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dumm gefragt (Gelesen: 6.611 mal)
Themen Beschreibung: nicht registrierte ehe mit ägypter
Dima
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Antwort #15 - 20.08.2010 um 07:19:28
 
Zitat:
Ja wir haben auf dem Shar el Akhari in Kairo geheiratet.


dann solltest Du, auch im Interesse des Kindes, folgende Schritte einleiten:

1. Übersetzung der arabischen Eheurkunde in die deutsche Sprache von einem zugelassenen Dolmetscher.

2. Legalisierung der Eheurkunde auf der Botschaft in Kairo

3. damit dann endlich die Geburtsurkunde des Kindes in Ordnung bringen und den Vater eintragen lassen, da das Kind ja ehelich geboren wurde, ist das nicht allzu problematisch.

4. die Sozialbehörden von einem vorhandenen Ehemann unterrichten.

Ich gehe davon aus, das der Vater des ehelich geborenen Kindes, auch automatisch das Sorgerecht gemeinsam mit dir ausüben darf.
Das Kind besitzt neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch automatisch die ägyptische Staatsbürgerschaft.

Wenn der Vater dann wie vom TS angesprochen hier in Deutschland leben möchte, FZF zum deutschen Kind beantragen.

Sollte es fragen zu dem ganzen Procedere geben, gerne auch als PN an mich wenn es dann hier im Thread zu weit führen sollte.

Gruss

Dima
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Thalassa
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Antwort #16 - 22.08.2010 um 00:51:25
 
Hallo "upanddown"
Wenn du in Ägypten geheiratet hast und dies nicht über die Botschaft passiert ist, dann bist du in DE  immer noch ledig da selbst eine Heirat welche auf der Shar-Akari registriert wurde in Deutschland nicht anerkannt ist ausser du hättest diese Heirat über die Deutsche Botschaft in Kairo mit allen Papieren von deinem Mann eintragen lassen, aber dann hätte Deutschland die Meldung, dass du verheiratet bist. Du kannst mir eine PM schicken, wenn du ein paar wertvolle und von mir teuer bezahlte Tipps haben möchtest. Deine Tochter ist jetzt 4 Jahre alt und bis jetzt war der Kindsvater in Ägypten? Da ich nicht weiss, wie alt der Vater deines Kindes ist ... ich rate dir erstmal zu überprüfen ob er in Ägypten verheiratet ist und auch Kinder hat bevor du ihn nach DE holst. Zudem rate ich dir von einer Heirat ab wenn du dein Kind nicht irgendwann mal verlieren möchtest. Pass auf dich auf
Thalassa
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Dima
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Antwort #17 - 22.08.2010 um 08:49:18
 
Zitat:
Wenn du in Ägypten geheiratet hast und dies nicht über die Botschaft passiert ist, dann bist du in DE  immer noch ledig da selbst eine Heirat welche auf der Shar-Akari registriert wurde in Deutschland nicht anerkannt ist ausser du hättest diese Heirat über die Deutsche Botschaft in Kairo mit allen Papieren von deinem Mann eintragen lassen, aber dann hätte Deutschland die Meldung, dass du verheiratet bist.


ist ein absoluter Nonsens:

Das deutsche Recht sieht vor:

Die Anerkennung der Rechtsgültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch eine dafür zuständige Behörde in einem hierzu vorgesehenen Verfahren geprüft. Vielmehr entscheidet jede öffentliche Stelle in einem Verfahren, welches die Wirksamkeit der Ehe als Vorfrage beinhaltet, in eigener Verantwortung über diese Frage.

Hierbei gilt grundsätzlich, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.

Eine Ehe die auf der Shar el Akhari geschlossen wird, setzt voraus, das eine Ehefähigkeitsbescheinigung, sowie eine beglaubigte Übersetzung davon, durch die deutsche Botschaft vorliegt.

Eine auf der Shar el Akhari geschlossene Ehe ist eine rechtsgültige geschlossene Ehe nach den gesetzlichen Bestimmungen des ägyptischen Staates und ist damit auch in Deutschland rechtsgültig.

Rechtsgültigkeit einer Ehe und Eintragung einer Ehe beim zuständigen deutschen Standesamt sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. 

Das die gemeinsame Tochter ehelich geboren wurde steht für mich damit ausser Zweifel.

Schlechte Erfahrungen von Thalassa sind ein anderer Fakt den ich teilweise nachvollziehen kann, die aber nichts mit der Rechtsgültigkeit der Ehe zu tun haben.

Es gibt keine Hochzeit die Zitat:
über die Botschaft passiert
Die deutsche Botschaft ist nur dafür zuständig die eingereichten deutschen Dokumente für die Verwendung bei den ägyptischen Behörden zu legalisieren sowie die Übersetzung ins arabische zu beglaubigen. Die deutsche Botschaft ist NICHT für die Hochzeit selbst zuständig.

Dima






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« Zuletzt geändert: 22.08.2010 um 09:01:36 von Dima »  
 
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Antwort #18 - 22.08.2010 um 09:26:42
 
Hier noch die Anforderungen zur Eheschliessung in Ägypten.

Für die Eheschließung von Ausländern ist in Ägypten ausschließlich das Staatliche Grundstücks- und Notariatsamt Shahr El Akaria zuständig.

Adresse:
Kairo: Justizministerium, Lazoghli-Platz, neues Gebäude, 4. St.,

Zur Eheschließung sind erforderlich:

1. Persönliche Vorsprache beider Verlobten
2. Konsularbescheinigung
3. Reisepässe im Original (ist einer der Verlobten Ägypter, muss zwingend sein/ihr ägyptischer
Personalausweis vorgelegt werden)
4.Fotokopie der Identitätsdokumente
5. je fünf Passbilder.
6. zwei männliche Trauzeugen
7. wenn der ausländische Verlobte männlichen Geschlechts ist, ist es zwingend erforderlich eine Beglaubigung vorzulegen, das der Verlobte Muslim ist. ( Was natürlich nur zutrifft, wenn die ägyptische Verlobte Muslima ist).

Die deutsche Botschaft verlangt weiterhin eine Ledigkeitsbescheinigung des/der ägyptischen Verlobten und die persönliche Vorsprache beider Verlobten in der Botschaft, um die Konsularbescheinigung auszustellen.

Gruss
Dima
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Thalassa
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Antwort #19 - 22.08.2010 um 13:29:42
 
Hallo Dima

Du interpretierst aus meinen Zeilen schlechte Erfahrungen? Hab ich das geschrieben? Ich habe keine schlechten Erfahrungen gemacht im Gegenteil.

Da hast du recht, mit allem was du schreibst. Es ist jedoch so, dass viele  Frauen Shar Akari heiraten = die Ehe wird in Ägypten eingetragen und die Botschaft weiss nichts davon. Es ist auch richtig, dass man diese Ehe international legalisieren KÖNNTE, solange dies jedoch nicht geschehn ist ist die Deutsche Frau in diesem Fall in Deutschland immer noch ledig.

Wer über die Botschaft heiratet hat ziemlich viel Papierkram zu erledigen und wie du schreibst die Leidigkeitsbescheinigung z.B. auch vom Ehemann usw. welche erst vom Aussenministerium beglaubigt, von einem zugelassen Übersetzer ins Deutsche übersetzt usw. usw.

Wer also eine Ehe nur in Ägypten eintragen lässt ist auf dem Rest der Welt ledig Smiley

Vom Moment an, wo eine Mutter mit ihrem Kind nach Ägypten reist, untersteht sie und ihr Kind dem Recht im Lande und ist auch verheiratet, der Kindsvater hat das Sorgerecht und kann das Kind an der Ausreise hindern.

Shar Akari heiraten ist kein Problem, ich selber habe damit keine Erfahrungen aber klar ist, dass eine Heirat in Europa erst dann legal ist, wenn der Mann auch nachweist, dass er eben unverheiratet ist und seine Papiere sind in Ordnung usw. und die Ehe über die Botschaft abgewickelt wird ansonsten ist die Ehe nur in Ägypten gültig. Die Botschaft leitet Papiere von im Ausland geschlossenen Ehen automatisch weiter.

Shar Akari ist nix anderes als ein Notariatsoffice die Vollmachten, Ehen usw. eintragen damit der Mann innerhalb
Ägypten beweisen kann, dass es seine Frau ist ... oder eben sein Kind ...

Die Ehe die so geschlossen wurde ist in Europa ohne Miteinbezug der Botschaft nicht rechtsgültig aber in Ägypten schon.

Ansonsten soll mal jemand probieren ob mit dem Shar Akari Papier eine ägyptische Ehe in Deutschland registriert wird Smiley wenn man bedenkt, dass die meisten Ägypter eh schon 1-2 verheiratet sind oder wenn nicht zu diesem Zeitpunkt später sowiso eine Ägypterin heiraten ..... wollen, müssen oder .  Smiley

Ahar Akari trägt alles ein ..... ich empfehle einer Frau mit einem Kind welche eine ägyptische Ehe Shar Akari eintragen hat lassen, nie mehr mit dem Kind nach Ägypten zu reisen, wenn sie es nicht verlieren möchte, denn es gilt das Recht in Ägypten speziell wenn der Mann das beweisen kann.

Für mich ist jedoch in diesem Fall nicht klar wie das Verhältnis zum Kindsvater ist und warum dieser nach mehreren  Jahren nach Deutschland geholt werden möchte .... hat er genug von seiner Ehefrau in Ägypten oder grad kein Job? Von einer ehelichen Beziehung kann man hier ja wohl nicht sprechen ...

daher habe ich geraten, durch einen guten Anwalt erst mal abklären zu lassen ob der Ägypter verheiratet ist, steht in der regel auf der ägyptischen ID card und kann von einem ägyptischen Anwalt überprüft werden.

Happy day
Thalassa










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Antwort #20 - 22.08.2010 um 18:55:26
 
Hi Thalassa

Zitat:
Wer also eine Ehe nur in Ägypten eintragen lässt ist auf dem Rest der Welt ledig.


widerspricht komplett dem was ich schrieb, und was gängiges Recht hier in D ist:

Zitat:
Hierbei gilt grundsätzlich, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.


weiterhin:

Zitat:
die Ehe über die Botschaft abgewickelt wird


Der ägyptische Standesbeamte nimmt die Trauung nur dann vor, wenn Sie ihm eine Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft vorlegen können. Diese wiederum erhalten Sie aber nur, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamtes vorlegen können. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass ein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis nicht besteht.

Diese Konsularbescheinigung ist die einzigste Amtshandlung in welche die deutsche Botschaft in Kairo involviert ist.

Zitat:
Ansonsten soll mal jemand probieren ob mit dem Shar Akari Papier eine ägyptische Ehe in Deutschland registriert wird  wenn man bedenkt, dass die meisten Ägypter eh schon 1-2 verheiratet sind oder wenn nicht zu diesem Zeitpunkt später sowiso eine Ägypterin heiraten ..... wollen, müssen oder .


Ich weiss nicht woher Du deine Weisheiten beziehst, Ich nehme an 1001 Geschichten hat da einen guten Anteil dran.

Ich habe selber 10 Jahre in Ägypten gelebt, und bin mit einer Ägypterin seit Jahren verheiratet.
Dort auf der Shar el Akhari habe ich meine Ehe geschlossen und die ägyptische Eheurkunde wurde hier in Deutschland nach einer beglaubigten Übersetzung als rechtmässige Ehe eingetragen.

Was Du hier tust ist eine Verunsicherung des TS, die nichts mit den rechtlichen Fragen im Ausgangsthread zu tun hat.

du schriebst:

Zitat:
ob der Ägypter verheiratet ist, steht in der regel auf der ägyptischen ID card


bei der Eheschliessung auf der Shar el Akhari muss zwingend diese ID card des Ägypters vorgelegen haben.

Zitat:
3. Reisepässe im Original (ist einer der Verlobten Ägypter, muss zwingend sein/ihr ägyptischer Personalausweis vorgelegt werden)


Zitat:
Shar Akari ist nix anderes als ein Notariatsoffice die Vollmachten, Ehen usw. eintragen damit der Mann innerhalb Ägypten beweisen kann, dass es seine Frau ist ... oder eben sein Kind ...



BTW, die Shar el Akhari ist in Ägypten dem Justizministerium angegliedert und damit eine hochoffizielle staatliche Behörde.

Warum der TS nun den ägyptischen Ehemann nach D holen will, wie die Ehe bisher gelebt wurde und warum so, ist für die Rechtmaessigkeit eine Ehe nicht von Belang.

beste Grüße

Dima

PS: an die Mods, Ich rege an, den Betreff des Threads eindeutiger zu gestalten, vielleicht gibt es da ja eine Möglichkeit.

Dima
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