Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Touristenvisum abgelaufen - was nun? (Gelesen: 2.011 mal)
Themen Beschreibung: Schwager aus der Türkei als Tourist hier in Deutschland
BonoBU
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Touristenvisum abgelaufen - was nun?
03.05.2010 um 15:05:50
 
Hallo liebe Forenmitnutzer!

Ich bin bei meiner Recherche auf dieses Forum gestoßen und habe schon sehr interessante Themen entdeckt, jedoch leider noch keine Antwort auf meine Frage.

Ich bin Deutscher Staatsbürger. Im Februar habe ich hier in Berlin, bei der Landesbehörde für Bürger - und Ornugsangelegenheiten eine Einladung für den Bruder meines Mannes beantragt und nach der Prüfung von Einkommen etc. ausgehändigt bekommen.
Diese Einladung habe ich dann zu meinem Schwager in die Türkei geschickt, der selbst auch türkischer Staatsbürger ist.
Dort hat er beim Deutschen Konsulat in Istanbul mit dieser Einladung ein Visum für die Einreise in Deutschland zu Besuchszwecken beantragt, dabei hatte er die Visumslänge auf den 10.05.2010 genannt.
Nach der Prüfung seitens des Deutschen Konsulats in Istanbul wurde kein dagegen sprechenden Gründe entdeckt und somit hat man ihm das Visum ausgestellt. Visumsgültigkeitsbeginn war Mitte März, und wie gesagt das Ende auf den 10.05. festgesetz.

An diesem Wochenene fliegt mein Schwager wieder zurück in die Türkei, genauer nach Istanbul. Ticket schon gebucht gekauft, alles ganz normal.

Heute jedoch hat mein Schwager mal nen Blick in seinen türkischen Pass geworfen und festgestellt, dass das Deutsche Konsolat fälschlicherweise auf das Visum den 10.04.2010 eingetragen hat, und nicht den 10.05.2010.

Jetzt befürchte ich, dass es bei der Ausreise aus Berlin Probleme geben wird, da mein Schwager sich ja nun einen Monat ohne Aufenthaltstitel hier aufgehalten hat.
Aber wie gesagt, das Ticket ist schon gekauft und bezahlt, es handelt sich lediglich um ein Irrtum.

Hat jemand eine Idee, was man auf die letzten Tage tun sollte?
Einfach zum Flughafen, oder vorher noch etwas veranlassen?

Lieber Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum abgelaufen - was nun?
Antwort #1 - 03.05.2010 um 15:30:17
 
Am besten zur örtlichen Ausländerbehörde, den Fall schildern und um Verlängerung bitten.

Am Flughafen kann die Bundespolizei während der Kontrolle schlecht diskutieren, dadurch verpasst er seinen Flieger, bekommt eine Anzeige und ggf. Sperre – das würde ich nicht riskieren.

Vielleicht hat die Botschaft auch ganz absichtlich den 10.4. eingetragen, weil sie ein so langes Visum nicht geben wollten. Das passiert oft, dass Du bei einer Behörde etwas beantragst und bekommst es nur zum Teil.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum abgelaufen - was nun?
Antwort #2 - 03.05.2010 um 16:05:54
 
BonoBU schrieb am 03.05.2010 um 15:05:50:
Heute jedoch hat mein Schwager mal nen Blick in seinen türkischen Pass geworfen und festgestellt, dass das Deutsche Konsolat fälschlicherweise auf das Visum den 10.04.2010 eingetragen hat

Damit ist er aber früh dran. Das Konsualt raet für gewöhnlich beim Antrag dazu das Visum sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und bisher kenne ich es auch so, dass der Pass mit einem beiliegenden Zettel zurückkommt, der nochmal genau darauf hinweist. Geht also nicht davon aus, dass der Schwager ein Recht darauf hat, dass dieses Problem aus der Welt geschafft wird; das haengt ganz vom Entgegenkommen der ABH ab.

BonoBU schrieb am 03.05.2010 um 15:05:50:
Jetzt befürchte ich, dass es bei der Ausreise aus Berlin Probleme geben wird

Falls er also am Ende mit einer Strafe da stehen sollte, dann hat er das nur sich selbst anzulasten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema