Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 4.020 mal)
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
07.10.2010 um 21:38:00
 
Hallo zusammen,

vor ca. 6 Monaten wurde mein Antrag auf Niederlassungserlaubnis gem. §9 AufenthG abgelehnt, da ich nur 42 Pflichbeiträge zur Rentenversicherung nachweisen konnte. Alle weitere Voraussetzungen aus dem §9 AufenthG sind erfüllt.

Anschließend habe ich gebeten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG zu prüfen. Im § 9a AufenthG werden die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausdrücklich verlangt. Mehr dazu hier:
xxxxxx

Vor kurzem habe ich aber eine schriftliche Absage von der Ausländerbehörde bekommen.  Griesgrämig

Begündung lautet wie folgt: "Nach §9a Abs. 1 S. 3 AufethG ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, sofern keine abweichende Regelungen getroffen worden sind. Für die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG gibt es keine Abweichende Regelung."

Ich habe schon viele Argumente gebracht und gesetzliche Texte vorgelegt. Leider habe ich Gefühl, dass einige Beamten mit bestimmten Vorurteilen an die Sache rangehen Zwinkernd

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr ein Paar Tipps geben könnt.

Tippi Änderung:
Bitte keine kommerziellen Links posten. Link wurde entfernt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #1 - 07.10.2010 um 21:47:45
 
@ Admin: das war nur ein Link zu einem Forum, wo ein ähnliches Thema diskutiert wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #2 - 07.10.2010 um 21:57:40
 
In diesem Forum werden keine kommerziellen Links ge-
stattet, auch wenn sich es sich um eine Diskussion in einem
kommerziellen Forum handelt.

Ich empfehle die Lektüre der NUB.

Keine weitere Diskussion über Admin-Entscheidungen.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #3 - 07.10.2010 um 22:07:38
 
Danke! Alles klar!

Da einige Informationen jetzt fehlen,  präzesiere ich die Fragestellung:

Stellen die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG dar?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #4 - 07.10.2010 um 22:24:23
 
MaxMax2010 schrieb am 07.10.2010 um 22:07:38:
Stellen die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG dar? 


nein
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #5 - 07.10.2010 um 22:31:26
 
Hallo Tippi,

danke!  Smiley

Das ist aber eine erfreuerliche Nachricht! Und wie kann man es bei der ABH vernünftig argumentieren? Ich habe fast alle meine Argumente verbraucht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #6 - 07.10.2010 um 22:39:54
 
Siehe auch mal was die VWV dazu schreibt (Ziff 9c.1.2)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #7 - 07.10.2010 um 22:45:42
 
Hallo fons,

ich habe sie schon gelesen, sogar ausgedruckt in der ABH vorgelegt. Ergebniss = Absage!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #8 - 07.10.2010 um 22:48:05
 
Dann bestehe auf formellen Bescheid und leg Widerspruch
bzw. Klage ein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #9 - 07.10.2010 um 22:54:38
 
Zitat aus der letzten Antwort habe ich im ersten Post eingefügt. Die Antwort ist schwammig, hat mit der Gesetzlage wenig zu tun und drückt eher die persöhnliche Meinung des Beamten aus Zwinkernd

Gegen was soll ich jetzt ein Anspruch anlegen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand konkrete Beispiele aus der Praxis hier im Forum beschreibt. Beispiele in denen jemand konkrete Erfolge erzielt hat. G. e. solche überhaupt? Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #10 - 08.10.2010 um 08:00:58
 
MaxMax2010 schrieb am 07.10.2010 um 21:38:00:
Begündung lautet wie folgt: "Nach §9a Abs. 1 S. 3 AufethG ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, sofern keine abweichende Regelungen getroffen worden sind. Für die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG gibt es keine Abweichende Regelung."


Genau so ist das eben nicht richtig. Insofern war der Verweis von fons auf die entsprechende Randnummer der VWV schon völlig korrekt und hilfreich. Die VWV sind für alle ABH verbindlich auch wenn sie selbst keinen Gesetzescharakter haben.

Aber in der von fons angeführten Passage heit es unter anderem:

Zitat:
Der in § 9c
Satz 3 enthaltene Verweis auf § 9 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 beinhaltet keine Regelanforderung,
sondern ist als Obergrenze zu verstehen.


Eigentlich reicht dieser Satz und der Hinweis, dass es daraus folgend für Deinen Fall nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Forderung nach den 60 Monatsbeiträgen abweichend von der Aussage in der VWV offenbar doch als Regelanforderung gesehen wird, als Widerspruchs-/Klagegründung schon aus.

Wenn Du Dir doch hinsichtlich der Formulierung und Begründung des Widerspruchs/der Klage unsicher bist, wende Dich an eine gute Migrationsberatungsstelle (bei den Wohlfahrtsverbänden zu erfragen).

Sofern ein Widerspruch möglich ist (in einigen Bundesländern musst Du allerdings gleich klagen) - verlange für den Fall der Ablehnung einen schriftlichen, begründeten Bescheid.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
MaxMax2010
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

W, Nordrhein-Westfalen, Germany
W
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RF
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Antwort #11 - 19.10.2010 um 17:39:28
 
Hallo zusammen,


nach einigen Klärungen wurde mir (mündlich) mitgeteilt, dass in NRW eine Entscheidung getroffen wurde, mindestens 60 Beiträge zu akzeptieren. Diese Regelung gilt in allen AB in ganzem Bundesland.

Hat jemand andere Informationen bzw. Erfahrungen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema