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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
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Beitrag begonnen von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 21:38:00

Titel: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 21:38:00
Hallo zusammen,

vor ca. 6 Monaten wurde mein Antrag auf Niederlassungserlaubnis gem. §9 AufenthG abgelehnt, da ich nur 42 Pflichbeiträge zur Rentenversicherung nachweisen konnte. Alle weitere Voraussetzungen aus dem §9 AufenthG sind erfüllt.

Anschließend habe ich gebeten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG zu prüfen. Im § 9a AufenthG werden die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausdrücklich verlangt. Mehr dazu hier: xxxxxx
Vor kurzem habe ich aber eine schriftliche Absage von der Ausländerbehörde bekommen.  :(

Begündung lautet wie folgt: "Nach §9a Abs. 1 S. 3 AufethG ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, sofern keine abweichende Regelungen getroffen worden sind. Für die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG gibt es keine Abweichende Regelung."

Ich habe schon viele Argumente gebracht und gesetzliche Texte vorgelegt. Leider habe ich Gefühl, dass einige Beamten mit bestimmten Vorurteilen an die Sache rangehen ;-)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr ein Paar Tipps geben könnt.

Tippi [edit]Bitte keine kommerziellen Links posten. Link wurde entfernt.[/edit]

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 21:47:45
@ Admin: das war nur ein Link zu einem Forum, wo ein ähnliches Thema diskutiert wird.

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Tippi am 07.10.2010 um 21:57:40
In diesem Forum werden keine kommerziellen Links ge-
stattet, auch wenn sich es sich um eine Diskussion in einem
kommerziellen Forum handelt.

Ich empfehle die Lektüre der NUB.

Keine weitere Diskussion über Admin-Entscheidungen.

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:07:38
Danke! Alles klar!

Da einige Informationen jetzt fehlen,  präzesiere ich die Fragestellung:

Stellen die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG dar?

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Tippi am 07.10.2010 um 22:24:23

MaxMax2010 schrieb am 07.10.2010 um 22:07:38:
Stellen die 60 Mindestbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gem. § 9a AufenthG dar? 


nein

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:31:26
Hallo Tippi,

danke!  :)

Das ist aber eine erfreuerliche Nachricht! Und wie kann man es bei der ABH vernünftig argumentieren? Ich habe fast alle meine Argumente verbraucht!

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von fons am 07.10.2010 um 22:39:54
Siehe auch mal was die VWV dazu schreibt (Ziff 9c.1.2)

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:45:42
Hallo fons,

ich habe sie schon gelesen, sogar ausgedruckt in der ABH vorgelegt. Ergebniss = Absage!!!

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von fons am 07.10.2010 um 22:48:05
Dann bestehe auf formellen Bescheid und leg Widerspruch
bzw. Klage ein.

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:54:38
Zitat aus der letzten Antwort habe ich im ersten Post eingefügt. Die Antwort ist schwammig, hat mit der Gesetzlage wenig zu tun und drückt eher die persöhnliche Meinung des Beamten aus ;-)

Gegen was soll ich jetzt ein Anspruch anlegen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand konkrete Beispiele aus der Praxis hier im Forum beschreibt. Beispiele in denen jemand konkrete Erfolge erzielt hat. G. e. solche überhaupt? ;-)

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von schweitzer am 08.10.2010 um 08:00:58

MaxMax2010 schrieb am 07.10.2010 um 21:38:00:
Begündung lautet wie folgt: "Nach §9a Abs. 1 S. 3 AufethG ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, sofern keine abweichende Regelungen getroffen worden sind. Für die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG gibt es keine Abweichende Regelung."


Genau so ist das eben nicht richtig. Insofern war der Verweis von fons auf die entsprechende Randnummer der VWV schon völlig korrekt und hilfreich. Die VWV sind für alle ABH verbindlich auch wenn sie selbst keinen Gesetzescharakter haben.

Aber in der von fons angeführten Passage heit es unter anderem:


Zitat:
Der in § 9c
Satz 3 enthaltene Verweis auf § 9 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 beinhaltet keine Regelanforderung,
sondern ist als Obergrenze zu verstehen.


Eigentlich reicht dieser Satz und der Hinweis, dass es daraus folgend für Deinen Fall nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Forderung nach den 60 Monatsbeiträgen abweichend von der Aussage in der VWV offenbar doch als Regelanforderung gesehen wird, als Widerspruchs-/Klagegründung schon aus.

Wenn Du Dir doch hinsichtlich der Formulierung und Begründung des Widerspruchs/der Klage unsicher bist, wende Dich an eine gute Migrationsberatungsstelle (bei den Wohlfahrtsverbänden zu erfragen).

Sofern ein Widerspruch möglich ist (in einigen Bundesländern musst Du allerdings gleich klagen) - verlange für den Fall der Ablehnung einen schriftlichen, begründeten Bescheid.

=schweitzer=

Titel: Re: 60 Pflichtbeiträge / Daueraufenthalt-EG
Beitrag von MaxMax2010 am 19.10.2010 um 17:39:28
Hallo zusammen,


nach einigen Klärungen wurde mir (mündlich) mitgeteilt, dass in NRW eine Entscheidung getroffen wurde, mindestens 60 Beiträge zu akzeptieren. Diese Regelung gilt in allen AB in ganzem Bundesland.

Hat jemand andere Informationen bzw. Erfahrungen?


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