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Brauche hilfe bei schnellem Schengenvisum für Russin (Gelesen: 15.761 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 14.07.2010 um 22:14:40
 
Orange schrieb am 14.07.2010 um 19:07:09:
Ich meinte in dem Fall natürlich das Reisebüro. So dunkel kann es im Kopf doch garnicht sein, dass man denkt, man würde von der Deutschen Botschaft ein französisches Visum bekommen 

Das war schon klar.

Ich wollte aber damit den falschen Ansatz verdeutlichen:
Nicht "man erhält ein XYZ-Visum, weil ...", sondern man selbst stellt den Antrag.

Jeder Antragsteller unterschreibt beispielsweise die "eigene" Angabe über das Hauptreiseland.
Und ich fresse einen Besen, wenn dort nicht das Land drinsteht, in dessen Vetretung das Reisebüro plant den Antrag "abzuwerfen". Man muß es nur lesen.

Orange schrieb am 14.07.2010 um 19:07:09:
Es ist schön für Dich, wenn Du weißt, wann in Russland Semesterferien starten. Die starten aber nicht an jeder Uni gleichzeitig. 

Auch das weiß ich.
Hindert das Deine Freundin, einen Antrag auf 15 oder 22 Tage Aufenthalt in einem Zwei- oder gar Dreimonatszeitraum zu stellen?
Klar gibt es da vermutlich Rückfragen bei der Antragstellung. Aber bereits ein beigelegter Dreizeiler, warum der Zeitrahmen für den paar-Wochen-Aufenthalt so relativ groß ist, könnte für Klarheit sorgen.


Ich will mit meinen Beiträgen hier eigentlich nur auf Eines aufmerksam machen:
Die deutschen AV werden besonders in solchen Kleinigkeiten für sehr viel unflexibler gehalten als sie sind. Und damit wird permanent Zeitdruck erzeugt, den man mit ein bißchen Nachdenken, Lesen (z.B. die Merkblätter der Vertretungen) oder auch mal Nachfragen ganz leicht vermeiden könnte.
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Orange
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Antwort #16 - 15.07.2010 um 12:03:29
 
Zitat:
Hindert das Deine Freundin, einen Antrag auf 15 oder 22 Tage Aufenthalt in einem Zwei- oder gar Dreimonatszeitraum zu stellen?

Das Problem ist/war, dass es keine Möglichkeit gab nach Moskau zu fahren, ohne an der Uni zu fehlen. Es gab seit Januar keine Ferien. Lediglich Ende Juni hatte sie wegen guter Noten 2 Wochen Frei, hier war allerdings ihr Pass zur Tschechischen Botschaft unterwegs...
Wie Du siehst, ist es doch nicht so einfach... Griesgrämig


Was bedeutet "AV"?
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Antwort #17 - 15.07.2010 um 12:05:18
 
Orange schrieb am 15.07.2010 um 12:03:29:
Was bedeutet "AV"? 


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Antwort #18 - 15.07.2010 um 18:37:43
 
Orange schrieb am 15.07.2010 um 12:03:29:
Es gab seit Januar keine Ferien.

Sei mir nicht böse, aber ich kann meinen Sarkasmus nicht immer zurückhalten. Jetzt zum Beispiel:

Rußland und Deutschland haben unterschiedliche Feiertagsregelungen.

Was wollen wir beide wetten, daß am 2. Mai Botschaft Moskau geöffnet hatte und die Uni nicht? Das war in RUS gesetzlicher Feiertag, noch dazu mit günstiger An- und Abreisemöglichkeit am 01.05 und dem Wochenende 03./04.05.?

Habt Ihr schon mal 'was von der Vielreisendenregelung gehört? Findet man auch auf der Webseite von Botschaft Moskau. Dann braucht sie gar nicht persönlich zu erscheinen.
Natürlich nur, falls nicht schon am Paß erkennbar ist, daß da munter Visa von Land X zu Reisen nach Land Y benutzt wurden.

