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Heiratsvisum (Gelesen: 5.587 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsvisum mit Kind ?
dirk78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.09.2010 um 09:12:15
 
Guten Morgen zusammen,

könnt ihr mir bitte weiter helfen !
Ich möchte meine Freundin aus Thailand gerne hier in Deutschland heiraten.  Jetzt stellt sich aber folgende Frage bzw. Problem; wenn wir zwei hier in Deutschland heiraten kann dann ihre  8-jährige Tochter mit zur Heirat ?
Und dann im späteren die FzF beantragen.
Es kann leider während ihrer Abwesenheit keiner auf die Tochter aufpassen und sie kann ja auch nicht alleine bleiben.
Meine Freundin hat bereits den A1-Test.
Wir wollten aus verschiedenen Gründen vermeiden in Thailand zu heiraten und wollten eben hier in Deutschland.
Ich bekam halt verschiedene Meinungen zu dieser Frage und bitte hier in diesem Forum um Hilfe.

Wie können wir hier zusammen mit ihrer Tochter heiraten, oder gibt es sonst noch Möglichkeiten außer in Thailand.

Vielen dank ich bin für jede Hilfe oder Tip sehr dankbar

Grüße - Dirk
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Antwort #1 - 17.09.2010 um 09:28:47
 
Hallo,

wichtig wäre zu wissen, wer das Sorgerecht für das Kind hat.

Sollte dies klar sein, müsste ein Visa zum sorgeberechtigten Elternteil zusätzlich zum Heiratsvisa gestellt werden.

Auch müsste durch dich eine Verpflichtungserklärung für das Kind abgegeben werden.

Gruß
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 17.09.2010 um 09:37:10
 
dirk78 schrieb am 17.09.2010 um 09:12:15:
wenn wir zwei hier in Deutschland heiraten kann dann ihre8-jährige Tochter mit zur Heirat ?
Und dann im späteren die FzF beantragen.

Jetzt mitkommen und spaeter FZF wird wohl nicht klappen. Das wuerde ja bedeuten, dass die Tochter erst mal mit einem Besuchsvisum kommt; dieses setzt aber Rueckkehrbereitschaft voraus und die liegt hier ja eher nicht vor.

Auch wenn die Begriffswahl etwas verwirrend ist, so ist bei der FZF der "Nachzug" normalerweise auch dann moeglich, wenn man zusammen nach Deutschland kommt. Setzt in eurem Fall das alleinige Sorgerecht der Mutter plus gesicherten LU voraus.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.09.2010 um 10:45:05
 
Hi,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann möchte Deine Freundin zum Heiraten einreisen und die Tochter zunächst als
Besucher. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Tochter
danach wieder allein (oder mit Mutter) ausreist und das erforderlichge Visum beantragt.

Das Visum zum Heiraten dürfte hier weniger das Problem werden. Das Visum (zu Besuchszwecke oder auch zur FzF) des Kindes wird problematischer, da die Mutter in D einen Aufenthaltstitel haben und das alleinige Sorgerecht inne haben müsste. Der LU der Mutter iust abgesichert durch die Heirat. Die
Sicherung des LU des Kindes muss abgesichert werden (i.d.R. durch eine VE). Der VE-Geber muss dafür leistungsfähig sein.

Zur endgültigen Einschätzung ist entscheidend, ob die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Soll heißen:
Hast Du ausreichendes eigenes Einkommen und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht ?

B.D.
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dirk78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.09.2010 um 11:40:58
 
danke für die schnellen Antworten,

Sie sorgt alleine für das Kind und beantragt das alleinige Sorgerecht- dies dürfte sie auch bekommen.
Der Unterhalt von Mutter und Tochter müsste ich auch bewältigen können.
Ich dachte nur das die Tochter mit dem Heiratsvisum der Mutter mit einreisen kann.
Ein Besuchervisum wird die Tochter ja höchst wahrscheinlich nicht bekommen. D.h. die Tochter soll möglichst zur Heirat in deutschland mitkommen. Welche Möglichkeiten gibt es den für diesen Fall.

Danke, Danke - Dirk
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Antwort #5 - 17.09.2010 um 11:59:47
 
Hallo,

erstmal muss das Sorgerecht geregelt werden.

Wie schon gesagt, die Mutter muss für die Tochter ein separates Visum beantragen. Das ist in der Regel Familiennachzug von Kindern

Schonmal auf der Botschaftsseite geschaut?

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/VisaUeber9...

Punkt 3
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 17.09.2010 um 12:11:18
 
Zitat:
Das Visum (zu Besuchszwecke oder auch zur FzF) des Kindes wird problematischer, da die Mutter in D einen Aufenthaltstitel haben und das alleinige Sorgerecht inne haben müsste.

Wobei die Mutter ja ein D-Visum zur Eheschliessung hat und den AT nach der Heirat somit problemlos bekommt.

In diesem Fall ist die einzig sinnvolle Loesung in Hinblick auf das Kindeswohl, dass das Kind nach Abgabe einer VE ebenfalls ein D-Visum fuer die FZF zur Mutter bekommt, die AE jedoch analog zum Heiratsvisum erst dann ausgestellt wird, wenn die Mutter ihre AE erhalten hat.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.09.2010 um 12:13:13
 
dirk78 schrieb am 17.09.2010 um 11:40:58:
D.h. die Tochter soll möglichst zur Heirat in deutschland mitkommen. Welche Möglichkeiten gibt es den für diesen Fall.


