erne schrieb am 04.05.2010 um 13:08:02:Aber auch dann, welcher § verbietet nach einer 2 Monatsreise nach z.B. F eine weitere 2Monatsreise nach z.B. I?
In der Tat eine interessante Frage, weshalb ich oben geschrieben habe
Daddy schrieb am 04.05.2010 um 11:29:31:Drittens sprechen die mir bekannten Unterlagen von 3 Monaten im gesamten Schengenraum, also ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands durch Schengen zu tingeln ist nicht drin.
Vielleicht hilft die Frage weiter, welche Vorschrift ein derartiges Reiseverhalten erlaubt...
Art. 21 SDÜ gibt vor...
Zitat:Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einem der Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten bewegen [...]
Als erstes bitte ich meine obige Aussage
Zitat:Allerdings kennt 21 SDÜ keinen Bezugszeitraum...
zu streichen... da ist mir etwas durcheinander geraten...
Selbst etwas liberalere Kommentatoren (z.B. Westphal/Stoppa) sind der Auffassung, dass sich die 3 Monate auf das gesamte Schengengebiet und nicht die einzelnen Mitgliedsstaaten beziehen (für Besitzer der 3. Auflage S. 342 Beispiel zu Ziff. 9.4.13.6).
Sollte zur Lösung dieser Frage eine sehr theoretisch geprägte Diskussion erforderlich werden, dann sollte ein neuer Thread aufgemacht werden.
Hat ein anderer User die ultimative Antwort auf diese Frage, darf sie gerne hier gepostet werden.
Daddy