Hallo,ich habe vor 2 Jahren für meinen Mann die Befristung der
Einreisesperre beantragt.Damals sagte mir der Sachbearbeiter,er werde jetzt nicht befristen,ich solle 2016 den Antrag stellen,dann würde er paar Wochen später einreisen dürfen
Jetzt habe ich aber erfahren,dass die befristen müssen,auch wenn es noch Jahre bis zur Einreise sind.Mein Anwalt hat das jetzt nochmal neu gestellt und die Antwort von denen war:Vor 2 Jahren haben sie mir gesagt,es wäre früh.2016 eine Befristung möglich und wenn wir jetzt einen Bescheid möchten,so kann dieser zum Juli 2017,also 1o Jahre nach Ausreise,befristet werden.
Eine weitere Verkürzung sei nicht möglich.Also haben die jetzt ganz dezent 1 Jahr draufgelegt,bzw.widersprechen sich im selben Satz
Mir geht es um jedes Jahr und daher jetzt Frage an die Experten-was soll ich jetzt unternehmen?.Habe zwar Anwalt,aber trotzdem interessiert mich die Meinung der Experten hier
Zudem hat er ja noch eine Schengensperre,die jetzt im Juli 3 Jahre besteht.Die muss ja dann von der
ABH verlängert werden.Das machen die auch bestimmt
Wenn er selbständig ist,im Textilbereich und seine Ware aus 'Italien und Frankreich bezieht,ist das ein Grund einen Antrag zu stellen auf Löschung der Sperre?Damit er sich wenigstens in der EU bewegen kann um seine Einkäufe selbst durchführen zu können?
Danke