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Trennung vom tunesischen Ehemann (Gelesen: 8.693 mal)
Themen Beschreibung: wie gehe ich am besten vor, um die Trennung/Scheidung offiziell einzuleiten?
E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung vom tunesischen Ehemann
17.06.2010 um 22:43:23
 
Hallo zusammen!

Seit Mai 2008 bin ich mit einem Tunesier verheiratet, der mittels Studentenvisum in Deutschland war. Er hatte nach der Heirat eine einjährige AE in Deutschland bekommen, danach eine dreijährige AE (die im September 2012 ausläuft). Vor kurzem habe ich mich von ihm getrennt und will mich scheiden lassen.

Soweit ich weiß müssen wir die Trennung der ABH mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass mein Mann dies noch nicht getan hat und auch nicht tun wird. Somit ist es an mir, die ABH zu informieren!? Wie sollte ich das am besten tun? Telefonisch, schriftlich oder persönlich vor Ort? Da ich die Unterlagen meines Mannes nicht vorliegen habe, kenne ich den für ihn zuständigen Sachbearbeiter nicht. Richte ich den Brief beispielsweise einfach an die ABH, gebe unsere Personalien an und die leiten ihn an die richtige Stelle weiter?

Wird ihm die 3jährige AE dann entzogen / verkürzt? Wird die AE so weit verkürzt, dass er in den nächsten Wochen / Monaten ausreisen muss bzw. wie viel Zeit bleibt ihm dann noch in Deutschland (voraussichtlich / ungefähr / was ist die Praxis)? Selbst wenn ich sofort einen Anwalt beauftrage, kann dieser die Scheidung erst nach 9 Monaten Trennungszeit bei Gericht einreichen, so dass der Scheidungsprozess zwischen Deutschland und Tunesien ablaufen wird? Ich kann mir vorstellen, dass die Scheidung umso länger dauern wird, wenn ich als Antragssteller in Deutschland wohne und der Antragsgegner in Tunesien...

Ich habe gelesen, dass er als Ausländer nach 2 Jahren Ehe mit einer Deutschen rein theoretisch einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen kann. Geht das auch, obwohl ich mich nach etwas weniger als 2 Jahren getrennt habe und bestimmt nicht noch einmal mit zur ABH gehen werde, um dort zu behaupten, dass die Ehe weiterhin besteht?

Nun wollte er sich partout nicht ummelden. Nachdem ich ihn mehrmals dazu aufgefordert hatte, meldete ich ihn schließlich von meiner Wohnung ab, weil er defakto nicht mehr bei mir wohnt. Soweit ich weiß ist er bisher nirgendwo wohnhaft gemeldet, denn heute hatte ich einen Brief seines Arbeitgebers per Einschreiben in meinem Briefkasten. Dass er sich selbst damit ein Ei legt scheint ihm egal zu sein (meines Wissens nach begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit). Ich weiß übrigens auch nicht, wo genau er wohnt, außer dass es bei mir um die Ecke sein muss. Die Adresse wollte er mir bisher nicht verraten.

Wenn ich nun die ABH von unserer Trennung informiere, die Scheidung einleite, die Steuererklärung für 2009 getrennt veranlage usw. gehen alle Briefe von diesen Behörden / Stellen an ihn ins Leere. Eine Aufforderung der ABH zur Ausreise z.B. würde ihn gar nicht erreichen, solang er nicht angemeldet ist und keine neue Adresse bekannt ist. Hat die ABH oder eine andere Behörde Mittel und Wege, die neue Adresse ausfindig zu machen oder sollte ich mich selbst reinhängen, um das irgendwie heraus zu finden?

Sorry für den langen Text und die vielen Fragen. Ich kenn mich nur leider überhaupt nicht mit den Bestimmungen und deren Umsetzung aus und will die richtigen Schritte gehen, um die Trennung / Scheidung effektiv und im Rahmen der Vorschriften zu gestalten. Und die bürokratische Sprache des BGB finde ich wirklich schwer verständlich, so dass ich nach dem Lesen dann doch nicht genau weiß, was Sache ist...

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.06.2010 um 22:47:06
 
Zunächst empfehle ich mal (wie so oft) die ...

Sollte einiges klären.

Wenn die Trennung dokumentiert ist durch melderechtliche
Schritte, bekommt das die ABH automatisch mit und wird sich
da einklinken.

Der Rest sollte automatisch laufen, ohne dein zutun.

