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Sachschaden beim Sportspiel (Gelesen: 812 mal)
Themen Beschreibung: Bus beschädigung.
eishockeypapa
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sachschaden beim Sportspiel
12.12.2010 um 14:40:28
 
Hallo an allen.
Ob kann mir hier jemand eine Information geben.
Beschreibe meine Situation,mein Sohn hat im einem Sportverein Eishockey gespielt.Bei einem Heimspiel wurde er mit dem anderem Mitglied das Bus vom gegnerischem Mannschaft Beschädigt.Jetzt verlangt das Busfirma das Schaden zu bezahlen.Meine Frage ist - warum müssen wir das Bezahlen?Ich hab mein 15-jährige Sohn an die Verein übergeben und eigentlich muss Verein Verantwortung zu tragen im diese Zeit.
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Eduard
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Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 12.12.2010 um 15:13:27
 
Habt Ihr keine Haftpflichtversicherung? Ich würde den Fall an die Haftpflicht übergeben und die kümmert sich um alles. Ein Haftplichtversicherung ist nämlich nicht nur dazu da, für Schäden aufzukommen, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Ob Dein Sohn haftbar gemacht werden kann, hängt vereinfacht gesagt von 2 Fragen ab:
1. Hat er den Schaden zumindest fahrlässig verursacht? Du schreibst nichts zum Hergang, aber z. B. wenn der Bus direkt neben dem Spielfeld stand und der Puck zufällig den Bus trifft, dürfte wohl eher der Busfahrer haftbar sein. Anders natürlich, wenn Dein Sohn im Bus Eishocky gespielt hat...
2. Konnte er in seinem Alter erkennen, dass sein Verhalten (z. B. das Eishockyspielen im Bus) falsch war? Bei einem 15jährigen wird man das meist bejahen.

Dass der Verein die Aufsichtspflicht hatte, heißt nicht, dass er für jedes Fehlverhalten der Jugendlichen haftbar gemacht werden kann. Er kann die Jugendlichen ja schlecht an die Kette legen. Aber selbst wenn der Verein eine Mitschuld trägt, kann Dein Sohn für die gesamte Schadenssumme haftbar gemacht werden.

Und übrigens...
eishockeypapa schrieb am 12.12.2010 um 14:40:28:
warum müssen wir das Bezahlen

nur Dein Sohn ist haftbar, nicht seine Eltern. Es steht zwar an allen Baustellen "Eltern haften für Ihre Kinder" aber das stimmt nicht. Haftbar wären die Eltern allenfalls dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten, was hier offensichtlich ausgeschlossen ist. Macht zwar in der Praxis keinen Unterschied (meistens zahlen die Eltern halt doch), aber doch gut zu wissen.


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