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Kosten für angebliche Abschiebung............ (Gelesen: 2.215 mal)
Lisa2014
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kosten für angebliche Abschiebung............
13.10.2010 um 10:18:12
 
Im Februar 2008 haben wir unsere Dokumente beim Standesamt abgegeben und diese wurden nach Nigeria zur überprüfung geschickt. Im Juli 2008 hat man meinen Mann "zwangvorgeführt" Die Mitarbeiter der Botschaft haben ihn wieder zurückgeschickt, da er eine Bestätigung des Standesamtes bei sich hatte. Er hat nie gelogen, woher er kam.
Im Dezember 2009 haben wir hier in Deutschland geheiratet. Seit April 2010 lebt mein Mann mit mir in Berlin.
Nun wurde eine Forderung gegen ihn nach Berlin geschickt (Widerspruch gegen besagte Forderung wurde schriftlich an Kreisverwaltung zugestellt, die haben abgelehnt. Liegt alles seit Monaten beim Anwalt) Besagter Anwalt vertröstet. Habe ihm gesagt es reicht. Abschiebungskosten? Nun dann habe ich einen Klon bei mir. lol

Nun kam diese Zahlungsaufforderung für "Schulden" vor der Ehe.
1. Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen. Wir leben zusammen, aber der Mietvertrag ist in meinem Namen
2. Was kann er pfänden? Meinem Mann gehört ja nichts. Ausgenommen seiner Anziehsachen.
3. Können meine (mit Beleg) Sachen gepfändet werden?
4.Habe leider keine Ahnung, da ich noch nie in der Situation war.
5. Kann ich darauf bestehen, da der gerichtsvollziehr kommt, wenn ich zu Hause bin. Mit Termin, da Vollzeit arbeite?
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Antwort #1 - 13.10.2010 um 10:26:35
 
Lisa2014 schrieb am 13.10.2010 um 10:18:12:
Im Juli 2008 hat man meinen Mann "zwangvorgeführt" Die Mitarbeiter der Botschaft haben ihn wieder zurückgeschickt, da er eine Bestätigung des Standesamtes bei sich hatte. Er hat nie gelogen, woher er kam.

Abschiebungskosten? Nun dann habe ich einen Klon bei mir. lol


Zwangsweise Botschaftsvorführung? Gehört zu Vorbereitung der Abschiebung (Passbeschaffung). Das dafür die durch ihn entstandenen Kosten fällig werden, überrascht somit nicht.

Das Aufenthaltsrecht ist ja erst später durch die Eheschließung entstanden.

Zu den Fragen ansich kann ich nichts sagen.
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Lisa2014
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Antwort #2 - 13.10.2010 um 10:53:39
 
Tja, der Paß lag ja auch vor!!!!!

Eigentlich benötige ich nur Antworten auf die Fragen.
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Muleta
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Antwort #3 - 13.10.2010 um 11:16:34
 
Die Geltendmachung von Vorbereitungskosten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Geltendmachung im Wege des Leistungsbescheides, gegen den Rechtsmittel zur Verfügung stehen (Details sollte Dein Anwalt wissen, auch zur Frage, ab wann vollstreckt werden kann). Dieser sollte bei Einkommens- und Vermögenslosigkeit auch die verfügbaren Antragsmöglichkeiten kennen (Erlass, Stundung ...)

Vollstreckung richtet sich dann wohl nach VwVG des Landes und da werde ich nicht ins Blaue spekulieren.

Muleta
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Lisa2014
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Antwort #4 - 13.10.2010 um 13:10:40
 
@muleta

Habe gerade erfahren, dass mein Mann zahlen muss. Erlass und Stundung wurde nie in Erwägung gezogen oder mitgeteilt. Mein Mann hat kein Einkommen oder Vermögen.

Ärgerlich

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Muleta
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Antwort #5 - 13.10.2010 um 13:22:08
 
Lisa2014 schrieb am 13.10.2010 um 13:10:40:
Erlass und Stundung wurde nie in Erwägung gezogen oder mitgeteilt.


Was hindert ihn, es jetzt in Erwägung zu ziehen? Wir hatten sowas ähnliches schonmal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218264495/6#6

Zitat:
Liebe Behörde,

leider habe ich kein Geld (Anlagen/Beweise: ...)

Daher beantrage ich den Erlass der Kosten aus dem Bescheid vom xx.yy.zzzz, Az.: aabbcccc. Hilfsweise beantrage ich die Niederschlagung und die Stundung.

Mit freundlichen Grüßen


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Antwort #6 - 14.10.2010 um 11:18:39
 
Dann dann probieren wir es obwohl wahrscheinlich eine negative Antwort kommt. Der Titel besteht schon!
Na ja so fällt man immer wieder auf Anwälte rein. Erst alles super und dann Nö geht nicht.
Gibt auch gute Anwälte.
Danke Zwinkernd
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