Wegen Zustellung/Erreichbarkeit: ggf kann die ABH einen
Bescheid öffentlich zustellen.
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E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.06.2010 um 22:55:25
 
Wie gesagt, ich habe ihn von meiner Wohnung abgemeldet. Das heisst also, die ABH weiß schon Bescheid und ich muß sie gar nicht zusätzlich benachrichtigen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.06.2010 um 23:01:43
 
Richtig. Das Meldeamt leitet diese Abmeldung automatisiert
an die ABH weiter.

Du kannst/darfst ggf. zusätzlich die ABH kontaktieren, musst
du aber nicht.
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E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.06.2010 um 23:06:40
 
Danke für die Tipps!
hab die FAQs gelesen, hat schon einige Fragen beantwortet. Was dort allerdings nicht angegeben wird: in welchem Zeitraum der Ausländer nach der Trennung vom Deutschen Partner zur Ausreise aufgefordert wird. kannst du dazu etwas sagen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.06.2010 um 23:17:13
 
Das ist einzefallabhängig.

Je nach "Restlaufzeit" der AE ist das eben sehr unterschied-
lich, ob die ABH in eine bestehende AE eingreift, oder ob man
abwartet und dann über den Verlängerungsantrag ablehnt.
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E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.06.2010 um 23:22:20
 
seine AE läuft bis September 2012. ist die ABH grundsätzlich froh darüber, die neue Adresse eines verzogenen und wohnhaft nicht gemeldeten Ausländers zu bekommen? (würde doch Sinn machen, wenn sie ihn zur Ausreise auffordern wollen oder Ähnliches). Ich überlege nämlich grade, ob ich versuchen soll, diese herauszufinden... Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.06.2010 um 23:27:37
 
Also:

  1. froh darüber? die ABH ist nicht geil auf Abschiebungen, sondern tut ihren Job!
  2. die ABH hat keine Funktion als Rachebehörde für gescheiterte Ehen!
  3. nochmal.. die Abmeldung bekommt sie eh mit.. übereifer dich nicht!


es riecht nach closen hier . . .
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Saxonicus
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Antwort #8 - 17.06.2010 um 23:42:55
 
Die ABH erfährt von der Meldebehörde von der Trennung und wird ihrerseit die notwendigen Schritte einleiten.

Mit der Abmeldung hast Du Deinerseits das Erforderliche getan und alles Weitere ist nicht mehr "Dein Bier", sondern Sache der ABH.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.06.2010 um 23:43:58
 
hallo FONS, da hast du mich wohl falsch verstanden. Das ist keine Racheakt oder so. Mir wär es selber lieber, wenn mein Mann noch lang genug im Lande ist bis die ganzen bürokratischen Dinge bezüglich meiner Trennung / Scheidung geregelt sind. Ob er dann anschließend in Tunesien oder Deutschland lebt ist mir wurscht, hauptsache, ich hab meine Ruhe.

Ich meinte nur, dass es doch wohl sicher für jeden ärgerlich ist (ABH, mein Anwalt, das Finanzamt, etc.) wenn der gute Herr nicht erreichbar ist weil keine neue Anschrift bekannt ist und der langwierige Prozess einer öffentlichen Zustellung (mit 1 Monat warten etc.) bei jedem Schreiben ansteht
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 17.06.2010 um 23:48:39
 
E.U. schrieb am 17.06.2010 um 23:43:58:
Ich meinte nur, dass es doch wohl sicher für jeden ärgerlich ist (ABH, mein Anwalt, das Finanzamt, etc.) wenn der gute Herr nicht erreichbar ist weil keine neue Anschrift bekannt ist und der langwierige Prozess einer öffentlichen Zustellung (mit 1 Monat warten etc.) bei jedem Schreiben ansteht 


Sry... wollte nix unterstellen. (evtl bissl MiisV)

Wenn du die tasächliche Anschrift weißt, teil das nur mit...  Laut lachend
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.06.2010 um 05:48:45
 
E.U. schrieb am 17.06.2010 um 23:06:40:
in welchem Zeitraum der Ausländer nach der Trennung vom Deutschen Partner zur Ausreise aufgefordert wird. kannst du dazu etwas sagen? 

Über dieses Thema brauchst du dir keine großen Gedanken machen, wenn du die Ausgangssituation betrachtest:
E.U. schrieb am 17.06.2010 um 22:43:23:
Seit Mai 2008 bin ich mit einem Tunesier verheiratet, der mittels Studentenvisum in Deutschland war.

