i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Abschiebekosten
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1277028353

Beitrag begonnen von Zaraa am 20.06.2010 um 12:05:53

Titel: Abschiebekosten
Beitrag von Zaraa am 20.06.2010 um 12:05:53
Hallo,

ich habe vor 4 Jahren meinen Mann geheiratet, 2009 standesamtlich, wir haben eine Tochter, ich habe eine deutsche
Staatsang. und er eine algerische. Er wurde 3 Mal abgeschoben, und ist seit einem Jahr in der Umschulung und straffrei, er hat im Moment die Fiktionsbescheiniung und halt Aufenthalt nach 25.
Da er für die entstandenen Abschiebekosten aufkommen muss, ist meine Frage ob dies auch in Raten geht. Er lebt mit mir und dem Kind ein bürgerliches Leben, es war ein langer Weg und Kampf, dahin, habe ihn übrigens nach seinen Abschiebungen kennengelernt, ist auch 3 mal illegal eingereist, wurde auch verurteilt. Macht eine Ausbildung gut ist, die Ausländerbehörde aus dem anderen Ort wo er abgeschoben ist, macht ihm Probleme, mit dem 28 weil er das wohl erst bekommt wenn das bezahlt ist. Wisst ihr ungefähr wie hoch die Raten sein müssen, ich habe einmal mit dem Sachbearbeiter geredet, er sagte ich solle mir 5000 Euro leihen, aber wer leiht einen denn so viel Geld, ich meine 100 Euro jeden Monat ist drin, aber der sagt ist zu wenig. Ich weis nicht weiter, auch die Sicherheitsfragen bekommt er erst wenn das mti dem Geld geklärt ist. Vielen DANK

Titel: Re: Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 20.06.2010 um 13:41:13

Zaraa schrieb am 20.06.2010 um 12:05:53:
Da er für die entstandenen Abschiebekosten aufkommen muss, ist meine Frage ob dies auch in Raten geht. Wisst ihr ungefähr wie hoch die Raten sein müssen, ich habe einmal mit dem Sachbearbeiter geredet, er sagte ich solle mir 5000 Euro leihen, aber wer leiht einen denn so viel Geld, ich meine 100 Euro jeden Monat ist drin, aber der sagt ist zu wenig.


Es sind ja seine Abschiebekosten.

Also: Er sollte jetzt schriftlich beantragen, das in monatlichen Raten zu begleichen, und gleich die Rate nennen, die er leisten kann (auch wenn er das Geld oder einen Teil davon von Dir bekommt).

Und dann sollte er im Juli die erste Rate überweisen, unbedingt an das richtige Konto und mit dem richtigen Kassenzeichen oder Aktenzeichen. Alle Überweisungsbelege muss er sorgfältig aufheben.

Ratenzahlung ist immer möglich – was sollen sie auch anderes machen, wenn 100 Euro ankommen?

Allerdings ist es nicht erlaubt, die Aufenthaltserlaubnis oder die Sicherheitsüberprüfung bei einem Verheirateten an die Zahlung der letzten Rate zu knüpfen. Mein Tipp: Nach den ersten drei bis fünf Raten sollte er sofort wieder schriftlich beantragen, dass er jetzt eine AE bekommt.

Falls er zwischendurch überraschend mal Geld hat, sollte er unbedingt auch mal "unplanmäßig" was überweisen. Je schneller alles geht, desto günstiger für ihn. Es könnte sein, dass die Kasse, der er das Geld schuldet (Stadt / Kreis / Land) auch Zinsen berechnet.

Umgekehrt: Wenn es finanziell ungeplant knapp wird, kann er auch sofort einen Antrag stellen, den Rest der Forderung "niederzuschlagen". Die öffentliche Hand hat die Möglichkeit, auch auf Forderungen zu verzichten, wenn jemand ohne eigene Schuld in Not gerät.

Macht alles schriftlich! Auch wenn Ihr mal mit jemandem sprecht, reicht das sofort schriftlich nach! Aber immer mit seinem Namen als Absender, niemals mit Deinem Namen.

Titel: Re: Abschiebekosten
Beitrag von Zaraa am 20.06.2010 um 14:38:50
Hallo und Danke Reinhard,

vielen Dank für deine Antwort, also meinst du ich muss keine 300 Euro für einen teuren Anwalt ausgeben, sondern einfach überweisen? Danke Sarah

Titel: Re: Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 20.06.2010 um 16:10:17

Zaraa schrieb am 20.06.2010 um 14:38:50:
also meinst du ich muss keine 300 Euro für einen teuren Anwalt ausgeben, sondern einfach überweisen? Danke Sarah


Nochmal: Du bist nicht abgeschoben worden, Du hast keine Schulden.

Er muss die Abschiebekosten überweisen.

Lass Dich da nicht mit reinziehen – wenn Du Geld dafür spenden willst, mach das mit ihm persönlich ab, ohne dass irgend eine Behörde das mitbekommt.

Nein, er muss (nach den Infos bisher von Dir) nur die Ratenzahlung beantragen und gleich die erste Rate überweisen.
Hat er eine Auflistung der Kosten mit Konto und Kassenzeichen der Behörde, damit er das Geld an die richtige Stelle überweisen kann?

Falls Ihr später einen Anwalt dazu nehmt, um die AE zu beschleunigen, macht es beim Gericht einen sehr guten Eindruck, wenn er die Raten der letzten Monate immer total pünktlich überwiesen hat. Schlagt die Höhe der Raten so vor, dass er es auf jeden Fall schafft, und versucht, ordentlicher als eine Behörde zu sein.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.