Zaraa schrieb am 20.06.2010 um 12:05:53:Da er für die entstandenen Abschiebekosten aufkommen muss, ist meine Frage ob dies auch in Raten geht. Wisst ihr ungefähr wie hoch die Raten sein müssen, ich habe einmal mit dem Sachbearbeiter geredet, er sagte ich solle mir 5000 Euro leihen, aber wer leiht einen denn so viel Geld, ich meine 100 Euro jeden Monat ist drin, aber der sagt ist zu wenig.
Es sind ja seine Abschiebekosten.
Also: Er sollte jetzt schriftlich beantragen, das in monatlichen Raten zu begleichen, und gleich die Rate nennen, die er leisten kann (auch wenn er das Geld oder einen Teil davon von Dir bekommt).
Und dann sollte er im Juli die erste Rate überweisen, unbedingt an das richtige Konto und mit dem richtigen Kassenzeichen oder Aktenzeichen. Alle Überweisungsbelege muss er sorgfältig aufheben.
Ratenzahlung ist immer möglich – was sollen sie auch anderes machen, wenn 100 Euro ankommen?
Allerdings ist es nicht erlaubt, die Aufenthaltserlaubnis oder die Sicherheitsüberprüfung bei einem Verheirateten an die Zahlung der letzten Rate zu knüpfen. Mein Tipp: Nach den ersten drei bis fünf Raten sollte er sofort wieder schriftlich beantragen, dass er jetzt eine
AE bekommt.
Falls er zwischendurch überraschend mal Geld hat, sollte er unbedingt auch mal "unplanmäßig" was überweisen. Je schneller alles geht, desto günstiger für ihn. Es könnte sein, dass die Kasse, der er das Geld schuldet (Stadt / Kreis / Land) auch Zinsen berechnet.
Umgekehrt: Wenn es finanziell ungeplant knapp wird, kann er auch sofort einen Antrag stellen, den Rest der Forderung "niederzuschlagen". Die öffentliche Hand hat die Möglichkeit, auch auf Forderungen zu verzichten, wenn jemand ohne eigene Schuld in Not gerät.
Macht alles schriftlich! Auch wenn Ihr mal mit jemandem sprecht, reicht das sofort schriftlich nach! Aber immer mit seinem Namen als Absender, niemals mit Deinem Namen.