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Erfahrungen mit Befristung der Einreisesperre nach Ausweisung und Heirat (Gelesen: 8.784 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung und Wiedereinreise
anju
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26.08.2010 um 21:28:55
 
Hallo,

mein Freund wurde Ende letzten Jahres nach Marokko abgeschoben. Hintergrund der Ausweisung waren falsche Angaben, die er gemacht hat, um eine Duldung in Deutschland zu bekommen. Er war somit illegal hier bzw. unter falschem Namen in Deutschland geduldet. Erschwerend kommt hinzu, dass er wegen Ladendiebstahl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, somit also vorbestraft ist.

Nun werden wir voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Marokko heiraten. Wir haben auch einen Anwalt hinzugezogen.

Bzgl. der Befristung seiner Einreisesperre gehen wir nach den Angaben im AufhG davon aus, dass für die Befristung regulär 3 Jahre "vorgeschlagen" werden (Ausweisung nach § 55 AufhG). Dem AufhG und den Aussagen unseres Anwaltes nach sollte sich sich jedoch eine Eheschließung positiv auf die Befristung auswirken. Wie lange diese tatsächlich ausfällt liegt jedoch im Ermessen der Ausländerbehörde und daher kann unser Anwalt im Vorfeld "nur" ungefähre Angaben machen. Und genau da setzt mein Anliegen an:
Es macht mich wahnsinnig, nicht zu wissen, wie lange die Befristung nach unserer Heirat tatsächlich ausfallen kann.

Hat  jemand von Euch Erfahrung mit einer Befristung nach Eheschließung gemacht und kann mir sagen, wie lange es dauern kann, bis der Partner/die Partnerin nach wieder Deutschland einreisen darf?

Ich weiß, dass darüber keine pauschale Aussage getroffen werden kann, aber es würde mir sehr helfen, hier von Euren Erfahrungen zu lesen.

Für Eure Antwort und auch für alle anderen hier im Board geposteten, sehr hilfreichen Infos jetzt schon vielen, vielen Dank!! Ich hoffe ich kann später mit meinen Erfahrungen auch dem ein oder anderen helfen!
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Sunshine1906
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Antwort #1 - 27.08.2010 um 01:16:37
 
Kann man nicht genau sagen!!
Es kommt immer auf den einzelnen Fall!!Mein Mann hat seine Befristung nach 3 Monaten bekommen !!
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Sunshine1906  
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reinhard
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Antwort #2 - 27.08.2010 um 12:12:16
 
anju schrieb am 26.08.2010 um 21:28:55:
Es macht mich wahnsinnig, nicht zu wissen, wie lange die Befristung nach unserer Heirat tatsächlich ausfallen kann.


Sie wird auf jeden Fall niedriger ausfallen als ohne Heirat. Erst nach der Heirat hat er 1) einen guten Grund für eine Einreise und 2) jemanden, die auf ihn wartet.

Zitat:
Hat  jemand von Euch Erfahrung mit einer Befristung nach Eheschließung gemacht und kann mir sagen, wie lange es dauern kann, bis der Partner/die Partnerin nach wieder Deutschland einreisen darf?


Es kann höchstens so lange dauern wie ohne Heirat, hängt aber von der Straftat selbst, Strafhöhe, Wiederholungsgefahr etc. ab.

Er sollte nach der Heirat eine Befristung auf den 1. April 2011 beantragen und Dich als Empfangsbevollmächtigte für die Antwort angeben. Dann kannst Du nach der Antwort entscheiden, ob Du einen Anwalt brauchst.

Ich halte es für gut möglich, dass Du das ganz alleine mit der Ausländerbehörde verhandeln kannst.

Ohne Straftat habe ich letztens eine Befristung auf drei Monate bekommen, aber da waren schulpflichtige Kinder aus der vorigen Ehe im Spiel.
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Mena
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Antwort #3 - 27.08.2010 um 16:54:15
 
Hallo anju,

es kommt, wie du geschrieben hast wirklich auf den Einzelfall an. Ich habe vor ein paar Tagen bei "unserer" AHB deswegen nachgefragt.

