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Ausländerbehörde widerspricht sich wg.Einreisesperre (Gelesen: 2.835 mal)
sisi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.03.2010 um 17:03:19
 
Hallo,ich habe vor 2 Jahren für meinen Mann die Befristung der Einreisesperre beantragt.Damals sagte mir der Sachbearbeiter,er werde jetzt nicht befristen,ich solle 2016 den Antrag stellen,dann würde er paar Wochen später einreisen dürfen unentschlossen
Jetzt habe ich aber erfahren,dass die befristen müssen,auch wenn es noch Jahre bis zur Einreise sind.Mein Anwalt hat das jetzt nochmal neu gestellt und die Antwort von denen war:Vor 2 Jahren haben sie mir gesagt,es wäre früh.2016 eine Befristung möglich und wenn wir jetzt einen Bescheid möchten,so kann dieser zum Juli 2017,also 1o Jahre nach Ausreise,befristet werden. ÄrgerlichEine weitere Verkürzung sei nicht möglich.Also haben die jetzt ganz dezent 1 Jahr draufgelegt,bzw.widersprechen sich im selben Satz Ärgerlich
Mir geht es um jedes Jahr und daher jetzt Frage an die Experten-was soll ich jetzt unternehmen?.Habe zwar Anwalt,aber trotzdem interessiert mich die Meinung der Experten hier hä?

Zudem hat er ja noch eine Schengensperre,die jetzt im Juli 3 Jahre besteht.Die muss ja dann von der ABH verlängert werden.Das machen die auch bestimmt Ärgerlich
Wenn er selbständig ist,im Textilbereich und seine Ware aus 'Italien und Frankreich bezieht,ist das ein Grund einen Antrag zu stellen auf Löschung der Sperre?Damit er sich wenigstens in der EU bewegen kann um seine Einkäufe selbst durchführen zu können?
Danke   
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.03.2010 um 18:26:59
 
Die Zeitdauer der Einreisesperre dürfte wohl nicht unwesentlich davon abhängen, weshalb die Ausweisung/Abschiebung seinerzeit erfolgt ist.
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sisi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.03.2010 um 18:34:00
 
Schockiert/Erstaunt danke das ist logisch,aber was hat deine antwort mit der frage zu tun?
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reinhard
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Antwort #3 - 08.03.2010 um 18:34:41
 
Wenn Du den Antrag stellst, musst Du auch einen Bescheid bekommen. "Sagen" kann ein Sachbearbeiter viel, wenn Du Dich darauf einlässt.

Erst wenn Du den Bescheid hast, kannst Du sinnvoll überlegen, ob Du damit einverstanden bist oder Widerspruch / Klage dran sind.

Es gibt Richtwerte (je nach Straftat / Urteil), auf welchen Zeitraum die Sperre auf Antrag befristet wird. Dabei muss aber familiäre Situation (Frau in Deutschland, Kinder in Deutschland) und andere Interessen (Beruf / Import) berücksichtigt werden. Insofern sind kaum zwei Fälle gleich, sondern höchstens vergleichbar.

Die Auskünfte à la "lassen Sie mich jetzt in Ruhe, dann schenke ich Ihnen 2016 ein halbes Jahr" solltest Du mit Deinem Rechtsanwalt besprechen. Dafür muss man einfach die Personen, die Akte, die Urteile und die Ausländerbehörde kennen.
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sisi
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Antwort #4 - 08.03.2010 um 21:38:48
 
meinst du ein widerspruch,oder klage kann sinnvoll sein,wenn frist zu hoch erscheint lt.anwalt?
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Mick
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Antwort #5 - 08.03.2010 um 22:02:40
 
Zur Befristung nach Ausweisung oder Abschiebung empfehle ich
hier mal die Lektüre der AVwV-AufenthG. Ziff. 11.1.4.6.1 f.

Ob ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll bzw. erfolgreich sein
kann, wird hier niemand beurteilen können (zumindest nicht, wenn
die Entscheidung nicht im Wortlaut vorliegt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Antwort #6 - 09.03.2010 um 13:00:51
 
sisi schrieb am 08.03.2010 um 21:38:48:
meinst du ein widerspruch,oder klage kann sinnvoll sein,wenn frist zu hoch erscheint lt.anwalt?


Ja, könnte (oder eben nicht).

Dazu brauchst Du einen Bescheid. Dort findest Du normalerweise eine "Rechtsmittelbelehrung": In welcher Frist Du Widerspruch einlegen kannst, in welcher Frist Du Klage einreichen kannst, wo das geschehen muss und so weiter. Das ist nach Bundesland und Wohnort verschieden.

Der Anwalt muss aber erst den gesamten Bescheid haben und lesen, ihn mit anderen (die er kennt) bzw. früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen abgleichen, damit er sagen kann, ob es Chancen gibt.
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sisi
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Antwort #7 - 10.03.2010 um 09:48:11
 
Vielen Dank Zwinkernd
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