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Aufenthaltstitel unbefristet, Heiraten in Dänemark möglich??? (Gelesen: 7.494 mal)
HH-Kaktus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.09.2010 um 22:16:15
 
Hallo,

ich bin 1972 in Deutschland geboren und aufgewachsen. Meine Eltern kommen aus dem ehemaligen Jugoslawien. In meinem alten Pass steht NIS ( Serbien  ) drin, allerdings soll ich in Bosnien im Geburtenbuch verzeichnet sein. Ich habe keine Matrikelnummer und somit schlechte Vorraussetzung für einen Pass. Ich müsste mir in Bosnien einen festen Wohnsitz besorgen, dann persönlich mit Fingerabdrücken eine Matrikelnummer beantragen. Mit dieser Nummer müsste ich einen Ausweis beantragen. Nach ca. 15 Tagen würde ich wohl den Ausweis erhalten und könnte dann wohl eventuell einen Pass beantragen. Nur: Ich spreche die Sprache nicht, kenne dort niemanden und ob ich wirklich dort vor Ort weiter komme, ist nicht sicher, denn ich war noch nie in Bosnien. Anwälte rieten mir davon ab, nach Bosnien zu reisen, da ich ohne Pass nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfte.
Ich habe einen Ausweisersatz Aufenthaltstitel unbefristet und möchte gerne heiraten. Eine Behörde in HH meinte, ich kann ohne Pass nicht heiraten, andere Behörden in HH sagen wieder das Gegenteil. Nun möchte ich in Dänemark heiraten. Nun heißt es wieder, ich darf Deutschland nicht verlassen.
Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, wobei die Bearbeitung aber ziemlich lange dauern wird. Ich arbeite und zahle steuern. Ich darf nicht heiraten und nicht einmal in den Urlaub fliegen??? Es ist ja auch bekannt, zumindest in HH, dass Ausländer von den Ausländerbehörden schikaniert werden, was bei mir auch zu trifft.
Eine andere Behörde meinte zu mir, dass ich keine bosnische Staatsbürgerin sein kann, da ich keine Matrikelnummer und nie einen bosnischen Ausweis besessen habe!
Darf ich nun in Dänemark heiaten oder nicht? Darf ich in Deutschland heiraten? Zu welchem Amt muss ich nun hin, damit ich in Dänemark heiraten kann? Soll ich einen Anwalt einschalten???.......Da ich einen großen Kinderwunsch habe und ich auf normalem Wege nicht schwanger werden kann, muss ich mich künstlich befrüchten lassen und das geht nur, wenn ich verheiratet bin, allerdings bei der Frau bis zum 40. Lebensjahr und ich bin schon 38 1/2 !!! Die notwendigen Unterlagen für die Trauung in Dänemark sind schon verschickt. Das Datum steht auch schon fest!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.09.2010 um 08:50:34
 
HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Eine Behörde in HH meinte, ich kann ohne Pass nicht heiraten,


Hi,

das stimmt.

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Ich darf nicht heiraten und nicht einmal in den Urlaub fliegen??? 


wieso ? wer verbietet das ?
Du benötigst jeweils einen Pass dazu.

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
dass Ausländer von den Ausländerbehörden schikaniert werden,


warum sollten die das tun ? Ist die Passpflicht und der Nachweis der Herkunft für Dich Schikane ?

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Darf ich nun in Dänemark heiaten oder nicht? Darf ich in Deutschland heiraten?


Dürfen sicherlich. Ob du auch kannst, sagt Dir das Standesamt in D oder die Behörden in Dänemark.

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Soll ich einen Anwalt einschalten???.......


für eine Eheschließung nicht notwendig. Zur endgültigen Klärung der Identität kann das hilfreich sein.

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Die notwendigen Unterlagen für die Trauung in Dänemark sind schon verschickt. Das Datum steht auch schon fest! 


Heißt das, dass Du dort heiraten kannst oder weißt Du das noch nicht ?

HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
In meinem alten Pass steht NIS ( Serbien) drin, allerdings soll ich in Bosnien im Geburtenbuch verzeichnet sein.


ich würde dem nachgehen und die Angelegenheit bis zum Ende klären. Dazu kannst du auch einen Anwalt in Bosnien einschalten, der für Dich die notwendigen Behördengänge macht.

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Eduard
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Antwort #2 - 15.09.2010 um 11:00:06
 
HH-Kaktus schrieb am 14.09.2010 um 22:16:15:
Ich habe einen Ausweisersatz Aufenthaltstitel unbefristet


Dass Du einen Ausweisersatz besitzt, bedeutet doch, dass die ausstellende Behörde anerkennt, dass es Dir nicht möglich/zumutbar ist, einen Reisepass zu erlangen (§48 Abs. 2 AufenthG). Dann müsste es aber auch möglich sein, einen Reiseausweis für Ausländer (§5 AufenthV) zu erlangen, mit dem man dann nach Dänemark reisen darf.

