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fzf wiedermal (Gelesen: 13.401 mal)
mal-sehen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.02.2010 um 21:29:04
 
Hi,hatte eine Frage (werde zusammenfassen  Smiley ) :
ich (D,27, Student) hab meine freundin(Ukr.,27) November 2009 in Daenemark(weil einfacher, tourismusvisum) geheiratet.
von 2002 bis Jan. 2008 war sie hier in Deutschland(wurde nicht abgeschoben Zwinkernd) . wir kennen uns seit Ende 2006 ...Mitte November hat sie den Antrag auf fzf gestellt und bekamen bis vorgestern keine Antwort...Da ginge ich zur Auslaenderbehoerde Smiley in Berlin ...Die SB meinte zu mir, dass es "probleme",die mit der Botschaft erstmal geklaert werden müssten, gibt (??)..
-Sprachkenntnisse sind vorhanden
-Unterlagen ok...so meinte die Botschaft zu ihr
- bleibt nur den Verdacht auf Scheinehe,oder? (ist die erste Frage)->dann Befragung(gegenseitige getrennte)?? was koennte ich tun um es zu vermeiden. kann die ABH nicht erstmal 3 monate geben und denn selber schauen, ob es echt oder scheinehe ist?? kann ich überhaupt verweigern teilzunehmen?? (Die bewerten doch die Abweichungen der Antworten bzw. die merkwürdige 100%ige übereinstimmung sowieso wie sie wollen )
Ich kann kein russisch und mir kann man nicht zumuten da meine Ehe zu leben, da ich mit der Ukraine nichts (ausser meine Ehefrau natuerlich) zutun habe...
danke
Sorry! Zusammengefasst war es nicht so wirklich Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.02.2010 um 21:41:13
 
mal-sehen schrieb am 13.02.2010 um 21:29:04:
bleibt nur den Verdacht auf Scheinehe,oder?

Wissen wir's hier?  Wahrsagerin

mal-sehen schrieb am 13.02.2010 um 21:29:04:
kann die ABH nicht erstmal 3 monate geben und denn selber schauen, ob es echt oder scheinehe ist?


Aus deiner Sicht wünschnswert. Aber Tatsache ist nunmal,
dass das zuerst geprüft wird. Sonst lägen die Erteilungsvor-
aussetzungen ja nicht vor. Und (aus rein praktischer Sicht
der ABH) : wer erstmal hier ist, ist hier. Ist dann schwer(er)
ein Verfahren durchzufechten (AE-Verlängerungsablehnung
oder gar Ausweisung wg. Scheinehe).
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mal-sehen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.02.2010 um 21:55:03
 
hab mich ja hier schlau gemacht und nur die moeglichkeiten gesehen, die auf mich(uns) zutreffen könnten...
Wir habens mit dem Fragenkatalog probiert....ich würde sagen, dass es eindeutig scheinehe ist  Cool Wer weiss wann die schwiegermutter Geburtstag hat?? lieblingsgericht und lieblingsfarbe...fand ich zum k.


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.02.2010 um 21:58:22
 
Wegen so einzelnen Dingen würd ich mir keine Sorgen
machen. Wer sauber unter den Fingernägeln ist hat
da selten was zu befürchten  Cool
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.02.2010 um 22:07:58
 
hab meine antwort schon bearbeitet...dachte dass es unter diesem wahrsagerin-logo ein link( zu mehr infos) versteckt Zwinkernd
sauber ist das ganze, aber find die Befragung unangenehm (unfair auch) ...wollte die gerne vermeiden und ein "Deal" mit der ABH wo alle gluecklich sind...
realistischer wollte ich eigentlich in 2010 werde, aber sieht nicht danach aus Smiley
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Emeka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.02.2010 um 22:48:00
 
Hallo, ja ich glaube man kommt da nicht drumherum. Mein Mann hat auch ein Interview am 23.02.10. Ich habe bis jetzt noch keine Einladung dazu bekommen. Man bin ich froh wen das mal alles vorbei ist und man seine Ehe richtig leben kann. Wünsche auch euch alles gute und viel Glück. Augenrollen
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.02.2010 um 23:25:02
 
vielen dank für die Antworten Smiley
euch wünsche viel Erfolg...
mal schauen, wie es bei uns läuft
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.02.2010 um 09:03:41
 
Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, dann hat bis jetzt noch niemand was von Scheineheverdacht gesagt, oder?

mal-sehen schrieb am 13.02.2010 um 21:29:04:
Die SB meinte zu mir, dass es "probleme",die mit der Botschaft erstmal geklaert werden müssten, gibt (??)..


