KlassA schrieb am 26.07.2010 um 09:45:36:Was meine Sorge ist, dass sie ein Vermerk in ihren Pass bekommt da sie nicht rechtzeitig aus Deutschland ausgereist ist
Solange ihr mit der
ABH alles abklaert und der Aufenthalt deiner Frau durchgehend abgeklaert bleibt brauchst du dir keine Sorgen machen. Und wenn sie spaeter die
FZF beantragt, dann wird ja auch keiner erwarten, dass sie wieder nach Russland zurueck kehrt.
KlassA schrieb am 26.07.2010 um 09:45:36:Also nach der Geburt möchte meine Frau erst mal wieder nach Russland, jedoch erst wenn das Kind fähig ist eine flug dahin zu überstehen.
In dem Fall schlagt ihr das genau so der
ABH vor. Die Verlaengerung des Schengen Visums ist nur bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten moeglich und die Huerden sind sehr hoch ("in Ausnahmefällen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik"). Es kann also sein, dass ihr euch mit einer Duldung begnuegen muesst.
Edit: Ob das mit maximal 6 Monaten aktuell noch so gilt, da bin ich mir jetzt doch nicht mehr so sicher. Im (neuen)
Visakodex steht immer nur was von "kann verlaengern", auf die Schnelle habe ich keine obere Schranke gefunden.