Darüber hinaus, wenn es anerkanntermaßen unzumutbar für Dich ist, einen Reisepass zu erlangen, dann müsste es m. E. auch möglich sein, ohne einen aktuell gültigen Reisepass in D zu heiraten. Anerkannte Asylbewerber habe in der Regel - aus offensichtlichen Gründen - auch keinen Pass ihres Heimatstaats und dürfen trotzdem heiraten. Die Identität ist ja wohl grundsätzlich geklärt, aufgrund des abgelaufenen Passes. Kann aber sein, dass Du einen Anwalt einschalten musst.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.09.2010 um 13:09:51
 
Eduard schrieb am 15.09.2010 um 11:00:06:
Dass Du einen Ausweisersatz besitzt, bedeutet doch, dass die ausstellende Behörde anerkennt, dass es Dir nicht möglich/zumutbar ist, einen Reisepass zu erlangen (§48 Abs. 2 AufenthG). Dann müsste es aber auch möglich sein, einen Reiseausweis für Ausländer (§5 AufenthV) zu erlangen,


Wenn man dieser Logik folgt, dann ist doch ein Ausweisersatz obsolet. Schockiert/Erstaunt

Ausweisersatz = Ersatzweise zugelassener Ausweis um der Ausweispflicht zu genügen

Reiseausweis = intern. anerkanntes visierfähiges Ausweisdokument

Die jeweiligen Voraussetzungen zur Erteilung sind da schon unterschiedlich.


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Muleta
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Antwort #4 - 15.09.2010 um 13:21:48
 
Zitat:
Wenn man dieser Logik folgt, dann ist doch ein Ausweisersatz obsolet.


nö, Ausweisersatz ist billiger und Reiseausweis ist nur nach Ermessen zu erteilen (das dann aber in vielen Fällen auf Null reduziert sein dürfte) und es gibt Besonderheiten für Asylbewerber.

Zitat:
Die jeweiligen Voraussetzungen zur Erteilung sind da schon unterschiedlich.


in Bezug auf den hier vorliegenden Fall liegen die Unterschiede wo?!?

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HH-Kaktus
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Antwort #5 - 15.09.2010 um 16:40:24
 
Hallo,

danke für eure Antworten.
Ja, ich kann in Dänemark heiraten, aber mein Aufenthaltstitel unbefristet gilt wohl nur in Deutschland. Sollte ich in DK von der Polizei kontrolliert werden, dann drohe mir wohl eine Abschiebung......aber dann wiederum wo hin???, und ich könnte wohl den Aufenthaltstitel verlieren!?!

Ich habe einen Anwalt ausfindig gemacht, der für straffällige Ausländer zuständig ist!!!

Einen Ersatzpass stellt mir die Behörde nicht aus, ausser, wenn ich Flugunterlagen vorzeige, dass ich nach Serbien will um meine Papiere dort zu klären. Obwohl ich Unterlagen vorzeigte, dass es mich in Serbien nicht gibt, verlangten die es von mir! Na ja, nun werden sie von mir verlangen, nach Bosnien zu reisen, da ich ja dort im Geburtenbuch stehe. Ich sollte Unterlagen besorgen, was ich auch tat, die sie aber nicht anerkennen wollten! Und es ist noch mehr passiert, deswegen Schikane!

Wie gesagt, einige Behörden sagen, so wie auch die Einbürgerungsbehörde und das Flüchtlingszentrum in HH, ich kann in Deutschland mit diesem Ersatzausweis heiraten. Der eine Standesbeamte, der im selben Gebäude wie die Ausländerbehörde sitzt sagt nein. Eine anderes Standesamt in HH konnte es nicht genau sagen, da müsste die Ausländerbehörde befragt werden und andersrum genau so. Ausländerbehörde müsste Standesamt fragen.

Letzendlich hat es das Landesobergericht zu entscheiden ob ich hier heiraten darf oder nicht.

Ein Anwalt in Bosnien bringt mir gar nichts, da ich persönlich vor Ort Fingerabdrücke geben muss.

Um einen neuen Ersatzausweis zu bekommen, meiner läuft am 4.11.10 aus, brauche ich eine Einbürgerungszusicherung von der Einb.Behörde.

