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Besuchervisum ohne Verpflichtungserklärung? (Gelesen: 8.342 mal)
pedram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.10.2010 um 10:42:10
 
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.
es geht um visum für meine Eltern.(besucher oder Touristenvisum..)
meine Eltern kommen fast jedes Jahr für 1-2 Monate nach Deutschland um mich zu besuchen.(die letzten 4-5 Jahre war immer so)
jedes mal habe ICH oder mein freund ihnen eine Verpflichtungserklärung geschickt damit sie bei der Botschaft in Tehran ein Visum bekommen,
nun haben meine Eltern  einen Termin bei der Botschaft bekommen und würden gerne bald wieder für paar wochen nach Deutschland kommen,
es ist diesesmal für mich aus zeitlichen Gründen nicht möglich zur Ausländerbehörde zu gehen um so eine VE zu bekommen.
von der anderen seite würde ich am liebsten nie wieder hin da die Mitarbeiter dieser bestimmten Ausländerbehörde sehr sehr unfreundlich sind.ausserdem der Termin bei der Botschaft ist in 10 Tagen und es reicht nicht wenn ich die VE per post schicke ,ob man die VE per mail, fax, oder später nachreichen kann,, weiss ich nicht..
lange rede kurzer sinn, gibt es ne möglichkeit dass meine Eltern ohne diese Verpflichtungserklärung Visum bekommen?
die verdienen dort beide genug Geld(auch für Deutsche Verhältnisse) und besitzen Haus usw... ausserdem haben jedesmal Problemlos Visum bekomen,nicht nur von Deutschland sondern auch anderen Ländern.
also kann ich mir künftig den Besuch bei der Ausländerbehörde sparen ?
vielen dank im vorraus  für eure Antworten
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maki
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laie!


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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.10.2010 um 10:49:45
 
Wenn deine Eltern selber genug Mittel nachweisen können, braucht es keine VE.

Ob deine Eltern genug MIttel haben kann ich dir allerdings nicht sagen.
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.10.2010 um 10:51:57
 
Zumindest kann man sagen, dass es soviel Geld sein muss, dass folgende Kriterien ohne VE erfüllt sein müßten:

·         den Lebensunterhalt und die Unterbringung

·         die Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation) und/oder Pflegekosten

·         eine mögliche Abschiebung
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pedram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.10.2010 um 11:00:51
 
was heißt denn genug mittel? reicht vielleicht 20,000 euro kaution?
wofür ist überhaupt diese VE ? ich meine die haben ja immer eine Krankenversicherung ,für die dauer einer reise braucht man ja auch nicht allzuviel Geld!!1000 oder 2000 euro hat ja jeder reisende der für paar wochen ins Ausland will. ich dachte wichtig ist ja nur dass Deutschland nicht für die aufkommen muss wenn sie krank werden , aber dafür haben sie Krankenversicherung (muss ja bei der Antragstellung nachgewisen werden)..
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.10.2010 um 11:04:45
 
In der VwV konnte ich dazu leider nichts finden. Deine Eltern sollten mal die Deutsche Botschaft fragen.

Ich weiss nur, dass es für den reinen Aufenthalt einen Tagessatz geben soll. Angeblich 50 EURO pro Person/Tag.

Übrigens, bei unserem ABH dauert die Ausstellung der VE mit Prüfung der Bonität nicht mehr als 5 Minuten. Sollte doch bei Dir auch möglich sein, oder?
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pedram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.10.2010 um 11:07:22
 
Zitat:
die Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation) und/oder Pflegekosten


dafür müssen sie ja eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
eine mögliche Abschiebung? denke kostet properson um die 15 bis 18000 euro?
und für 2 Personen wäre ja über 30,000 euro oder?
das ist ja Witz der sache ! wie sollte ich denn mit meiner VE es abdecken ??
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.10.2010 um 11:09:13
 
pedram schrieb am 28.10.2010 um 11:07:22:
dafür müssen sie ja eine Auslandskrankenversicherung abschließen.


Es gibt auch Auslandskrankenversicherungen, die nicht alles abdecken aber ausreichend für die Einreise und Aufenthalt sind. Alles darüber hinaus müßte dann der VE -Geber tragen.

Daher schrieb ich auch "mögliche Abschiebung". Ich gehe mal davon aus, dass Deine Eltern wieder ausreisen werden.

Als VE -Geber bist Du immer vollumfänglich in der Pflicht.
Auch wenn das Geld nicht reicht!
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 28.10.2010 um 11:29:06
 
pedram schrieb am 28.10.2010 um 10:42:10:
die verdienen dort beide genug Geld(auch für Deutsche Verhältnisse) und besitzen Haus usw... ausserdem haben jedesmal Problemlos Visum bekomen,nicht nur von Deutschland sondern auch anderen Ländern.

In dem Fall kann man schon ohne VE ein Visum bekommen. Wichtig ist halt, dass alles nachgwiesen wird. Grundbuchauszug fuers Haus in Original und Kopie, Kontoauszuege der letzten 12 Monate vom Sparkonto mit genug Geld drauf in Original und Kopie, eventuell Gehaltsnachweise in Original und Kopie.

pedram schrieb am 28.10.2010 um 10:42:10:
es ist diesesmal für mich aus zeitlichen Gründen nicht möglich zur Ausländerbehörde zu gehen um so eine VE zu bekommen.

