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Wenn man den Deutschtest B1 nicht bestanden hat ist man verpflichtet 300 stunden zu machen??? (Gelesen: 8.007 mal)
amal
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wenn man den Deutschtest B1 nicht bestanden hat ist man verpflichtet 300 stunden zu machen???
12.06.2010 um 20:29:25
 
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfe.Es geht um meinen Man der seit 2 Jahren hier in deutschland mit mir lebt.
Er hat ein visum für 3 Jahre bekommen.er hat letztes jahr ein brief von der BAMF bekommen das er einen Intigrationskurs besuchen soll.Das hat er auch getan heute hatte er die Deutschprüfung B1 und er meinte es war sehr schwierg und das er glaubt nicht bestanden zu haben.Nächste woche hatt er dan den Orientierungstest.Meine frage ich bin hier geboren und habe die Deutsche Staatsbürgerschaft mein man würde gerne sie auch beantragen aber ich weiß nicht ob das möglich ist weiß es einer von euch?
Meine nächste frage ist jetzt muss er wenn er die B1 prüfung nicht geschaft hat nochmal 300st. machen?ist das nötig für sein Aufenthalt?wäre schön wenn ich mir bei meinen fragen helfen könntet

Liebe grüße an alle eure amal Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 12.06.2010 um 20:49:38
 
Ein "Visum für drei Jahre" gibt es nicht.

Kann es sein, dass er eine AE hat?

Wenn er B1 nicht bestanden hat, sollte er irgendwann die Wiederholung versuchen. Dazu sollte er so viel Unterricht besuchen, wie er braucht.

Es gibt keine bestimmten Pflichten.

Die AE wird so lange verlängert, wie Ihr als Ehepaar zusammen lebt, da passiert nichts.
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amal
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Antwort #2 - 12.06.2010 um 20:58:15
 
Hallo Reinhard,
viellen dank für deine antwort sorry was ich geschrieben habe ich meinte er hat eine aufenthaltserlaubnis für 3 jahre bekommen.
Was ist wenn er die 300 st. nicht macht kann da was passieren wenn er ohne zertifikat geht er hat ja das Zertifikat A1?aus marokko.
Was passiert eigntlich nach den 3 Jahren was bekommt er dann?für eine antwort wäre ich dir dankbar
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reinhard
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Antwort #3 - 12.06.2010 um 21:18:09
 
Nach drei Jahren AE bekommt er eine neue AE.

Wenn er bei B1 durchfällt, könnte er doch jetzt A2 haben, oder? Und sobald er B1 besteht, geht es dann auch mit dem Aufenthaltsrecht weiter.

Für eine NE (unbefristet) müssen aber mehrere Bedingungen erfüllt sein, für eine Einbürgerung auch.
Aber es ist durchaus möglich, erst mal alle drei Jahre eine neue AE zu bekommen. Davon geht die Welt nicht unter.

Der Integrationskurs umfasst ja zunächst 600 Stunden Unterricht und anschließend die Prüfung. Sobald er das Ergebnis hat, geht er zu seiner Lehrerin und lässt sich beraten. Sie könnte zum Beispiel den Tipp geben, die letzte Einheit (100 Stunden) zu wiederholen und dann den B1-Test zu bestehen. Oder sie rät zu etwas anderem.

Eine Verpflichtung bezieht sich immer nur auf die Teilnahme an einem Kurs, nie auf das Bestehen einer Prüfung! So lange er also nicht unentschuldigt fehlt, ist alles im grünen Bereich.
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