Es ist vielleicht möglich, aber auch vielleicht unmöglich, dass ich in Bosnien ein Pass bekomme. Sollte ich diesen Werdegang  wählen, über Kroatien nach Bosnien, dann besteht das Risiko, hier alles zu verlieren. In Bosnien beantrage ich einen Pass und darf erst mit einem Pass Bosnien wieder verlassen.

Hier habe ich schon Probleme, obwohl ich seit meiner Geburt in Deutschland lebe, und dort in Bosnien, wo ich noch gewesen bin und nie irgendwelche Papiere von dort besessen habe, soll das alles reibungslos ohne irgendwelche Komplikationen verlaufen??? Ich spreche die Sprache noch nicht einmal und das sehen die Bosnier überhaupt nicht gerne!

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Antwort #6 - 15.09.2010 um 16:59:48
 
das werden wir hier nicht klären können.

Ein gültiger deutscher Aufenthaltstitel und ein Ausweisersatz deuten aber darauf hin, dass eine Passbeschaffung zumindest unzumutbar ist. Evtl. kann ein Reiseausweis (gerichtlich) durchgesetzt werden.

Eine deutsche AE/NE ermöglicht auch den Aufenthalt in Dänemark (Kurzaufenthalt bis zu drei Monate). Allerdings ist eine Reiseausweis/Reisepass nötig.

In D würde m.E. auch eine Eheschließung mit (nur) Ausweisersatz gehen. Allerdings wäre abzuwarten, was das OLG stattdessen alles sehen möchte (was wiederum davon abhängt, ob Deine Staatsangehörigkeit geklärt ist).

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Antwort #7 - 15.09.2010 um 17:02:22
 
HH-Kaktus schrieb am 15.09.2010 um 16:40:24:
Hier habe ich schon Probleme, obwohl ich seit meiner Geburt in Deutschland lebe,



Ich kann verstehen, dass alles schwer verständlich ist, aber Du musst erkennen, dass Du Ausländerin bist und Deine Identität ganz offensichtlich nicht nachgewiesen ist. Weiter unterliegst du ohnehin der Passpflicht und hast diesen vorzulegen. Natürlich gibt es Ausnahmen zur Vorlage eines Passes. Allerdings hast du geschrieben, dass es Möglichkeiten der Identitätsklärung und Passbeschaffung gibt. Die von Dir vorgelegten Dokumente hast Du ja auch besorgen können. Ich gehe also nicht davon aus, dass eine Ausnahme (hinsichtlich Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit) bei Dir greift.

In Bezug auf die geplante Eheschließung ist es notwendig seine Identität zweifelsfrei zu belegen. Die vorzulegenden Dokumente müssen natürlich echt sein und deshalb auch amtlich beglaubigt sein.

Die Prüfung des OLG bezieht sich auf die Ehefähigkeit, also auf den Verzicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. D.h. es wird geprüft, ob man auf eine amtliche Bescheinigung aus dem Heimatland hinsichtlich möglicher Vorehen verzichten kann oder nicht. In D ist eine Mehrehe verboten. Weiter ist natürlich die Identität nachzuweisen.

Der Informationsfluss zwischen dem Standesamt und der ABH sind bei Ausländern, die eine Ehe eingehen wollen, völlig normal. Insbesondere dann, wenn die Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist. Dies erfolgt nun einmal i.d.R. durch die Vorlage amtlicher Dokumente zur Herkunft und Vorlage eines gültigen Passes.

Für Reisen ins Ausland, für die Eheschließung oder auch allgemein zum Nachweis der Identität für andere Zwecke ist der Pass unerlässlich. Es lohnt sich also in jedem Falle sich darum zu kümmern und die Angelegenheit zu klären. Die Mühen dafür sind sicherlich zumutbar und werden sich für Dich für die Zukunft auszahlen.

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Antwort #8 - 15.09.2010 um 17:48:33
 
Zitat:
Die Mühen dafür sind sicherlich zumutbar und werden sich für Dich für die Zukunft auszahlen.


was soll dieser Zynismus? Die TS hat -soweit ersichtlich- einen Ausweisersatz und eine NE - das deutet jedenfalls darauf hin, dass die Identität geklärt ist.

Es jetzt ohne nachvollziehbare Begründung als "zumutbar" hinzustellen, dass die hier geborene und aufgwachsene TS ins Ausland fährt ohne Gewissheit darüber zu haben, ob sie wieder zurück reisen darf, ist rational nicht nachvollziehbar.

Muleta
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Antwort #9 - 15.09.2010 um 21:36:46
 
Hallo,

ich habe Dokumente aus Serbien, dass ich dort NICHT verzeichnet bin, obwohl alter Pass "Serbien".
Beglaubigte Übersetzung von AB nicht anerkannt!

