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HU Nachbeurkundung geht nicht. (Gelesen: 2.966 mal)
Anju2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.02.2010 um 23:00:04
 
Hallo Team.

Ich brauche wiedermal eure Hilfe.

Ich eingebürgerter deutscher,verheiratet mit Ausländerin.2 Kinder beide im Ausland geboren.inzwischen beide Kinder haben die deutsche Geburtsurkunden(nachbeurkundet).

meine fragen an euch.

1. wie kann ich mein HU Nachbeurkunden,Standesbeamtin meint meine Frau muss anwesend sein ohne meine Frau kein Eheeintrag.

2.reichen die  Geburtsurkunden für den Kinderreisepass.
oder muss ich irgendein andren Nachweis haben das meine Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben.wen ja wo und wie bekomme ich das?

Danke
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 09.02.2010 um 09:34:21
 
Anju2001 schrieb am 08.02.2010 um 23:00:04:
1. wie kann ich mein HU Nachbeurkunden,Standesbeamtin meint meine Frau muss anwesend sein ohne meine Frau kein Eheeintrag.


Das scheint übliche Praxis zu sein, obwohl für die Antragstellung an sich nur ein Ehepartner erforderlich ist. Es geht wohl darum, dass beide Ehepartner gemeinsame, übereinstimmende Angaben machen und diese auch unterschreiben.

Im Normalfall ist dagegen auch nichts zu sagen, aber was ist, wenn der ausländische Partner verhindert ist, z. B. aufgrund einer schweren Krankheit nicht nach D kommen kann?

Ich würde einfach mal gezielt nachfragen, was denn die Rechtsgrundlage für diese Forderung ist. Als Kompromiss könnte man vorschlagen, eine Vollmacht des abwesenden Ehepartners vorzulegen (obwohl ich persönlich denke, dass auch das nicht erforderlich sein sollte, die Nachbeurkundung der Ehe müsste prinzipiell auch gegen den Willen des abwesenden Ehepartners möglich sein).

Anju2001 schrieb am 08.02.2010 um 23:00:04:
2.reichen dieGeburtsurkunden für den Kinderreisepass.


Wenn aus den Geburtsurkunden hervorgeht, dass der Vater jeweils Deutscher ist, sollte das reichen.
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Anju2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.02.2010 um 11:10:49
 
Danke für die schnelle Antwort Eduard
Eduard schrieb am 09.02.2010 um 09:34:21:
Wenn aus den Geburtsurkunden hervorgeht, dass der Vater jeweils Deutscher ist,

Leider steht nicht von Staatsangehörigkeit weder von Vater noch von die Kinder.
noch was ist das nicht so das die Deutsche Geburtsurkunde nur für Deutsche Staatsangehörige ausgestellt wird?
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.02.2010 um 14:14:00
 
Eduard schrieb am 09.02.2010 um 09:34:21:
Das scheint übliche Praxis zu sein, obwohl für die Antragstellung an sich nur ein Ehepartner erforderlich ist.


Genau richtig. Die Nachbeurkundung kann von einem Ehegatten ohne Wissen oder gar Einverständnis des anderen Ehegatten beantragt werden. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, dass der andere Ehegatte irgendwas unterschreibt (so z.B. Gaatz/Bornhofen, Handbuch zum PStG, RdNr. 10 zu § 34).

Falls doch auf die Unterschrift von beiden Ehegatten bestanden wird, kann zur Not die Vornahme der Amtshandlung ohne diese Unterschrift beim Amtsgericht beantragt werden. Vielleicht reicht es auch, wenn man empfiehlt, beim jeweiligen Landesverband (der Standesbeamten) eine Auskunft einzuholen.

Ach ja, in Geburturkunden ist die Staatsangehörigkeit der Eltern nicht vermerkt - deshalb sind das auch keine Nachweise für die Staatsangehörigkeit.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.02.2010 um 15:58:12
 
Blaise schrieb am 09.02.2010 um 14:14:00:
Ach ja, in Geburturkunden ist die Staatsangehörigkeit der Eltern nicht vermerkt - deshalb sind das auch keine Nachweise für die Staatsangehörigkeit. 


Stimmt (gerade noch einmal nachgesehen).

Allerdings, wenn man den deutschen Pass des Vater vorlegt, sowie die Einbürgerungsurkunde, aus der hervorgeht, dass der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit vor der Geburt erworben hat, sollte das ausreichen.
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.02.2010 um 07:52:36
 
Anju2001 schrieb am 09.02.2010 um 11:10:49:
noch was, ist das nicht so das die Deutsche Geburtsurkunde nur für Deutsche Staatsangehörige ausgestellt wird?

Nein! Eine deutsche Geburtsurkunde erhält jeder, der in Deutschland geboren wurde, unabhängig von seiner Nationalität. Außerdem können Deutsche, die im Ausland geboren sind, durch eine Nachregistrierung im Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.

Wie es ein Vorposter bereits ansprach, ist auch die deutsche Geburtsurkunde kein Nachweis der deutsch Staatsangehörigkeit!

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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Anju2001
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Antwort #6 - 10.02.2010 um 12:30:50
 
danke für eure antworten.

Heute hab ich mit SB telefoniert ich soll mit meine Papiere nächste Woche vorbeikommen.

auf die frage ob ich alleine die HU nachbeurkundung beantragen kann.

war erst mal von SB, Jein

ich werde mich wider melden.
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Anju2001
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Antwort #7 - 15.03.2010 um 12:49:08
 
Hallo Team

Ich wollte euch nur mit teilen, das ich ab heute auch der stolzer Besitzer von deutsche HU bin.ein andres Problem hab ich jetzt noch, mit der Namensangleichung das muss ich irgend wie noch hin bekommen.
Ich hoffe das kann die deutsche Botschaft in mein Geburtsort auch erledigen.

nochmal danke für eure antworten

MFG
anju 2001
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