Und dann: Ich kenne nicht einen einzigen Fall, wo man einer Uni oder einer halb-/quasi- oder ganz-staatlichen Stelle nicht mal 2 Tage frei nehmen konnte für Behördengänge. Die meisten Behördengänge können hier nur zu Arbeitszeiten erledigt werden, das sind alle gewöhnt und dementsprechend richten sich alle drauf ein.

Die vielen tausenden Antragsteller an den deutschen Vertretungen kommen ja nicht nur von den fünf russischen Inseln der Glückseligen (mit deutscher AV in der Stadt), sondern haben dieselben Probleme mit An- und Abreise wie Deine Freundin.

Sarkasmus Ende.


Mit ein bißchen - hier in RUS lebenswichtiger - Findigkeit lassen sich alle Deine geschilderten Probleme lösen. Man muß nur wollen.
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Daddy
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Antwort #19 - 15.07.2010 um 19:56:36
 
So...

Ich denke, das Thema ist rechtlich hinreichend "ausgelutscht"...

Wenn ihr euch weiter über russische Feiertags- / Urlaubsregelungen oder dergleichen unterhalten wollt, wir haben ein nettes kleines Plätzchen dafür namens Userforum...

Sollten noch rechtliche Fragen offen sein, dann raus damit... Ansonsten ist hier bald Schicht im Schacht Zwinkernd

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Orange
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Antwort #20 - 16.07.2010 um 14:03:44
 
@Petersburger

Sicher gibt es immer irgendwo eine Möglichkeit, es kommt eben darauf an wo man seine Prioritäten setzt. In unserem Fall bringt es nichts mehr darüber zu diskutieren wieso, weshalb und warum es nicht geklappt hat...

Das mit der Vielreisendenregelung hat mich auch Interessiert. Hier muss man angeblich nicht Persönlich an der Botschaft erscheinen, wenn man in den vergangenen zwei Jahren bereits zwei Schengenvisas hatte. Bisher hatte sie eines in den vergangenen zwei Jahren, daher ist diese Regelung für uns noch nicht brauchbar, aber wohl möglich bald Smiley
Hast Du schon Erfahrungen damit gemacht?
Ich habe bisher nur von einer Person persönlich gehört, dass die Dame selbst nach 3 Schengen Visas in 2 Jahren noch persönlich vorgeladen wurde... Augenrollen Aber die Regelung hört sich auf jeden Fall "Anwenderfreundlich an" Smiley

Danke für die Antworten und freundliche Grüße:-)
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Antwort #21 - 16.07.2010 um 22:36:46
 
Orange schrieb am 16.07.2010 um 14:03:44:
Hast Du schon Erfahrungen damit gemacht?

Nein, ich bin Deutscher.  22

Spaß beiseite:
Es müssen nicht nur zwei Schengenvisa (bzw. ein Jahresvisum) in den letzten zwei Jahren erteilt worden sein, sondern sie müssen auch noch rechtmäßig genutzt worden sein.

Relativ oft finden sich bei uns finnische Visa, mit denen die Inhaber weiß-der-Himmel-wo waren, nur nicht in Finnland (wenn man von dem einen Alibitag kurz nach Visumerhalt mal absieht).

Das ist nun gerade keine rechtmäßige Nutzung, in einem solchen Fall wird die Antragsannahme bei Vorsprache eines Vertreters abgelehnt. Da muß dann der Antragsteller doch selbst erscheinen.

Aber sonst geht das genau so, wie es halt auf der Webseite der Vertretung steht.
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Antwort #22 - 17.07.2010 um 10:04:44
 
Herzlichen Dank für die Antwort Petersburger:-)
Bisher hat sie jedes Schengenvisum rechtmäßig genutzt. Falls sie nun wieder ein Schengenvisum für Tschechien (wird wohl leider eher für DE benutzt) bekommt, quasi direkt im Anschluss an ihr letztes Tschechien Visum, könnte es dann später Probleme bei der Beantragung eines Visums für Deutschland geben?Griesgrämig
Wie wird das überprüft, wie lange man sich der Inhaber wirklich in dem ursprünglichen Zielland aufgehalten hat?
Es ist doch eigentlich nicht möglich zu sagen, wie lange sich die Person wo aufgehalten hat. Da käme, in unserem Fall ein Stempel am Flughafen in Prag bei der Einreise in den Pass und dann wieder bei der Ausreise. Wo man sich letzten Endes aufgehalten hat, weiß man dann nur selbst.