Es kommt z.B. darauf an ob falsche Aussagen, Namen etc gemacht wurden - wie lange der frühere Aufenthalt in Dtl. war - wie hoch die Strafe ist, die er bekommen hat ... etc. Vielleicht ist das auch Bundesländer-spezifisch, aber da bin ich mir nicht sicher.

Vor allem müssen davor die Abschiebekosten bezahlt werden.

Außerdem dauert natürlich auch das "normale" FZF-Visum seine Zeit und man weiß nicht wie lange. Uns wurde damals 2 Monate bis 2 Jahre gesagt. Also warten müsst ihr auf alle Fälle.

Ganz wichtig ist bei der Beantragung des FZF-Visum in der Deutschen Botschaft im Ausland ALLE euch bekannten Informationen in den Antrag zu schreiben und zu nennen, auch dass er abgeschoben wurde und die Sperre hat. Das erspart euch viele Probleme und vor allem Zeit.

Alles Gute!
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reinhard
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Antwort #4 - 27.08.2010 um 18:00:18
 
Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:
Ganz wichtig ist bei der Beantragung des FZF-Visum in der Deutschen Botschaft im Ausland ALLE euch bekannten Informationen in den Antrag zu schreiben und zu nennen, auch dass er abgeschoben wurde und die Sperre hat. Das erspart euch viele Probleme und vor allem Zeit.


Dazu rate ich NICHT.

Ich rate dazu, nach der Hochzeit einen Befristungsantrag zu stellen und erst nach der Befristung einen Visumantrag.

Es gibt Ausländerbehörde, die einen FZF-Visumantrag auch als Befristungsantrag verstehen und bearbeiten, es gibt aber auch Auslandsvertretungen, die solche Anträge ablehnen ohne die ABH zu fragen. Ich denke, der Versuch lohnt sich nicht – zwei Anträge nacheinander, das ist für alle einfacher und übersichtlicher.
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anju
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Antwort #5 - 27.08.2010 um 20:51:12
 
Danke für Eure Antworten! Tut echt gut, Sie zu lesen!  Smiley

Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:
Vor allem müssen davor die Abschiebekosten bezahlt werden. 

Dazu hat uns der Anwalt in einem Beratunsgespräch auch geraten. Laut AufhG darf eine Befristung zwar nicht von einer vorherigen Begleichung der Abschiebekosten anhängig gemacht werden, de facto wirkt sich aber eine vorherige Begleichung positiv aus.

reinhard schrieb am 27.08.2010 um 18:00:18:
Ich rate dazu, nach der Hochzeit einen Befristungsantrag zu stellen und erst nach der Befristung einen Visumantrag.

Das hat uns der Anwalt auch geraten, er meinte allerdings, man könne auch schon vor der Heirat einen Antrag auf Befristung stellen, wichtig sei dabei allerdings, dass auf eine geplante Heirat verwiesen wird. Den Visumantrag auf Zusammenführung würde er auch erst nachher stellen.

Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:
Es kommt z.B. darauf an ob falsche Aussagen, Namen etc gemacht wurden - wie lange der frühere Aufenthalt in Dtl. war - wie hoch die Strafe ist, die er bekommen hat ... etc. 


Ja, und das liegt ja leider im Ermessen der Ausländerbehörde  unentschlossen... und da gibt es wohl in der Tat Unterschiede.
Hinzu kommt, dass nicht ganz klar ist, welche Ausländerbehörde den Antrag bearbeitet... wie der Anwalt sagte, kann es sowohl die Behörde sein, die die Ausweisung veranlasst hat, als auch die Behörde in der Region, wo wir nach der Wiedereinreise leben werden (ist in unserem Fall nicht dieselbe). Die Behörden schieben sich da wohl gerne gegenseitig "den schwarzen Peter" zu.

reinhard schrieb am 27.08.2010 um 12:12:16:
Er sollte nach der Heirat eine Befristung auf den 1. April 2011 beantragen


Warum der 1.April?

reinhard schrieb am 27.08.2010 um 12:12:16:
Ich halte es für gut möglich, dass Du das ganz alleine mit der Ausländerbehörde verhandeln kannst.