Das kann also auch irgendetwas anderes sein, z. B.:
- irgendwelche Unterlagen sind an die falsche Adresse versandt worden und jetzt sucht man danach
- die ABH ist anderer Meinung über die vorgelegten Dokumente als die Botschaft,
- die Akte wurde aus Versehen liegen gelassen (ABH Berlin ist m. W. völlig überlastet), man möchte es aber nicht zugegeben,
- usw., der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Ich würde einfach mal abwarten. Für einen Scheineheverdacht sehe ich bei Eurer Geschichte (Ihr habt Euch in D kennengelernt, kein Altersunterschied, Deine Frau ist ganz normal ausgereist) eigentlich keine Grundlage.


Und übrigens ...
Emeka schrieb am 13.02.2010 um 22:48:00:
Mein Mann hat auch ein Interview am 23.02.10

Irgendeine Form von "Interview" gibt es eigentlich immer. Das muss nicht unbedingt eine gleichzeitige Befragung sein.
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.02.2010 um 14:10:31
 
ist ein tolles Forum hier, bringt aber trotzdem durcheinander Smiley
Ich sehe bei uns auch keine Grundlage für einen Scheinehenverdacht...seit paar Tagen lese ich, was hier und in anderen Foren geschrieben wird und mach mir deswegen sorgen. Also entweder übertreibens manche und verstecken etwas oder die ABHs habens wirklich gemacht(geschafft) fzf abzulehnen, da kein gemeinsames Hobby gibt-> Scheinehe...(???)
Wie ich gelesen habe gibts hier im Forum auch ABHer oder ehemalige . Würde gerne wissen, was sie über diesen Fragebogen (hab vor kurzem mitbekommen, dass sowas gibt und bin immernoch "schockiert" Smiley ) denken? Die meisten ehepaare haben diese Phase schon hinter sich, wo man solche Fragen stellt: schaatz!! was istn deine lieblingsfarbe??
schuhgroesse des Ehepartners???...ja, lieber SB! Meine Frau trägt 42...Will er das überhaupt wissen?? nach BH-grösse könnte man theoretisch auch fragen...
tut mir leid...mich wirds (wahrscheinlich...hoffentlich) nicht treffen, aber trotzdem...Hab einfach Bedürfnis zu meckern
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erne
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Antwort #9 - 14.02.2010 um 14:43:13
 
mal-sehen schrieb am 14.02.2010 um 14:10:31:
mich wirds (wahrscheinlich...hoffentlich) nicht treffen, aber trotzdem...Hab einfach Bedürfnis zu meckern 

wenn es dich nicht betrifft, hast du auch keinen Grund zu meckern.
Scheinehen gibt es, das sollte man auch verhindern.
Ob die Fragen , die bei Scheineheverdacht gestellt werden, geeignet sind, das zu berurteilen, kann ich nicht sagen .. ich kenne die Fragen nicht.
Es ist aber auch so, dass durchaus Unterschiede bei den Antworten erwartet werden. Ob alle SB aber kompetent genug sind, die Antworten auszuwerten, bezweifle ich.

Ein Interview ist sehr üblich.
Meine Frau hat ihre Visas auch über das Kiewer Konsulat abgewickelt, es gab nie Probleme.
Bei uns ging es so:
Dokumente abgeben, dann Fragen beantworten wie woher wir uns kennen, wann und wie oft sie in D war oder wie oft wir uns trafen und wo, -- es waren keine Fragen dabei, die fehl am Platze waren. Nach 2-3 Wochen kommt dann ein Anruf, mit dem Reisepass ins Konsulat zu kommen.

Wenn Eure Historie im "üblichen" Rahmen ist, gibt es keinen Grund, sich Sorgen zu machen.


mal-sehen schrieb am 13.02.2010 um 21:29:04:
.Die SB meinte zu mir, dass es "probleme",die mit der Botschaft erstmal geklaert werden müssten, gibt (??)..

