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wie lange dauert es bis mein Ehemann sein Visum bekommt! (Gelesen: 5.266 mal)
UE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.12.2010 um 11:34:36
 
einen schönen guten Morgen liebes Forumteam

wir haben endlich vom Verwaltungsgericht Berlin das Gerichtsurteil bekommen

wo  drinn steht "im Wege schriftlicher Entscheidung am .......
für Recht erkannt"
die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Botschaft
der  Bundesrepublik Deutschland in Kairo vom 10.Oktober 2009 verpflichtet, dem Kläger ein Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

wer kann mir bitte sagen ,bekommt mein Ehemann jetzt gleich sein Visum , und was bedeutet mein letzter Satz?

vielen lieben Dank im voraus
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Muleta
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Antwort #1 - 19.12.2010 um 12:01:30
 
UE schrieb am 19.12.2010 um 11:34:36:
wer kann mir bitte sagen ,bekommt mein Ehemann jetzt gleich sein Visum , und was bedeutet mein letzter Satz?


Ihr solltet (bzw. der Anwalt sollte) in ca. einer Woche mit dem AA Kontakt aufnehmen (die Kontaktdaten stehen auf den Schreiben des AA ans Gericht drauf) und klären, wie es weitergehen soll; auch im Hinblick auf Einlass in die Botschaft/Notwendigkeit eines Termins etc.

In der Regel wird die Botschaft vom AA kurzfristig informiert und innerhalb von 2 Wochen kann das Visum abgeholt werden.

Etwas anderes gilt nur, wenn das AA sich mit dem Urteil nicht abfinden will und die Berufungszulassung beantragt. Das passiert aber idR nur in Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung.

Muleta
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UE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.12.2010 um 12:14:41
 
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
unser Anwalt hat das am gleichen Tag wo er den Beschei vom Verwaltungsgericht bekommen hat per Fax an die AA geschickt

was bedeutet  (Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar)?
nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort

noch etwas unser gemeinsames Kind ist jetzt schon 2 Monate und er konnte die kleine noch nicht in seine Arme schließen!!
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Muleta
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Antwort #3 - 19.12.2010 um 12:29:03
 
UE schrieb am 19.12.2010 um 12:14:41:
was bedeutet  (Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar)?


Dass die Kostenentscheidung (= das AA zahlt die Gerichtskosten, Eure gesetzlichen Anwaltsgebühren und ggf. angefallene Fahrtkosten) schon vor Rechtskraft des Urteils vollstreckt werden kann. Mit der Visumserteilung an sich hat das nichts zu tun und die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung spielt in der Praxis auch sonst keine Rolle.

Muleta
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UE
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Antwort #4 - 19.12.2010 um 12:35:22
 
also wenn ich richtig verstehe muss die AA der Botschaft im Lande meines Mannes die Bestätigung für ein Visum geben?
Kann es sein das er dieses Jahr noch kommen kann?
vielen Dank im Voraus.
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Mick
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Antwort #5 - 19.12.2010 um 13:05:08
 
UE schrieb am 19.12.2010 um 12:35:22:
also wenn ich richtig verstehe muss die AA der Botschaft im Lande meines Mannes die Bestätigung für ein Visum geben?

Ich weiß zwar nicht, was die "AA der Botschaft" sein soll, aber
im Prinzip hast Du es richtig erkannt.

UE schrieb am 19.12.2010 um 12:35:22:
Kann es sein das er dieses Jahr noch kommen kann?

Kann sein, wird aber knapp.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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UE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.12.2010 um 15:32:27
 
oh entschuldige
ich meinte das Auswertige Amt,an die Botschaft in Kairo
noch eine Frage ,wann ist das Urteil Rechtskräftig?
vielen lieben Dank für die schnellen Antworten,
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.12.2010 um 15:41:19
 
Rechtskraft bekommt ein Entscheid oder ein Urteil  4 Wochen nach Zustellung an die Klageparteien.

Vorher besteht für das AA keine Notwendigkeit aktiv zu werden.

Wenn der Anwalt schrieb, könnte es ja sein, dass die Behörde Rechtsmittelverzicht angibt. Da aber die ABH Beigeladene ist, müsste die im Grunde dem Rechtsmittelverzicht  auch zustimmen.

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UE
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Antwort #8 - 19.12.2010 um 15:49:44
 
entschuldige was bedeutet Rechtsmittelverzicht?
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reinhard
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Antwort #9 - 19.12.2010 um 16:01:18
 
UE schrieb am 19.12.2010 um 15:49:44:
entschuldige was bedeutet Rechtsmittelverzicht?


Das bedeutet, das Auswärtige Amt hat zwei Wochen oder vier Wochen Zeit, die nächste Instanz anzurufen (= Rechtsmittel). Statt jetzt vier Wochen zu überlegen, könnten sie auch gleich mitteilen, dass sie darauf verzichten (= Rechtsmittelverzicht). Dann wird das Urteil nicht in vier Wochen rechtskräftig, sondern sofort.
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UE
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Antwort #10 - 19.12.2010 um 16:05:29
 
nochmals an alle die mir geantwortet haben
vielen herzlichen Dank
ihr habt mir sehr geholfen
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 19.12.2010 um 20:34:56
 
soweit meine Informationen reichen, macht das AA kaum Rechtsmittelverzicht. Sprich versuch rauszubekommen, wann das Ganze dem AA zugestellt wurde. Oder schreib einfach eine e-Mail an die Botschaft, dass ihr einen möglichst schnellen Termin für die Abholung des Visums möchtet
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Muleta
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Antwort #12 - 19.12.2010 um 20:41:20
 
Zitat:
soweit meine Informationen reichen, macht das AA kaum Rechtsmittelverzicht. 


wieso denn auch? Wenn das AA kein Rechtsmittel einlegen will, dann wird relativ zügig das Visum erteilt. Auf die Rechtskraft des Urteils kommt es ja dann nicht mehr an - darauf braucht also auch niemand warten. Insbes. wird bei einer Klagestattgabe wohl kaum noch der Kläger ein Rechtsmittel einlegen wollen, oder?

Muleta
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Antwort #13 - 22.12.2010 um 22:48:39
 
einen guten Abend
das habe ich jetzt nicht verstanden
@Muleta
wieso denn auch? Wenn das AA kein Rechtsmittel einlegen will, dann wird relativ zügig das Visum erteilt. Auf die Rechtskraft des Urteils kommt es ja dann nicht mehr an - darauf braucht also auch niemand warten. Insbes. wird bei einer Klagestattgabe wohl kaum noch der Kläger ein Rechtsmittel einlegen wollen, oder?

Mein Ehemann war der Kläger und das AA die Angeklagte

unser Anwalt hat gesagt wir müssen warten was das AA jetzt macht?

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Antwort #14 - 22.12.2010 um 23:31:06
 
Ich habe nochmal eine Frage, sollten wir das Gerichtsurteil zur Deutschen Botschaft schicken, damit es schneller geht wegen dem Visum?
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