Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:Muss für eine Verpflichtungserklärung betr. eines Besuchsvisums für Oktober 2010 bereits jetzt eine Krankenversicherung und ein Flugticket für den Besucher bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden?
Oder sind diese Unterlagen erst von dem Besucher bei der Botschaft in seinem Heimatland vorzulegen?
Wenn du bei der Abgabe der
VE keine Krankenversciherung für den Besucher vorweisen kannst, wird die
VE einen Vermerk etnhalten, dass das Visum nur bei Nachweis einer Krankenversciherung gegeben werden darf.
==> der Besucher kann eine Krankenversicherung abschliessen, kurz bevor er den Antrag abgibt. In der Regel werden solche Versicherungen rund um die Botschaften recht billig angeboten. Was sie im Fall des Falles wert sind, weiss ich nicht, aber sie genügen den Anforderungen.
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45:Ist die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in der Verpflichtungserklärung anzugeben?
Die
VE gilt ab Beginn der voraussichtlichen Gültigkeite des Visums am xxx bis zur Beednigung des Aufenthaltes bzw. bis zur Änderung des
AT.
Das xx kannst du angeben.
Nachtrag zu:
Wassermann schrieb am 14.05.2010 um 12:16:45: ein Flugticket für den Besucher bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden?
Du brauchst bei der
AE kein Flugticket oder Reservierung oder etwas in der Art.
Bei der Beantragung des Visums wird in der Regel aber eine Reservierung des Tickets (two way) gefordert, die Reservierung sollte die Möglichkeit der Änderung der Flugdaten oder Stornierung haben (aus Eingeinteresse). Das Flugticket selbst fest buchen/kaufen würde ich erst, wenn das Visum da ist.