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Deutsch-Türkin heiratet Deutschen (Gelesen: 1.445 mal)
Akasha
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsch-Türkin heiratet Deutschen
08.03.2010 um 20:57:24
 
Einen wunderschönen Abend,

leider muss ich mich mal an Euch wenden, weil uns so einiges unklar ist. Wir haben gerade im Internet nach einer Regelung zum Nachweis aus dem Familienauszugsregister gesucht, jedoch nichts gefunden.

Der Sachverhalt ist dieser:
Er Deutscher und ich seit meinem 18. Lebensjahr deutsch eingebürgert, wollen im Juli in Indonesien heiraten und brauchen das Ehefähigkeitszeugnis. Wir leben jedoch beide in Österreich und haben den Antrag über meine Eltern nach Berlin versendet und das EFZ dort beantragt. Nun verlangt die jeweilige Beamtin, die das bearbeiten soll nach einem Auszug aus dem Familienregister beim türkischen Konsulat. Wozu braucht sie das bitte, wenn ich deutsche Staatsbürgerin bin? Ist es wirklich notwendig, das dies rein rechtlich vorgelegt werden muss?
Soweit ich ermitteln konnte, trifft das eher auf eine Eheschließung 2 verschiedener Staatsbürger zu! Irre ich mich da?

Wir würden uns sehr über eine rasche Antwort freuen!

Vielen lieben Dank
Akasha
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Richter
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Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 09.03.2010 um 07:48:00
 
Hallo Akasha,

willkommen im Forum!

Akasha schrieb am 08.03.2010 um 20:57:24:
Wozu braucht sie das bitte, wenn ich deutsche Staatsbürgerin bin?

Die Standesbeamtin muss prüfen, ob evtl. Ehehindernisse vorliegen. Insbesondere müssen verwandschaftliche Beziehungen geprüft werden. Es soll schon vorgekommen sein, dass Heiratswillige erst durch die zur Eheschließung vorgelegten Urkunden herausgefunden haben, dass sie Bruder und Schwester sind und durch eine Adoption getrennt wurden. Für Leute, über die ein Geburtseintrag in Deutschland existiert, wird hierzu ein Auszug aus dem Geburtenregister verlangt. Für die Türkei erfüllt anscheinend der Auszug aus dem Familienregister diese Funktion.

Ich vermute mal, dass du in der Türkei geboren bist und deine Geburt in Deutschland nicht nachregistriert wurde?

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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Akasha
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2010 um 09:20:50
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort.

NEIN, ich bin in Berlin geboren und aufgewachsen.
Ich habe vor einer Stunde mit Berlin telefoniert und es ist der Auszug aus dem Personenstandsregister, der besagt, ich sei keine türkische Staatsbürgerin, auch nicht nochmal umgebürgert und ich sei ledig, d.h. in der Türkei nicht verheiratet.

Die Verwandtschaftsverhältnisse sind definitiv ausgeschlossen  Laut lachend.
Es kam wohl desöfteren vor, dass einige Kandidaten die illegale doppelte Staatsbürgerschaft mit sich trugen.

Nu sind wir ja alle ein wenig schlauer!

Vielen Dank nochmal!
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