Einige Personen, mit denen ich gesprochen habe, meinten, dass ein Anwalt mehr Druck machen kann bzw. dass die Behörden den Antrag dann schneller bearbeiten und er sonst schon mal liegen bleibe. Würde das bestimmt auch selbst hinbekommen, aber ich will auch nachher nicht sagen, hätte ich bloß nen Anwalt eingeschaltet...

Mena schrieb am 27.08.2010 um 16:54:15:
Ganz wichtig ist bei der Beantragung des FZF-Visum in der Deutschen Botschaft im Ausland ALLE euch bekannten Informationen in den Antrag zu schreiben und zu nennen, auch dass er abgeschoben wurde und die Sperre hat. 


und da geht's auch schon los, weshalb ich denke, dass es mit einem Anwalt besser ist... der hat Erfahrung mit der Formulierung solcher Anträge. Ich wüsste gar nicht, was und vor allem wie ich es schreiben sollte.
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reinhard
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Antwort #6 - 27.08.2010 um 21:02:10
 
anju schrieb am 27.08.2010 um 20:51:12:
Warum der 1.April?


Kann auch der 1. März oder der 1. Mai sein – ich würde einen Befristungsantrag immer konkret stellen, also Befristung zu einem Termin beantragen.
Da muss er sich auch an keine Fristen halten – einfach das beantragen, was er haben will, und dann auf Antwort warten.
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anju
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Antwort #7 - 27.08.2010 um 21:54:01
 
Ach so. Ja, das klingt logisch und vor allem verbindlich. Danke für den Tipp.
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Ulf
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Antwort #8 - 29.08.2010 um 16:23:28
 
reinhard schrieb am 27.08.2010 um 18:00:18:
Dazu rate ich NICHT.


Ich aber. Dringend.

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/04/downloaddatei__questionnaire__v...

Ziffern 1, 2, 3

sowie

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/04/downloaddatei__questionnaire__v...

Ziffern 14, 25, 26.

Das soll nicht heißen, daß man jetzt den Befristungsantrag unterlassen soll.

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anju
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Antwort #9 - 02.09.2010 um 21:41:40
 
Mmh... Soweit reicht mein Französisch gerade noch... in welchem Zusammenhang steht der Fragebogen bzw. wann muss man ihn ausfüllen? Im Rahmen des Visumantrages?

... und dass wir nichts verschweigen ist sowieso klar...
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Mena
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Antwort #10 - 03.09.2010 um 21:46:52
 
wollte das nochmal klarstellen:

meine Antwort bezog sich auf die Ehrlichkeit beim beantragen des FZF und das ist ja jetzt klar.

Zu der Reihenfolge - erst Befristung oder erst FZF - kann ich nichts sagen.
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Ulf
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Antwort #11 - 25.09.2010 um 16:30:02
 
anju schrieb am 02.09.2010 um 21:41:40:
Mmh... Soweit reicht mein Französisch gerade noch... in welchem Zusammenhang steht der Fragebogen bzw. wann muss man ihn ausfüllen? Im Rahmen des Visumantrages?

... und dass wir nichts verschweigen ist sowieso klar...


Hoppla. Das zweite Dokument sollte http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/01/Visabestimmungen/downloaddatei_... lauten. Das erste ist neben dem Visumsantrag auszufüllen.

Ob man mit dem Visumsantrag jetzt wartet, bís die Befristung durch ist, ist Geschmackssache. Sicherheitsüberprüfung und ggf. Prüfung der Ehegültigkeit könnten sonst gleich bearbeitet werden.

Gruß, ULF
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