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Überführung bei Tod (Gelesen: 1.652 mal)
Foko
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14.12.2010 um 09:28:53
 
Blöde Frage aber mein Mann und ich stellen gerade Ordner für die schlimmsten Fälle zusammen, also Testament, Patientenverfügung ect.
Und daher reden wir auch über unsere Wünsche nach dem Tod, da ich ja seine einzige Verwandte in Deutschland bin als Ehefrau.
Er möchte auf jeden Fall in Nigeria beerdigt werden und ich wollte fragen wie das ablaufen würde.
Dürfte ich als Ehefrau das alles in die Wege leiten oder sollte mein Mann das irgendwo schriftlich festhalten?

LG Foko


Daddys' Änderung:
Deine Frage hat mit AuslR so gar nichts zu tun. Da aber ggf. sonstige deutsche Rechtsgebiete tangiert werden können, findet sich dein Thema hier wieder... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 14.12.2010 um 09:42:02 von Daddy »  
 
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janetm
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Antwort #1 - 14.12.2010 um 22:11:54
 
Foko schrieb am 14.12.2010 um 09:28:53:
Dürfte ich als Ehefrau das alles in die Wege leiten oder sollte mein Mann das irgendwo schriftlich festhalten?


Meine kurze google Suche sagt ohne Gewähr, dass beides geht.

Wenn schriftlich zählt das schriftliche. Wenn nix, darfst du entscheiden, Stichwort Totenfürsorge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Totenf%C3%BCrsorge
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Foko
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Antwort #2 - 14.12.2010 um 22:21:37
 
Dankeschön Smiley
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