Smilla schrieb am 24.02.2010 um 21:12:14:Ich bin noch Studentin und habe daher kein nennenswertes Einkommen. Heißt das, dass eine
FZF aus diesem Grund abgelehnt werden könnte?
Nein. Die Regel ist, dass der
LU nicht gesichert sein muss, das FZF-Visum also gegeben wird.
Die
Regelausnahme ist: Zum Beispiel ist er Bolivianer, Du bist ehemalige (eingebürgerte) Bolivianerin, bist dort aufgewachsen und zur Schule gegangen. Dann könnte die Ausländerbehörde Dir vorschlagen, dass er nicht herkommt, sondern Du nach Bolivien ziehst, um hier in Deutschland Sozialhilfe zu sparen.
Regel: Es klappt bei einer Studentin ohne Einkommen, wenn sie Deutsche ist.
Zitat:Meine Eltern würden mich bzw. uns finanziell unterstützen, bis ich bzw. wir berufstätig sind. Müssen sie dazu eine
VE unterschreiben und wenn ja, wie lange wäre eine solche gültig? Denn ich möchte nicht, dass sich meine Eltern für die nächsten 10 Jahre verpflichten, sondern es wäre wirklich nur für den Zeitraum bis ich mein Studium beendet und Arbeit gefunden habe.
Nein, sollen sie auf keinen Fall machen.
Das ist nur nötig, wenn Ihr hier heiraten wollt: Er beantragt ein Visum zum Heiratn, sie unterschreiben eine
VE. Dann heiratet ihr, damit bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann – damit hat sich die
VE erledigt.
Für solch einen Übergang (er könnte ja beim Standesamt theoretisch noch "nein" sagen) muss eine
VE sein, für die Ehe nicht.
Wie gesagt, außer bei der
Regelausnahme, wenn Du ehemalige Ausländerin aus seinem Land bist oder dort lange gelebt und gearbeitet hast oder so.
Daddys' Änderung: Hab' die Zitate mal repariert...