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Eintrag ins Eheregister (Gelesen: 4.218 mal)
Themen Beschreibung: Marokko
Kara
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09.03.2010 um 10:16:24
 
hallo ...ich wollte gerne folgendes wissen...mein mann kommt aus marokko u ist seid fast 3 wochen hier in deutschland...nun wollte ich die ehe ins eheregister eintragen lassen...die standesbeamtin nimmt die übersetze heiratsurkunde aus marokko von einen vereidigten dolmetscher der deutschen botschaft nicht an...ich soll die heiratsurkunde hier in deutschland übersetzen lassen...

meine frage ist....muss ich sie nochmal übersetzen lassen oder muss sie die übersetzte urkunde annehmen

ich hoffe ihr könnt mir das helfen...
lg kara
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.03.2010 um 10:39:36
 
Hi,

hat die Standesbeamtin begründet, weshalb sie die Übersetzung nicht anerkennt ?

B.D.
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Kara
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Antwort #2 - 09.03.2010 um 10:41:55
 
sie sagt ich muss sioe nochmal übersetzen lassen da die deutschen richtig übersetzen...die übersetzung wird nicht angenommen...versteh ich aber nich...
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Blaise
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Antwort #3 - 09.03.2010 um 20:10:22
 
Übersetzungen ausländischer Urkunden sollen von (in Deutschland) öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer erfolgen.

Dolmetscher aus Marokko sind das wohl nicht.
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Aus "Loriots Kommentare":
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Kara
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Antwort #4 - 09.03.2010 um 22:33:50
 
die marokkanischen  übersetzer sind von der deutschen botschaft anerkannt...
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 10.03.2010 um 00:19:55
 
Kara schrieb am 09.03.2010 um 22:33:50:
die marokkanischenübersetzer sind von der deutschen botschaft anerkannt... 

Ja, aber nicht bei deinem oertlich zustaendigen Gericht in Deutschland.

Wenn ich mich recht entsinne, dann ist es sogar erst seit kurzem problemlos moeglich eine Ueberstzung von einem Bundesland in einem anderen Bundesland rechtssicher zu verwenden.
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Kara
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Antwort #6 - 10.03.2010 um 09:10:30
 
das mag sein aber ich habe da so keine richtige ahnung...
ich wohne im land brandenburg in der uckermark u habe keinen richtigen übersetzer gefunden..es konnte mir keiner eine richtige auskunft geben..
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Antwort #7 - 10.03.2010 um 09:58:05
 
Kara, ich hatte vor etlichen Jahren dasselbe Problem wie Du, aber so schwer ist es doch gar nicht.

Gib bei Google mal "Übersetzungsbüro Uckermark Brandenburg" ein, da bekommst Du einiges genannt.

Erkundige Dich dann, ob es dort einen öffentlich beeidigten Übersetzer für die entsprechende Sprache gibt. Wenn nicht sind solche Büros in den meisten Fällen in der Lage die Übersetzung an einen entsprechenden Übersetzer zu vermitteln.

Wenn gar nichts hilft, wende Dich an den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Landesverband Berlin-Brandenburg. Webseite mit Kontaktdaten findest Du
hier
. (Blaues bitte anklicken!)


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Antwort #8 - 10.03.2010 um 10:05:28
 
Kara schrieb am 10.03.2010 um 09:10:30:
habe keinen richtigen übersetzer gefunden

Es gibt inzwischen sogar (ganz revolutionaer) eine offizielle laenderuebergreifende Datenbank zur Suche nach gerichtlich beeidigten Uebersetzern:

http://www.justiz-dolmetscher.de/

Aktuell bekomme ich da zwar nur einen Systemfehler, aber vor ein paar Tagen hat es noch einwandfrei funktioniert. Ist also hoffentlich nur ein voruebergehendes Problem.

Alternativ kann man auch direkt beim zustaendigen Gericht anrufen und dort nachfragen welche Uebersetzer fuer die gewuenschte Sprache beeidigt sind.
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Kara
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Antwort #9 - 10.03.2010 um 10:10:16
 
danke für eure hilfe ich hoffe ich habe da erfolg...
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Kara
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Antwort #10 - 12.03.2010 um 09:44:17
 
also ich habe nun einen übersetzer gefunden u habe die urkunde zum übersetzen weggeschickt...geht ja wohl nicht anderes....besser is besser Zwinkernd
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