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arg. Nachname nach Heirat - so wie drüben oder nur seinen? (Gelesen: 1.485 mal)
Jen09
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i4a rocks!


Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag arg. Nachname nach Heirat - so wie drüben oder nur seinen?
03.07.2010 um 21:24:00
 
Hallo,

leider geht der link aus http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729 nicht (die Nummer 6)...
es ist so, dass ich meinen Argentinier im Januar heiraten werde.
Er sagte mir, drüben ist es einfach so, dass ich MEINEN Nachnamen behalte und ein "de ..." mit seinem Nachnamen dran kommt. das ist so und aus.
Ich hatte eigentlich gedacht, meinen Nachnamen abzulegen und seinen anzunehmen, da ich nix von Doppelnamen halte, andererseits wäre es blöd, wenn ich in den 2 Ländern unterschiedlich heißen würde...

Würde denn Deutschland ein " ... de ... " als neuen Namen zulassen?
oder sollte ich einfach stur seinen Namen annehmen?
(Meine Initialen verändern sich nicht mal, das find ich total lustig)..

da wir drüben heiraten und nicht in D, kann ich ja "nicht einfach mal schnell im Akt" den Standesbeamten fragen - wäre der überhaupt zuständig dafür? Sollte ich (nochmal) hingehen und ihn fragen? Ich hatte mich im Winter bereits ausführlich erkundigt, wie viele Steine man uns bei einer Heirat hier in den Weg legen würde (Ergebnis: zu viele, das ist mir zu kritisch, wir heiraten drüben und beantragen DANACH alles in Ruhe).
Ist denn der Standesbeamte wo ich wohne überhaupt dafür zuständig, oder macht das ganz wer anderes? wo muss ich denn dafür hin...?
ich danke euch für eure Hilfe!!

vielen Dank auch hier nochmal für eure Hilfe!
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Jen09
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i4a rocks!


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.07.2010 um 22:17:37
 
ich nochmal,

darf ich bitte noch zusätzlich fragen: Was würde mit zukünftigen Kindern passieren??
sollte ich also wirklich diesen langen "... de ..." Namen annehmen - die Kinder kriegen DEN doch sicher dann nicht, sondern nur einen, sprich: Seinen. das wär doof, ich möchte den selben Namen wie unsere (zukünftigen) Kinder ... dann wäre die Entscheidung wohl eh schon "einfacher"... oder dürften die den "Riesen-Namen" bekommen.. ? kann ich mir nicht vorstellen, aber ich hab auch ne dt. Freundin, die ohne verheiratet zu sein einen Doppelnamen hat, ich dachte, das geht nicht, Kinder kriegen nur einen... ich muss immer wieder feststellen, dass ich überhaupt nix weiß bzw. nur veraltete oder falsche oder zumindest stark widersprüchliche Informationen habe, kriege oder zusammen trage...
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 05.07.2010 um 08:52:28
 
Hallo Jen09,

auf dieser Seite
LINK
  findest du Ausführungen zum ausländischen und damit auch zum argentinischen Namensrecht. Ich kann dort nicht erkennen, dass die "de"-Namensführung für die Frau zwingend ist...

Jen09 schrieb am 03.07.2010 um 21:24:00:
Würde denn Deutschland ein " ... de ... " als neuen Namen zulassen?

Du kannst nach der Hochzeit bei deinem deutschen Standesamt eine Rechtswahl in das argentinische Recht abgeben (Art. 10 Abs. 2 EGBGB) und dann auch eine "de"-Namensführung wählen.

Jen09 schrieb am 03.07.2010 um 21:24:00:
oder sollte ich einfach stur seinen Namen annehmen?

Das musst du schon selbst wissen...

Jen09 schrieb am 03.07.2010 um 22:17:37:
Was würde mit zukünftigen Kindern passieren?? 

Grundsätzlich gilt deutsches Recht, da die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden.  Allerdings kann auch hier das argentinische Recht gewählt werden (Art. 10 Abs. 3 EGBGB).

Jen09 schrieb am 03.07.2010 um 21:24:00:
Ist denn der Standesbeamte wo ich wohne überhaupt dafür zuständig, oder macht das ganz wer anderes?

Ich gehe mal davon aus, dass dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, daher ist dann auch dein "örtlicher Standesbeamter" für die Namenserklärungen zuständig. Laßt euch dort am besten sowohl über die konkreten Möglichkeiten und Verfahrensabläufe zur Ehenamensführung und zur Namensführung zukünftiger Kinder beraten!

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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