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FZF zum deutschen Kind, Rechtsanspruch???? (Gelesen: 1.316 mal)
sieglinde
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16.03.2010 um 18:37:19
 
Also ich verstehe jetzt die Welt nicht mehr.
Auf der Internetseite eines auf Ausländerrecht spezialierten Rechtsanwaltes fand ich folgendes: (ich habe es einfacherhalber mal kopiert)

Familiennachzug

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nachzug des

•Ehegatten
•minderjährigen, ledigen Kindes eines Deutschen
•Elternteils eines minderjährigen, ledigen Deutschen zur Ausübung der elterlichen Sorge.

Allerdings kann der Nachzug aunsnahmsweise versagt werden, wenn Sozialhilfe für Familienangehörige notwendig ist.


Familiennachzug im Ermessen der Ausländerbehörde

Der Nachzug steht im Ermessen der Ausländerbehörde

•für den Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung des Umgangsrecht;
•bei Sozialhilfe für andere ausländische Familienangehörige oder Haushaltsangehörige.

Das Kind eines Deutschen darf weder verheiratet, geschieden noch verwitwet sein und darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Das hiesse ja dann, das der FZF zum deutschen Kind im Ermessen der Ausländerbehörde steht. Also zustimmen müssen die dann nicht??? Verstehe ich jetzt überhaupt nicht mehr und bin ganz durcheinander.
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reinhard
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Antwort #1 - 16.03.2010 um 18:43:16
 
Der Unterschied ist:

Zur Ausübung des Sorgerechts darf der Vater kommen.

Zur Ausübung des Umgangsrechts (wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat) eher nicht.
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sieglinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.03.2010 um 18:50:00
 
Ach so.
Also Personensorge ist das Sorgerecht oder???
Also heisst das jetzt im Klartext: Wenn die Mutter zustimmt,
dann hat er schon das Recht oder?
Bzw. wenn die Ehepartner verheiratet sind, besteht doch normalerweise eh das gemeinsame Sorgerecht (auch wenn der Vater im Ausland ist)
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reinhard
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Antwort #3 - 16.03.2010 um 19:17:15
 
Ja, wenn sie verheiratet sind, ist der Ehemann der Vater (unabhängig von biologischen Vorgängen) und das Sorgerecht geteilt.

Wenn sie nicht verheiratet sind, ist die Mutter alleine sorgeberechtigt und müsste das Sorgerecht teilen.

Unverheiratet und ohne Sorgerecht (nur mit Umgangsrecht) wird es schwer bis unmöglich.
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