Wenn es Scheineheverdacht wäre, müsste diese "Probleme" nicht zwischen ABH und Botschaft untereinaner geklärt werden, sondern mit Euch. Wenn die Probleme aber zwischen den beiden Behörden geklärt werden müssen, würde ich mir erstmal keine Sorgen machen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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mal-sehen
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Antwort #10 - 14.02.2010 um 16:33:35
 
erne schrieb am 14.02.2010 um 14:43:13:
Ob alle SB aber kompetent genug sind, die Antworten auszuwerten, bezweifle ich.

genau das meine ich auch!! und deshalb wollte ich gerne wissen, was unsere Experten(die möglicheweise sowas schon ausgewertet haben) dazu sagen..
Ich würde unsere "Historie" als "üblich" bezeichnen, aber ab wann ist eine Geschichte "üblich" ?? Das bestimmt wiederrum der SB... ich stell die Fragen allgemein jetzt und nicht unbedingt bezogen auf meinen (unseren) relativ "üblichen" Fall....
Bei euch hats nur 2-3 wochen gedauert?? darf ich fragen welches bundesland und wann es war?? danke
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erne
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Antwort #11 - 14.02.2010 um 18:02:59
 
mal-sehen schrieb am 14.02.2010 um 16:33:35:
Bei euch hats nur 2-3 wochen gedauert?? darf ich fragen welches bundesland und wann es war?? d

wir wohnen in BY, aber wie lange es dauert hängt ja eher vom Konsulat ab.
Ich hatte im Vorfeld einiges mit der ABH geklärt und sie mit mir Smiley, da auch eine VE nötig war (Eheschliessungsvisum und nicht FZF, aber bis auf VE im Prinzip identisch),  diese Zeit rechne ich nicht ein (vor alle weil auch vorher mit dem Standesamt einiges zu klären war).
Ob unsere ABH überlastet ist, weiss ich nicht. Termin ist nötig, aber in der Regel innerhalb einer Woche zu den von mir gewünschten Zeiten machbar. Vor einigen Jahren ging es noch ohne Termin.
Es war Ende 2008. Im Endeffekt hat es doch länger gedauert als 3 Wochen, denn der Anruf vom Konsulat mit der Aufforderung vorbeizukommen kam kurz vor Weihnachten; und  meine damalige Verlobte war nicht zuhause. Dann war Weihnachtsurlaub und Neujahr. Daher hat es doch bis nach Neujahr gedauert bis sie jemanden im Konsulat erwischte. Aber die reine Bearbeitugszeit in Kiew, also vom Antrag auf Visum bis zum ersten Anruf auf den Anrufbeantworter waren etwa  3 Wochen. Der Anruf war die Aufforderung ins Konsulat zu kommen. Im Konsulat kam die Frage, ab wann das Visum gelten soll, der Pass wurde eingezogen und am Nachmittag mit dem Visum ausgehändigt.
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« Zuletzt geändert: 14.02.2010 um 18:17:29 von erne »  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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mal-sehen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.02.2010 um 18:35:57
 
ist anderes als bei uns ...
Bin schon muede von "mich-über-fzf-schlaumachen" Smiley
Alles ist möglich und ich kann ,wie es aussieht, nichts machen ausser abwarten.

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Antwort #13 - 15.02.2010 um 13:12:31
 
hallo mal sehen du machst dich viel zu sehr verrückt. was anderes als abwarten kannst du eh nicht. Ich selber bin mit einem amrokkaner verheiratet. seid fast einem jahr. unsere fzf wurde abgelehnt. nun haben wir remonstiert und dazu bin ich noch bei dem letzten besuch bei meinem mann mit dem schönsten erinnerung zurück gekommen anch deutschland ich bin schwanger.
Heute war ich mit einem attest bei der abh und habe das da vorgelegt. Und denek wir werden in der nächsten Zeit eine Positive antwort bekommen.

Mach dich nicht verrückt alles hat seine Zeit.

lg manuela
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mal-sehen
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Antwort #14 - 26.02.2010 um 00:53:34
 
tja..endlich ein Schreiben bekommen und die Vorsprache habe ich in ca. 2 Wochen. Folgende Unterlagen "darf" ich u.a. mitbringen:
-Verbindungsnachweise (Telefon, Internet; Skype, E-Mail usw. der letzten 3 Monate)
-Gemeinsame Fotos von uns.
Will die SB jetzt unsere Mails lesen?? alles?? Es sind hunderte!!! und meistens PRIVAT...reicht die telefonrechnung nicht (ca. 70 Std. in den letzten 3 Monaten  Cool )
und unsere Fotos zeige ich nicht gerne...MUSS ich das jetzt?? Nennt man das nicht Erpressung??
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