Dann solltest du ein formloses Schreiben an die Visastelle aufsetzen in welchem du bestaetigst, dass du deine Eltern einlaedst euch vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in Wo-auch-immer zu besuchen. Gib an ob die Eltern bei euch oder im Hotel unterkommen und erwaehne auch, dass die Reisekosten von deinen Eltern selbst getragen werden und Nachweise ausreichender Mittel den Visumsantraegen beigelegt sind.

Das Einladungsschreiben unterschreibst du und du haengst eine Kopie dienes Passes sowie deines Aufenthaltstitels an. Das ganze schickst du dann per Post oder Fax an deine Eltern, so dass diese es ihrem Antrag beilegen koennen.

PS: Ohne VE kann es passieren, dass ein Antragsteller von den Ortskraeften in der Auslandsvertretung bloed angemacht wird. In diesem Fall sollen deine Eltern sich nicht einschuechtern lassen; sie haben ein Recht drauf ihren Antrag zu stellen und alle Unterlagen (zu Haus, Konto und Gehalt) muessen mit angenommen werden. Auch falls der Schaltermensch meint "Nee, brauchen wir nicht", sollen sie drauf bestehen, dass es mit angenommen wird.
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pedram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.10.2010 um 11:33:41
 
Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Eltern wieder ausreisen werden.

ja natürlich werden sie wieder ausreisen! wer schon im Ausland arbeitet und gutes Geld verdient und gutes Leben hat ist ja nicht blöd nach Deutschland zu kommen und hier bleiben und alles dort aufgeben!!
aber danke nochmal für die Antworten,,,Smiley
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pedram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.10.2010 um 11:40:40
 
vielen dank Stefan für die nützlichen Informationen..
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Petersburger
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Antwort #10 - 28.10.2010 um 14:30:13
 
Dann ich auch noch:

Lies Dir doch bitte mal durch, um welche Kosten es da geht in den §§ 66-68 AufenthG.
Das kann nämlich im Fall der Fälle schon mal richtig heftig werden.
Und diese Kosten garantierst Du durch die Abgabe einer VE.

Im § 66 steht übrigens auch im Klartext: "Haftet neben dem Ausländer" - der Ausländer selbst ist durch eine VE grundsätzlich nicht aus der Haftung entlassen.


Und auch ganz klar:
Wer über genügend eigene Mittel und/oder eigenes Einkommen verfügt, benötigt für einen Visumantrag nicht zwingend eine VE.
Ggf. abweichende Informationen durch die Auslandsvertretungen entsprechen nicht der Rechtslage, sie sind höchstens lokalen Gegebenheiten geschuldet.


So gab es in RUS eine Zeit, in der bis auf ein oder zwei weiße Raben niemand sein (hohes) reales Einkommen oder sein (hohes) reales Vermögen auf geeignete Weise nachweisen konnte, weil alle ohne Ausnahme aus "steuerlichen Gründen" hohe Einkünfte/Guthaben ... nicht dokumentierten.  Augenrollen

Damals wurde für Privatreisen eben die Forderung aufgestellt "Nur mit VE". Alles andere hätte dauernd zu ewigen Diskussionen geführt, ob und wann  und man wisse ja ...


Kurz: Auch wenn auf Merkblättern oder bei telefonischer Auskunft möglicherweise anderes behauptet wird - auch in der Botschaft in Teheran kann grundsätzlich ein Besuchsvisum mit vernünftig belegter Eigenfinanzierung durch den Antragsteller beantragt werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.10.2010 um 15:05:40
 
Petersburger schrieb am 28.10.2010 um 14:30:13:
Kurz: Auch wenn auf Merkblättern oder bei telefonischer Auskunft möglicherweise anderes behauptet wird - auch in der Botschaft in Teheran kann grundsätzlich ein Besuchsvisum mit vernünftig belegter Eigenfinanzierung durch den Antragsteller beantragt werden. 


Ich hab mal noch in meine alten E-Mails geguckt. Zur Info, aus Istanbul hatte man mir damals (
Wed, July 16, 2008 1:23 pm
) dieses mitgeteilt:

Zitat:
Frage:
1) ad 'Bona Fide'

Um den Antrag ohne eine Verpflichtungserklärung durchführen zu können verlangen Sie nach Ihren Angaben "geeigneter Vermögensnachweise nach (hierzu zählen höhere Bankguthaben über einen längeren Zeitraum, Bankbücher mit Historie".

Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob ein persönliches Vermögen von ca. 50 Tsd YTL als vermutlich ausreichend angesehen wird und über welchen Zeitraum Sie den Nachweis der Vermögenshistorie benötigen.

Zitat:
Antwort:
Sehr geehrter Herr,

eine allgemein verbindliche Tabelle bzw. Richtlinie zur Höhe des Vermögens gibt es nicht. Für den beantragten Zeitraum muss der Antragsteller jedenfalls nachweisen, dass er in der Lage ist, die Kosten ausreichend zu decken, also z.B. den Hotelaufenthalt bezahlen und sich auch während der Zeit in Deutschland ernähren kann etc. Diese finanziellen Mittel müssen vom Antragsteller selbst stammen bzw. sich aus seinem Lebensunterhalt ergeben. Meistens geschieht dies eben durch Bankkonten. Bei einem Guthaben von YTL 50.000,- [ca. 25.000 EUR] sollte dies aber eigentlich unproblematisch sein.

Zur Dauer der Historie der Bankbbücher kann man sagen, dass i.d.R. die letzten zwölf Monate ausreichend sind. Daran kann man ja dann erkennen, ob es regelmäßigen Geldeingang bzw. Kontobewegungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Visastelle Istanbul
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