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Besuchervisum (Gelesen: 2.942 mal)
Themen Beschreibung: Verlängerung eines Besuchervisums
KlassA
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i4a rocks!


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25.07.2010 um 18:12:15
 
Hallo,
habe meine Frau aus Russland für drei Monate zum Besuch eingeladen. Die drei Monate laufen Bald aus. Sie ist Schwanger im 7 Monat. Ich hätte gerne, dass Sie hier in Deutschland das Kind bekommt. Die Frage nun, ist es möglich aufgrund der vortgeschrittenen Schwangerschaft das Besuchervisum zu verlängern.

besten Dank im Voraus
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 25.07.2010 um 18:24:33
 
KlassA schrieb am 25.07.2010 um 18:12:15:
Sie ist Schwanger im 7 Monat. Ich hätte gerne, dass Sie hier in Deutschland das Kind bekommt. 

Schau dir mal die Nummer 28.1.4 der VwV an. Dort wird beschrieben, wie mit Schwangeren zu verfahren ist, die ein deutsches Kind erwarten.

Ein Besuchsvisum ist eigentlich der falsche Weg. Unabhaengig davon hat das werdende Deutsche Kind aber auf jeden Fall das Recht in Deutschland geboren zu werden. Will deine Frau nach der Geburt mit dem Kind in Deutschland bleiben oder erst mal wieder nach Russland zurueck?

Die ABH hat hier ein bisschen Spielraum und kann entscheiden, ob sie das Besuchsvisum verlaengert, eine Duldung erteilt oder ob ihr vielleicht am besten einen Antrag auf AE nach § 28 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG stellen sollt damit deine Frau eine FB bis zur Geburt bekommt.

Habt ihr schon die Kosten fuer die Geburt geklaert? Ohne AE und Wohnsitz ist es nicht unbedingt einfach meoglich deine Frau in die Familienversicherung zu bekommen und ihr muesstet die Kosten eventuell privat zahlen.
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KlassA
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 26.07.2010 um 09:45:36
 
Danke für die schnelle Antwort... Smiley

Also nach der Geburt möchte meine Frau erst mal wieder nach Russland, jedoch erst wenn das Kind fähig ist eine flug dahin zu überstehen. Wir wollen dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, es soll ja alles Ordnungsgemäss ablaufen...

Was meine Sorge ist, dass sie ein Vermerk in ihren Pass bekommt da sie nicht rechtzeitig aus Deutschland ausgereist ist, was dann wiederum Schweirigkeiten verursachen könnte, wenn sie ein neues Visum beantragen möchte oder ist es in dem Fall nicht so schlimm?

vielen Dank im Voraus Smiley
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 26.07.2010 um 09:52:49
 
KlassA schrieb am 26.07.2010 um 09:45:36:
Was meine Sorge ist, dass sie ein Vermerk in ihren Pass bekommt da sie nicht rechtzeitig aus Deutschland ausgereist ist

Solange ihr mit der ABH alles abklaert und der Aufenthalt deiner Frau durchgehend abgeklaert bleibt brauchst du dir keine Sorgen machen. Und wenn sie spaeter die FZF beantragt, dann wird ja auch keiner erwarten, dass sie wieder nach Russland zurueck kehrt.

KlassA schrieb am 26.07.2010 um 09:45:36:
Also nach der Geburt möchte meine Frau erst mal wieder nach Russland, jedoch erst wenn das Kind fähig ist eine flug dahin zu überstehen. 

In dem Fall schlagt ihr das genau so der ABH vor. Die Verlaengerung des Schengen Visums ist nur bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten moeglich und die Huerden sind sehr hoch ("in Ausnahmefällen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik"). Es kann also sein, dass ihr euch mit einer Duldung begnuegen muesst.

Edit: Ob das mit maximal 6 Monaten aktuell noch so gilt, da bin ich mir jetzt doch nicht mehr so sicher. Im (neuen) Visakodex steht immer nur was von "kann verlaengern", auf die Schnelle habe ich keine obere Schranke gefunden.
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steini007
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 26.07.2010 um 09:52:53
 
Solange der weitere Aufenthalt von der ABH legitimiert wird, dürfte es auch bei einer späteren FZF keinerlei Probleme geben.

Schlimmer wäre es, wenn sie nichts unternimmt und dann illegal in Deutschland wäre.
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KlassA
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Antwort #5 - 26.07.2010 um 11:23:41
 
Danke für die Info. Werde mich mit den Gesetzen nun etwas mehr auseinandersetzten... Smiley
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