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Änderung des Schengener Durchführungsabkommens zum 5. April 2010 (Gelesen: 9.273 mal)
Teri11
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31.03.2010 um 09:59:56
 
Änderung des Schengener Durchführungsabkommens zum 5. April 2010

Das Europäische Parlament hat am 9. März 2010 eine Änderung des Schengener Durchführungsabkommens in Bezug auf Personen mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt beschlossen. Diese Visumsart ist für alle Drittstaatsangehörigen erforderlich, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen oder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen möchten.

Neuregelung
Die spätestens am 5. April 2010 in Kraft tretende Änderung sieht vor, dass ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt die gleiche rechtliche Wirkung haben wird wie ein deutscher Aufenthaltstitel.
                                                                                          
Auswirkungen für die Praxis
Visumspflichtige Ausländer sind durch die Neuregelung berechtigt, mit einem deutschen Visum in alle Schengen-Staaten einzureisen und sich dort bis zu drei Monate aufzuhalten. Ausländische Mitarbeiter können somit im direkten Anschluss an ihre Arbeitsaufnahme in Deutschland für Geschäftsreisen in andere Schengen-Staaten reisen, ohne dass sie, wie in der Vergangenheit zwingend erforderlich, einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen müssen.


Dank der Neuregelung sind Reisetätigkeiten innerhalb des Schengen-Raums auf Basis eines deutschen Visums fortan ohne Einschränkung möglich.

Diese Neuregelung entbindet die Drittstaatsangehörigen jedoch nicht von der Verpflichtung, ihr deutsches Visum vor Ablauf von dessen Gültigkeit in einen deutschen Aufenthaltstitel umzuwandeln.

Schönen Gruß
Teri
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Daddy
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Antwort #1 - 08.04.2010 um 15:33:49
 
Der Vollständigkeit halber (und weil Art. 5 des SGK auch etwas angepasst wurde)...

VO (EG) 265/2010
  vom 25.03.2010

Daddy
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michi
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Antwort #2 - 16.04.2010 um 16:34:54
 
Versteh ich das richtig, dass nun mit einem Visum D auch das Reisen im Schengenraum bis max. 3 Monate möglich ist?

Und ist der Visumtyp D+C somit obsolet?

Neugierige Grüße,

Michi
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Daddy
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Antwort #3 - 16.04.2010 um 19:52:11
 
michi schrieb am 16.04.2010 um 16:34:54:
Versteh ich das richtig, dass nun mit einem Visum D auch das Reisen im Schengenraum bis max. 3 Monate möglich ist?

Korrekt...

michi schrieb am 16.04.2010 um 16:34:54:
Und ist der Visumtyp D+C somit obsolet?

Ebenso richtig... gibt es nicht mehr.

Wenn ich mich richtig an deine Geschichte erinnere, dann hättest du mit dieser Rechtslage damals keine Probleme gehabt... Zwinkernd

Daddy
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michi
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Antwort #4 - 17.04.2010 um 14:20:29
 
Danke für die Info, Daddy!

Und ja, für uns kommt die Änderung ein ganz kleines bisschen zu spät Zwinkernd

lg & schönes Asche-freies Wochenende!
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fich
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Antwort #5 - 19.04.2010 um 10:09:55
 
Hallo,

folgende Information wurde vor einigen Tagen auf der Homepage der ABH Berlin veröffentlicht:

++ Aktuelle Information +++ Aktuelle Information +++ Aktuelle Information ++
Seit dem 05.04.2010 können auch dauerhaft Zuwandernde mit einem nationalen Visum Typ D innerhalb dessen Gültigkeitsdauer für bis zu 3 Monate in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reisen. Das Reisen analog eines Schengenvisums war bislang schon mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Natürlich benötigen Sie für die Reise auch weiterhin einen gültigen Pass oder Passersatz. (16.04.2010)

Heißt das nun, dass D-Visa nun generell schengenwirksam sind? Leider ist kein Rechtsbezug angegeben. Trotzdem wollte ich Euch die Info nicht vorenthalten.

Gruß,
fich
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 19.04.2010 um 10:34:30
 
fich schrieb am 19.04.2010 um 10:09:55:
Heißt das nun, dass D-Visa nun generell schengenwirksam sind?

Ja. Siehe dazu auch dieser Thread.
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Daddy
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Antwort #7 - 19.04.2010 um 10:48:00
 
Stefan-TR schrieb am 19.04.2010 um 10:34:30:
Ja. Siehe dazu auch dieser Thread.

Und deshalb findet sich das Post auch hier wieder... Zwinkernd
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fritz2605
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Antwort #8 - 22.04.2010 um 19:59:53
 
Ich hatte vor ein paar Monaten  auch eine "Mit-dem-D-Visum-in-andere-Schengen-Länder-Frage". Zur neuen Regelungen habe ich zwei Nachfragen:

Kann eine Ukrainerin jetzt mit Ihrem D-Visum für Polen zum Beispiel direkt von der Ukraine nach Spanien fliegen um eine Woche Urlaub zu machen?   
Gilt die Regelung für ein schon bestehendes D-Visum oder nur für welche, die ab dem 05.04.2010 erteilt wurden?

Dankeschön für Eure Meinungen.

Fritz.
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Antwort #9 - 22.04.2010 um 21:31:08
 
fritz2605 schrieb am 22.04.2010 um 19:59:53:
Kann eine Ukrainerin jetzt mit Ihrem D-Visum für Polen zum Beispiel direkt von der Ukraine nach Spanien fliegen um eine Woche Urlaub zu machen? 

Ja...

fritz2605 schrieb am 22.04.2010 um 19:59:53:
Gilt die Regelung für ein schon bestehendes D-Visum oder nur für welche, die ab dem 05.04.2010 erteilt wurden?

Eine Einschränkung hinsichtlich vor dem 05.04.2010 ausgestellter Visa kann ich der oben verlinkten VO nicht entnehmen...

Daddy
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