Der Mietvertrag ist notwendig um nachzuweisen, dass Ihr ein Dach über dem Kopf habt und deine Frau nach der Einreise nicht unter der Brücke schlafen muss.
Eigentlich ist nicht zwingend ein "Mietvertrag" notwendig, sondern nur ein hinreichender Nachweis für eine Wohnung.
Größe der Wohnung sollte in eurem Fall keine Rolle spielen.
Gehaltsnachweis:
In der Regel sollte der
LU bei Deutscherheirateten keine Rolle spielen.
Aber es gibt Ausnahmen von der Regel, nämlich dann, wenn ein Leben im Land des Ehegatten zugemutet werden kann.
Da ihr aus Thailand nach D ziehen wollt, bedeutet das, dass du bereits gewisse Wurzeln in Thailand hast.
In dem Fall kann die
Regelausnahme greifen.
Aufgrund deine Infos kann man das nicht abschließend sagen.
Aber selbst wenn die
Regelausnahme nicht vorliegt, will die
ABH trotzdem die Gehaltsnachweise haben.
Ich kenne keinen Fall, bei dem die
ABH nicht danach fragte, auch wenn absolut eindeutig feststand, dass die
Regelausnahme nicht greift.
Du kannst dich darüber streiten oder ganz pragmatisch die Daten liefern.
von diesen Daten (Einkommensnachweise) macht es die
ABH u.U. abhängig, ob deine Frau am Anfang eine
AE für 1 oder 2 oder 3 Jahre bekommt.
Ach ja:
selbstverständlich kann ein Visaantrag abgelehnt werden.
Auf ein Visum zur
FZF besteht zwar ein Anspruch (im Gegensatz zu anderen Arten von Visa), aber da müssen Spielregeln eingehalten werden.
Einige Bspl.:
A1 (habt Ihr)
Dach über dem Kopf.
Ohne
A1 oder Dach über dem Kopf, kein Visum.
(Zum
LU siehe oben)
nochmal "ach ja"
lies mal
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267042334