Für die Tochter wird ein separater Antrag bei der deutschen Botschaft gestellt, aber zeitgleich mit der Mutter. Im Vorfeld sind von Dir die Heiratsmodalitäten mit dem Standesamt zu
besprechen. In der ABH kannst Du zur Sicherstellung des LU
des Kindes durch Abgabe einer VE regeln. Dies auch vor Antragstellung für das Kind.

B.D.
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dirk78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.09.2010 um 07:56:12
 
hallo noch einmal,

wollte noch mal kurz nachfragen, ob ich alles richtig verstanden habe. meine Freundin stellt ein Antrag für ein Heiratsvisum bei der Botschaft. Lässt dann gleich die Tochter im Antrag miteintragen, ich mache eine Verpflichtungserklärung für zwei Personen, wir besorgen alle Papiere. Und dann können Mutter und Tochter zusammen einreisen und wir dann heiraten. Im Anschluss muss ich dann einen erneuten Antrag zur Familienzusammenführung beantragen.

Habe ich den Vorgang so richtig verstanden.

Vielen Dank - Grüße Dirk
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Antwort #9 - 20.09.2010 um 08:36:40
 
Nein!

zu dem Antrag deiner Freundin, muss ein seperater Antrag für das Kind erfolgen. Hast du dir die Seite der Botschaft mal angesehen?

Gruß,
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dirk78
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Antwort #10 - 22.09.2010 um 07:46:26
 
Hallo und Sorry noch einmal,

habe mir den Punkt 3 der Botschaftsseite angesehen und dies ist mir auch klar. Wir sollten auch einen extra Antrag für das Kind zu dem Heiratsvisum beantragen. Sorry, mir ist aber leider noch nicht klar,welcher Antrag. Wenn ich für das Kind ein Besuchervisum beantrage- wird die Tochter das ja wohl nicht wegen fehlender Rückerbereitschaft bekommen.
Könnte mir dies bitte noch einmal jemand erklären- wie und was genau, dass das Kind zur Heirat mit kann- welches Visum/Antrag für das Kind.

Nochmals Danke danke für die Mühe mit mir

Schönen morgen noch- Dirk
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Antwort #11 - 22.09.2010 um 07:56:00
 
dirk78 schrieb am 22.09.2010 um 07:46:26:
Könnte mir dies bitte noch einmal jemand erklären- wie und was genau, dass das Kind zur Heirat mit kann- welches Visum/Antrag für das Kind.

Das Antragsformular ist das gleiche, welches deine Freundin aufüllt, nur dass als Visumsgrund die FZF zum ausländischen Elternteil steht, welcher im Formular Punkt 20 anzugeben ist.

Zitat:
Für die Tochter wird ein separater Antrag bei der deutschen Botschaft gestellt, aber zeitgleich mit der Mutter. 

Könnte die Tochter nicht auch unter Punkt 18 des Antragsformulars aufgeführt werden oder soll diese Frage nur als Information dienen, welcher Familienangehöriger noch einen Antrag gestellt hat?
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dirk78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 23.09.2010 um 13:08:17
 
Hallo,

Vielen Dank für die vielen Antworten auf meine Frage und ich meine das wirklich ernst, da mir selbstverständlich Bewusst ist das die Antworten alle auf freiwilliger Basis und meist in der Freizeit passieren. Also Danke nocheinmal.
Und seit bitte nicht so böse oder genervt wegen meiner Fragen- bitte dafür um Entschuldigung..

Ich wollte gerade nocheinmal schauen ob ich so alles verstanden habe und auch so machen kann.
Wir nehmen den Antrag für eine Eheschließung in Deutschland und das ist ja der Antrag "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" und füllen im Punkt 18 ein das die Tochter mit einreisen möchte und schreiben Gleichzeitig im Punkt 20 als Zweck die Heirat mit hinzu.
Die Geburtsurkunden (von Beiden auch mit Reisepass), Ehefähigkeitszeugnis, Hausregister und das Dokument für das alleinige Sorgerecht lassen wir Übersetzen und Beglaubigen und in der Botschaft legalisieren. Schicke alle Papiere zum Standesamt und Ausländerbehörde in Deutschland und warte dann auf das OK der Botschaft und das Heiratsvisum für meine Verlobte und deren Tochter.

So müsste es ja passen oder habe ich noch etwas vergessen. Beziehungsweise gibt es sonst noch ein Tipp.
Danke-Dirk
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steini007
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Antwort #13 - 23.09.2010 um 13:12:48
 
Die visumsrelevanten Unterlagen mußt du nicht extra zur ABH senden, da die ABH die Unterlagen von der Botschaft im Zuge des Visumsverfahren erhält.

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Antwort #14 - 23.09.2010 um 15:43:05
 
Danke schön,
aber mit dem Rest liege ich sonst richtig-oder sonst noch etwas nicht verstanden-
wichtig war ja nur im Antrag Punkt 18 und 20 und die Abgabe beider Pässe- Könnte es sonst noch Schwierigkeiten geben oder gibt es noch etwas zu beachten

schönen Tag noch

Dirk
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