Hallo,
ich habe ein paar Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!
Ich war heute mit meiner Mutter und meinem Vater bei der
ABH um ein
AE für mein Vater zu beantragen, da meine Mutter EU-Bürgerin ist (Spanierin) und mein Vater aus Ecuador, bin ich davon ausgegangen, dass meinem Vater durch meiner Mutter abgeleitende Freizügigkeit genieß.
Allerdings meinte der Sachbearbeiter, dass meine Mutter als Spanierin keine Freizügigkeit genieß, da meine Schwester minderjährig und Deutschestaatsangehörige ist.
So müsste meine Mutter eine
AE bekommen abgeleitet von meiner Schwester als Deutsches Kind.
Ist das in Ordnung?, weil eigentlich braucht meine Mutter kein
AE als Spanierin. Un zu meinem Vater meinte der Sachbearbeiter, dass er auch eine
AE abgeleitet von meiner Schwester bekommt, da er auch Sorgeberechtiger ist, allerdings hat er Heute nur eine Fixionsbescheinigung (Erwerbtätigkeit ist erlaubt und angekreuz ist : Erlaubnis zur Aufenthalt ist erlaubt ) gekrieg von 1 monat, da die
ABH warten muss,dass sie die Akte von meinem Vater zugeschickt bekommen aus Leer. ( mein Vater wurde 2003 ausgewiesen, Einreisespeere ist aber schon abgehoben).
Könnt iHr mir weiter helfen... Ist das Gut oder Schlecht... verhält sich die
ABH rechtmäßig oder ist das nicht in Ordnung..??
Ich bedanke mich shcon in Vorraus..
Lg
M.A.G.S