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Krankenversicherung für Besucher (Gelesen: 2.304 mal)
Wassermann
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14.05.2010 um 12:16:45
 
Muss für eine Verpflichtungserklärung betr. eines Besuchsvisums für Oktober 2010 bereits jetzt eine Krankenversicherung und ein Flugticket für den Besucher bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden?
Oder sind diese Unterlagen erst von dem Besucher bei der Botschaft in seinem Heimatland vorzulegen?
Ist die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in der Verpflichtungserklärung anzugeben?

Daddys' Änderung:
Hab's mal verschoben, da es, wie du bereits gesschrieben hast, um eine Besuchsreise geht.
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:
[...] betr. eines Besuchsvisums [...]
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« Zuletzt geändert: 14.05.2010 um 13:04:15 von Daddy »  

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Antwort #1 - 14.05.2010 um 12:47:56
 
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:
Muss für eine Verpflichtungserklärung betr. eines Besuchsvisums für Oktober 2010 bereits jetzt eine Krankenversicherung und ein Flugticket für den Besucher bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden?
Oder sind diese Unterlagen erst von dem Besucher bei der Botschaft in seinem Heimatland vorzulegen?

Wenn du bei der Abgabe der VE keine Krankenversciherung für den Besucher vorweisen kannst, wird die VE einen Vermerk etnhalten, dass das Visum nur bei Nachweis einer Krankenversciherung gegeben werden darf.
==> der Besucher kann eine Krankenversicherung abschliessen, kurz bevor er den Antrag abgibt. In der Regel werden solche Versicherungen rund um die Botschaften recht billig angeboten. Was sie im Fall des Falles wert sind, weiss ich nicht, aber sie genügen den Anforderungen.

Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:
Ist die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in der Verpflichtungserklärung anzugeben?

Die VE gilt ab Beginn der voraussichtlichen Gültigkeite des Visums am xxx bis zur Beednigung des Aufenthaltes bzw. bis zur Änderung des AT.
Das xx kannst du angeben.

Nachtrag zu:
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:
ein Flugticket für den Besucher bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden?

Du brauchst bei der AE kein Flugticket oder Reservierung oder etwas in der Art.
Bei der Beantragung des Visums wird in der Regel aber eine Reservierung des Tickets (two way) gefordert, die Reservierung sollte die Möglichkeit der Änderung der Flugdaten oder Stornierung haben (aus Eingeinteresse).  Das Flugticket selbst fest buchen/kaufen würde ich erst, wenn das Visum da ist.
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erne
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Antwort #2 - 14.05.2010 um 13:04:38
 
erne schrieb am 14.05.2010 um 12:47:56:
Du brauchst bei der AE VE kein Flugticket oder Reservierung oder etwas in der Art.

Das sollte natürlich VE heissen, nicht AE (konnte es leider nicht mehr schnell genug ändern durch die Verschieberei)
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Wassermann
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Antwort #3 - 14.05.2010 um 13:19:37
 
@ erne: Vielen Dank für diese schnellen und präzisen Antworten! Obwohl ich - zumindest regelmäßiger - Mitleser hier im Forum bin, möchte ich nun auch zum ersten Mal eine VE abgeben und bin nunmehr besser informiert.
Also empfiehlt es sich, ggf. hier eine entsprechende KV für den Besucher abzuschließen, damit auch alle Eventualiäten abgedeckt sind. Das hatte ich ohnehin vor, man weiß ja nie.
Nochmals besten Dank ...
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Antwort #4 - 14.05.2010 um 13:32:38
 
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 13:19:37:
Also empfiehlt es sich, ggf. hier eine entsprechende KV für den Besucher abzuschließen

Wenn du das "empfiehlt sich" mit freiwillig gleichsetzt, ist das zu wenig. Es muss ein KV-Schutz nachgewiesen werden; somit ist ein Versicherungsabschluss obligatorisch.
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Antwort #5 - 14.05.2010 um 15:17:43
 
Ich wurde bei der ABH bei Abgabe der VE nicht nach der KV gefragt. Den Nachweis musste mein Mann (bevor er mein Mann war, brauchte er ja noch die VE) erst bei der Botschaft vorlegen.

Eine solche Versicherung kannst du problemlos online innerhalb weniger Minuten abschließen. Google mal "KV für Besucher"o.Ä., da wirst du fündig. Wichtig ist, dass du eine abschließt, bei der Beitrag im Falle eines Nichterteilens des Visums rückerstattbar ist, und bei der das genaue Einreisedatum flexibel gehandhabt werden kann.
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Antwort #6 - 15.05.2010 um 15:20:06
 
steini007 schrieb am 14.05.2010 um 13:32:38:
Wenn du das "empfiehlt sich" mit freiwillig gleichsetzt, ist das zu wenig. Es muss ein KV-Schutz nachgewiesen werden; somit ist ein Versicherungsabschluss obligatorisch.


Nicht obligatorisch ist das "hier", weil es eben auch im Umkreis der Auslandsvertetung möglich ist, durch den Visabewerber persönlich.
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