen
Antwort #2 - 26.12.2010 um 19:01:05
 
reinhard schrieb am 26.12.2010 um 12:00:52:
Die Botschaft wird Dir genau sagen können, was verlangt wird, ob auch noch eine behördliche oder gerichtliche Bestätigung erforderlich ist. Für die Visumerteilung soll 100-prozentig sichergestellt werden, dass es sich nicht um eine "Entführung" handelt.


Auf den Philippinen hat der Vater von unehelichen Kindern keine Sorgerecht. Daher ist ein Sorgerechtsbeschluss nicht nötig.

Geht auch indirekt aus dem Merkblatt Der Botschaft Manila hervor:

Zitat:
Sorgerechtsbeschluss (für Minderjährige bei denen Ehe der Eltern aufgelöst/annuliert wurde);

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636870/Daten/854633/MB_fz_dt_aug10.pdf

hge
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