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Antwort #23 - 17.07.2010 um 11:00:46
 
Orange schrieb am 17.07.2010 um 10:04:44:
Wie wird das überprüft, wie lange man sich der Inhaber wirklich in dem ursprünglichen Zielland aufgehalten hat? 

Anhand der vorliegenden Unterlagen.

I.d.R. also der Reisepass - die Einreisestempel.

Wer im Transit durch ein anderes Schengenland gereist ist, hat meist Tickets für die Weiterfahrt.
Solche Dinge habe ich für meine Frau immer aufgehoben, falls mal Fragen kommen.

Ggf. helfen auch glaubwürdige Angaben im Antrag und Erfahrungswerte.
Nach Schleswig-Holstein fliegen viele über Dänemark, an den Bodensee reisen nicht wenige über Flughafen Zürich. Per Bus direkt nach Deutschland ist nicht einfach ...  Zwinkernd

Probleme gibt es fast nur für die oben schon erwähnten FIN-Visum-Besitzer.
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Antwort #24 - 25.07.2010 um 19:07:43
 
@ Petersburger
Wir könnten alternativ noch eine Deutschlandreise in einem russischen Reisebüro buchen, inkl. Visum.
Sie würde die gebuchten Ausflüge und das Hotel nicht besuchen, sondern mich, allerdings mit einem deutschen Visum.
Wäre das so in Ordnung moralisch und vertretbar?
Hat jemand Erfahrungen mit Anbietern und Preisen solcher Reisen gemacht?

Danke für die Antworten Smiley
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Antwort #25 - 25.07.2010 um 19:17:57
 
Orange schrieb am 25.07.2010 um 19:07:43:
Wäre das so in Ordnung moralisch und vertretbar?

Es geht um Recht und nicht um Moral. Zwinkernd

Es mag zwar nach aussen hin nicht auffallen, da die Einreise und der überwiegende Aufenthalt in Deutschland stattfindet, doch werden bei der Visumsbeantragung (hier stellt eben das Reisebüro den Antrag) falsche Angaben gemacht in der Form, dass als Zweck "touristische Reise" angegeben wird, in Wirklichkeit es sich um eine Besuchsreise zum Freund handelt.

Das Reisebüro setzt dann seine Seriösität gegenüber der Botschaft auf's Spiel wenn das öfters vorkommt und die Sache publik wird.

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Antwort #26 - 25.07.2010 um 21:23:07
 
Da wir nun genug Vorlauf haben, möchten wir im Winter ein reguläres Touristenvisum beantragen, aber möchten uns dafür mit dem jetzigen Besuch/Visum nicht den Weg verbauen...
Im August ein Touristenvisum und im Winter ein Besuchervisum, könnte sich das negativ Auswirken?
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Antwort #27 - 25.07.2010 um 21:38:39
 
Orange schrieb am 25.07.2010 um 21:23:07:
Im August ein Touristenvisum und im Winter ein Besuchervisum, könnte sich das negativ Auswirken? 

Wenn die 1. Rückkehr ordentlich erfolgt, könnte das positiv für ein weiteres Visum sprechen. Auf der anderen Seite habe ich hier schon Beiträge gelesen, wo User es nicht verstanden haben, dass - obwohl ordnungsgemäße Rückkehr erfolgte - das 2. Visum abgelehnt wurde, weil die Rückkehrbereitschaft infrage gestellt wurde.

Aber Versuch macht klug. Zwinkernd
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Antwort #28 - 26.07.2010 um 18:57:33
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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