... und diesen Tatbestand kann er ohne weiteres wieder herstellen, vorausgesetzt dass mit seinem Studium und der Finanzierung alles grünen Bereich ist.

... somit das ...

E.U. schrieb am 17.06.2010 um 23:22:20:
würde doch Sinn machen, wenn sie ihn zur Ausreise auffordern wollen 

... wohl nicht relevant sein dürfte.

E.U. schrieb am 17.06.2010 um 22:43:23:
die Steuererklärung für 2009 getrennt veranlage 

Die getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer geht nur ab dem Jahr 2010. In 2009 ward ihr ja noch verheiratet.
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Mono
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Antwort #12 - 18.06.2010 um 06:37:03
 
Zitat:
Die getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer geht nur ab dem Jahr 2010. In 2009 ward ihr ja noch verheiratet.

Gerade weil sie 2009 noch verheiratet waren, ist das möglich.

Eine getrennte  Veranlagung  zur Einkommensteuer  können ausschließlich verheiratete Ehepaare wählen, die eben nicht dauerhaft getrennt von einander leben (also der Fall vor der Scheidung).

Insofern ist dieser Begriff etwas irreführend, da nur die Steuererklärungen getrennt werden, nicht jedoch das Paar selbst.

Ob dies allerdings wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Mono
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E.U.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.06.2010 um 15:15:23
 
Mono schrieb am 18.06.2010 um 06:37:03:
Eine getrennteVeranlagungzur Einkommensteuerkönnen ausschließlich verheiratete Ehepaare wählen, die eben nicht dauerhaft getrennt von einander leben (also der Fall vor der Scheidung).

Insofern ist dieser Begriff etwas irreführend, da nur die Steuererklärungen getrennt werden, nicht jedoch das Paar selbst.

Ob dies allerdings wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.


In meinem Fall scheint mir das sinnvoll, denn ich bin selbständig, muss also eine Erklärung einreichen (möglichst bald sogar). Er ist Arbeitnehmer, muss also keine einreichen. Ausserdem kenne ich seine neue Anschrift nicht, kann ihn nur sehr schlecht telefonisch erreichen und habe keine Lust, ihm wegen der Unterschrift hinterher zu rennen. Wie ich diese Steuerklärung nun aufsetze, so dass alles richtig ist, werd ich nochmal beim Finanzamt erfragen.

steini007 schrieb am 18.06.2010 um 05:48:45:
Über dieses Thema brauchst du dir keine großen Gedanken machen, wenn du die Ausgangssituation betrachtest:
E.U. schrieb am Gestern um 22:43:23:
Seit Mai 2008 bin ich mit einem Tunesier verheiratet, der mittels Studentenvisum in Deutschland war.

... und diesen Tatbestand kann er ohne weiteres wieder herstellen, vorausgesetzt dass mit seinem Studium und der Finanzierung alles grünen Bereich ist.


Er hatte sein Studium nach dem 4.Semester abgebrochen, ohne während dieser Studienzeit nur einen einzigen Schein (Leistungsnachweis) zu machen. D.h. dass er dieses Studium nicht ohne weiteres wieder aufnehmen kann. Meines Wissens nach kann er als Ausländer nach dem 4.Semester nicht einfach wechseln, das gilt dann als Zweitstudium, und dafür würde er keine erneute AE bekommen (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)

Wegen einer Kündigung / Verkürzung seiner jetzigen AE mache ich mir deshalb Sorgen, weil ich weiß, dass er momentan nicht wohnhaft gemeldet ist und die ABH ihn nicht erreichen kann, wenn sie ihn zu einem Termin vorladen oder zur Ausreise auffordern will.

Zitat:
Wenn du die tasächliche Anschrift weißt, teil das nur mit...Laut lachend


Ich werd versuchen, mir die neue Anschrift zu beschaffen und bei Bedarf an die betreffenden Ämter weiterleiten. Als Wohnungsgeber seiner letzten bekannten Anschrift bin ich zur Auskunft verpflichtet, wie lang er hier gewohnt hat und werde auch die erste sein, die nach seiner neuen Anschrift gefragt wird. Und für meine Belange (den anstehenden Scheidungsprozess) wäre es enorm wichtig, ihn irgendwo erreichen zu können, sonst wird das Scheidungsverfahren eine "neverending story"
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