Die Ausländerbehörde in HH bekam kürzlich endlich Antwort von der bosnischen Behörde: falscher Vorname, ( Dijana, so heißt die 1. Tochter meines Vaters ), falscher Vorname meiner Mutter, denn die heißt NICHT Slavica,....so heißt die erste Frau meines Vaters, und mein Vater soll 1998 die serbische Staatsangehörigkeit erhalten haben....

Mein Vater hat 1998 versucht die serbische Staatangeh. zu bekommen, zahlte 300 DM und bekam die aber nicht!

So, bin ich nun wirklich die, die da auch eingetragen ist? Was wurde da geschmiert???!

In DK ist eine Heirat möglich nur die Grenzpolizei in DK erlaubt mir die Einreise mit meinem Ersatzausweis leider nicht, wie ich soeben erfahren habe.

Morgen versuche ich das Dänische Konsulat zu kontaktieren, welche Möglichkeiten mir bleiben.

Meine Eltern leben seit über 40 Jahren in Deutschland und meine Mutter ist seit ca 20 Jahren mit einem deutschen verheiratet. Keine Ahnung, ob mir das hilft.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Antwort #10 - 24.09.2010 um 09:54:19
 
Sorry, dass ich mich hier noch einmal melde, aber wenn ich das lese, kann ich einfach nicht still sein...

HH-Kaktus schrieb am 15.09.2010 um 21:36:46:
Morgen versuche ich das Dänische Konsulat zu kontaktieren, welche Möglichkeiten mir bleiben.


Ich glaube nicht, dass das dänische Konsulat da etwas machen kann.

Statt dessen würde ich mich mit den deutschen Behörden auseinandersetzen, bei Bedarf per Anwalt und Klage, statt mich mit irgendwelchen Auskünften einzelner Beamter abspeisen zu lassen.

Es gibt im vorliegenden Fall ja sogar 2 Möglichkeiten, zum Erfolg zu kommen:
1. Man "überzeugt" die ABH, einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen, der eine Heirat in DK ermöglicht, oder
2. Man "überzeugt" das Standesamt (bzw. das OLG), dass eine Heirat auch ohne Reisepass möglich sein muss.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.09.2010 um 21:55:37
 
Eduard schrieb am 24.09.2010 um 09:54:19:
1. Man "überzeugt" die ABH, einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen, der eine Heirat in DK ermöglicht, oder
2. Man "überzeugt" das Standesamt (bzw. das OLG), dass eine Heirat auch ohne Reisepass möglich sein muss. 


wie denn ?
Da ist doch hier die entscheidende Frage !

Eduard schrieb am 24.09.2010 um 09:54:19:
Ich glaube nicht, dass das dänische Konsulat da etwas machen kann.

Statt dessen würde ich mich mit den deutschen Behörden auseinandersetzen,


weil (das einfacher ist) ?


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Antwort #12 - 25.09.2010 um 18:06:53
 
Zitat:
wie denn ?
Da ist doch hier die entscheidende Frage !


Die Argumente wurden ja schon gebracht. Wenn die Ausreise, um einen Reisepass zu erhalten, tatsächlich und nachweisbar unzumutbar ist (dafür gibt es hier zumindest Anhaltspunkte), dann kann sich weder die ABH weigern, einen Reiseausweis auszustellen, noch das Standesamt einen Reisepass verlangen, wenn dieser, wie anscheinend im vorliegenden Fall, zur Klärung der Identität nicht erforderlich ist.

Allerdings ist dazu nötig, konkrete Anträge zu stellen und sich nicht nur zu erkundigen. Kann durchaus sein, dass der Antrag dazu führt, dass sich die Sachbearbeiter näher mit der Materie beschäftigen, und es auf einmal doch geht. Und wenn nicht => klagen. Das ist zwar nicht schön, aber wenn es nunmal nicht anders geht.

Ich sehe dagegen nicht, was das dänische Konsulat in dieser Situation tun kann.
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Antwort #13 - 27.09.2010 um 19:31:50
 
Eduard schrieb am 25.09.2010 um 18:06:53:
Wenn die Ausreise, um einen Reisepass zu erhalten, tatsächlich und nachweisbar unzumutbar ist (dafür gibt es hier zumindest Anhaltspunkte), dann kann sich weder die ABH weigern, einen Reiseausweis auszustellen, noch das Standesamt einen Reisepass verlangen, wenn dieser, wie anscheinend im vorliegenden Fall, zur Klärung der Identität nicht erforderlich ist. 



ist das so ? Sehe da nichts Konkretes.


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