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BTM keine Verurteilung, Abschiebung? (Gelesen: 2.035 mal)
zoosaloo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag BTM keine Verurteilung, Abschiebung?
10.03.2010 um 12:19:24
 
Hallo, ich such schon seit Tagen nach einer Antwort, da mir die beim Ausländeramt nichts sagen wollen.
Hier ist die Sachlage:
Also mein Mann ( Ami ) und ich ( Deutsche ) sind mittlerweile seit 8 Jahren verheiratet. Seit 2 Jahren leben wir wieder in Deutschland. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung ( diese immer nur für ein Jahr bis er den Integrationskurs hinter sich hat ) Juli sollte sie wieder verlängert werden. Da sein Arbeitgeber nun gefragt hat, ob es eher möglich ist, hab ich dort angerufen um mich zu informieren, nur um mir mitteilen zu lassen, dass er wohl keine Verlängerung bekommt weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft.
Nun dazu. Letztes Jahr kam es zu einem Beschluss, dass unser Haus durchsucht werden sollte, da der Polizei mitgeteilt wurde er "rauche" wohl gelegentlich. Die haben aber nichts gefunden ausser die Pfeife, die sie gleich mitgenommen haben. Er sollte dann den folgenden Tag zur Vernehmung und Erfassung.
Der Polizist dort hatte uns schon gesagt, dass da wohl nichts bei rumkommt, weil nichts da ist.
2 Wochen später kam auch schon der Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem stand, dass von einem Verfahren abgesehen wird.
Nun....er wurde zu nichts verurteilt, lediglich gewarnt. Keine Strafe, Haft oder ähnliches.
Den Brief von der Staatsanwaltschaft habe ich natürlich jetzt weitergeleitet an die "freundliche" Sachbearbeiterin im Ausländeramt, nur sagen kann sie mir nichts, da sie sooo beschäftigt ist und sie würde sich wohl melden wenn was ist.
Meine Sorge ist kann er mit dieser Sachlage abgeschoben werden?
Ich weiss er hat gegen das BTM Gesetz verstoßen, aber er wurde nicht verurteilt oder sonstiges.
Er hat feste Arbeit, eine deutsche Frau und ist hier mittlerweile ziemlich integriert.
Sollte er abgeschoben werden, müssten wir mit einer Trennung leben. Ich kann nicht in die Staaten.
Würde das Amt das berücksichtigen?
Wahrscheinlich mache ich mir einen riesen Kopf um gar nichts aber es ist doch besser mal was von anderen Leuten zu hören, die sich damit evtl besser auskennen.
Freu mich sehr auf eine Antwort, damit ich wieder schlafen kann.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 10.03.2010 um 12:41:08
 
zoosaloo schrieb am 10.03.2010 um 12:19:24:
nur um mir mitteilen zu lassen, dass er wohl keine Verlängerung bekommt weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft.


So einfach ist es nun wirklich nicht.

Ohne Verurteilung passiert Deinem Mann nichts und er hat weiterhin Anspruch auf seine AE.

Problematisch würde es erst werden, wenn er verurteilt und in der Folge eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen würde. (gegen die im Übrigen im Zweifelsfalle auch Rechtsmittel eingelegt werden könnte) - Aber auch dann käme es darauf an, was für eine Ausweisung verfügt würde (hinge u.a. vom Strafmaß ab) - es gibt da unterschiedliche: die Ermessens, die Regel- oder die zwingende Ausweisung. - siehe dazu §§ 53, 54 und 55 AufenthG. (Klicke mal auf AufenthG und scrolle dann zu den jeweiligen Paragraphen!)

Dabei wäre aber weiterhin zu berücksichtigen, dass er als Ausländer, der mit einer Deutschen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, besonderen Ausweisungsschutz genießt. - siehe § 56 (1) Nr. 4 AufenthG.

Das bedeudet, dass selbst im Falle einer Ausweisungsverfügung einzelfallbezogen zu prüfen wäre, ob er das Land tatsächlich verlassen muss - dabei sind das öffentliche Interesse an der Beendigung seines Aufenthalts gegen berechtigte persönliche/humanitäre Interessen ermessensfehlerfrei gegeneinander abzuwägen.

Da es soweit noch längst nicht ist und soweit vielleicht auch gar nicht kommen wird, macht es wenig Sinn nunmehr Mutmaßungen der unterschiedlichsten Art anzustellen.

Eigentlich bleibt Euch nur abzuwarten, rechtzeitig den Verlängerungsantrag zu stellen und dann, je nach konkreter Situation, konkreter nachzufragen - ggf. auch wieder hier.


=schweitzer=
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zoosaloo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.03.2010 um 13:04:43
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Weisst du, die Leute im Ausländeramt sagen dir entweder gar nichts oder machen dir eben die Hölle heiss mit Abschiebung und so weiter. Deshalb wollte ich mich hier eben informieren.
Das Amt hatte eben nur die Mitteilung, dass etwas läuft, aber nie eine Nachricht bekommen, was dabei rausgekommen ist bzw. dass es fallengelassen worden ist.
Ich werde wohl mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sie fragen, wieso und ob sie nochmal was hinschicken können.
Bin ehrlich gesagt wirklich erleichtert...bin wohl doch nur ein Schwarzmaler lol
Danke nochmal
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 10.03.2010 um 16:59:10
 
zoosaloo schrieb am 10.03.2010 um 13:04:43:
Weisst du, die Leute im Ausländeramt sagen dir entweder gar nichts oder machen dir eben die Hölle heiss mit Abschiebung und so weiter. 

Was sollen die denn sagen ?

Die ABH ist doch keine Strafverfolgungsbehörde und sie können erst dann über Ausweisung oder andere aufenthaltsbetreffende Maßnahmen entscheiden, wenn eine Verurteilung erfolgt ist.
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