Danke für Eure Antworten! Tut echt gut, Sie zu lesen!
Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:Vor allem müssen davor die Abschiebekosten bezahlt werden.
Dazu hat uns der Anwalt in einem Beratunsgespräch auch geraten. Laut AufhG darf eine Befristung zwar nicht von einer vorherigen Begleichung der Abschiebekosten anhängig gemacht werden, de facto wirkt sich aber eine vorherige Begleichung positiv aus.
reinhard schrieb am 27.08.2010 um 18:00:18:Ich rate dazu, nach der Hochzeit einen Befristungsantrag zu stellen und erst nach der Befristung einen Visumantrag.
Das hat uns der Anwalt auch geraten, er meinte allerdings, man könne auch schon vor der Heirat einen Antrag auf Befristung stellen, wichtig sei dabei allerdings, dass auf eine geplante Heirat verwiesen wird. Den Visumantrag auf Zusammenführung würde er auch erst nachher stellen.
Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:Es kommt z.B. darauf an ob falsche Aussagen, Namen etc gemacht wurden - wie lange der frühere Aufenthalt in Dtl. war - wie hoch die Strafe ist, die er bekommen hat ... etc.
Ja, und das liegt ja leider im Ermessen der Ausländerbehörde
... und da gibt es wohl in der Tat Unterschiede.
Hinzu kommt, dass nicht ganz klar ist, welche Ausländerbehörde den Antrag bearbeitet... wie der Anwalt sagte, kann es sowohl die Behörde sein, die die Ausweisung veranlasst hat, als auch die Behörde in der Region, wo wir nach der Wiedereinreise leben werden (ist in unserem Fall nicht dieselbe). Die Behörden schieben sich da wohl gerne gegenseitig "den schwarzen Peter" zu.
reinhard schrieb am 27.08.2010 um 12:12:16:Er sollte nach der Heirat eine Befristung auf den 1. April 2011 beantragen
Warum der 1.April?
reinhard schrieb am 27.08.2010 um 12:12:16:Ich halte es für gut möglich, dass Du das ganz alleine mit der Ausländerbehörde verhandeln kannst.
Einige Personen, mit denen ich gesprochen habe, meinten, dass ein Anwalt mehr Druck machen kann bzw. dass die Behörden den Antrag dann schneller bearbeiten und er sonst schon mal liegen bleibe. Würde das bestimmt auch selbst hinbekommen, aber ich will auch nachher nicht sagen, hätte ich bloß nen Anwalt eingeschaltet...
Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:Ganz wichtig ist bei der Beantragung des FZF-Visum in der Deutschen Botschaft im Ausland ALLE euch bekannten Informationen in den Antrag zu schreiben und zu nennen, auch dass er abgeschoben wurde und die Sperre hat.
und da geht's auch schon los, weshalb ich denke, dass es mit einem Anwalt besser ist... der hat Erfahrung mit der Formulierung solcher Anträge. Ich wüsste gar nicht, was und vor allem wie ich es schreiben sollte.