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Altersunterschied immer ein Indiz für Scheinehe? (Gelesen: 17.338 mal)
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 24.05.2010 um 12:55:19
 
Dicle88 schrieb am 24.05.2010 um 12:45:12:
Hallo,
wollte mich einfach mal melden und den Stand meiner FZF mitteilen.
Mein Mann hat leider erst im zweiten Anlauf das ersehnte A1 Zertifikat vom Goethe Institut Ankara erhalten Smiley
Am 27.05. hat er den Termin bei der Botschaft Ankara zwecks Beantragung Visum Ehegattennachzug.
Mal sehen wie es weitergeht Smiley
und wie lange es dauert, ob Probleme usw.
Drücke allen Leidgenossen/innen die Daumen.



Das bedeutet normalerweise, dass die Unterlagen von der Botschaft (zusammen mit vielen anderen) nach Berlin geschickt werden. Die Unterlagen, die FZF betreffen, werden aussortiert und nach Köln geschickt. Dort beim BVA werden sie auf die Ausländerbehörden aufgeteilt.

Sobald sie bei Deiner ABH eintrudeln (Ende Juni?), schreiben Sie Dich an, damit Du weißt, welche Unterlagen noch fehlen und von Dir kommen sollen.

Falls der Botschaft irgend was "komisch" vorkam, haben sie einen entsprechenden Vermerk mitgeschickt. Falls der ABH irgend was "komisch" vorkommt, werden sie Dich erst mal fragen.
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Dicle88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 08.06.2010 um 16:40:54
 
Hallo,
wollte mich wieder mal melden und den Stand meiner FZF mitteilen.
Mein Mann hatte am 27.05. bei der Deutschen Botschaft Ankara vorgesprochen, er hatte alle benötigten Unterlagen dabei.Bei der Antragsannahme wurden ihm einige Fragen gestellt, wie z.B über unser Kennenlernen, Arbeit,, wie oft getroffen...
Die Mitarbeiter waren freundlich und sachlich.
Darauf habe ich mich bei meiner Zuständigen Ausländerbehörde am 05.06. über den Stand erkundigt.
Der Antrag war über das Onlineverfahren schon am selben Tag bei der Behörde eingegangen, die Unterlagen sind bis heute noch nicht eingegangen ( ist ja noch viel zu früh)
Ich sollte schon mal vorab eine Kopie meines Personalausweisen faxes.Die SB waren immer sehr freundlich.
Ich werde euch wieder berichten, sollte sich was neues ergeben.
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Dicle88
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Antwort #17 - 17.06.2010 um 21:40:46
 
Hallo, möchte einfach nur noch mal berichten wie weit wir gekommen sind, ca. 2 Wochen nach Antragstellung DB Ankara sind die Unterlagen meines Mannes bei meiner Ausländerbehörde eingegangen, ich habe mich immer wieder telefonisch informiert, alle SB waren immer sehr freundlich und entgegenkommend, die Angelegenheit liegt meiner SB zwecks Bearbeitung vor, also bislang kann ich nur positives berichten und möchte allen Mut machen, mal sehen wie es weitergeht, melde mich wieder.
Lieben Gruß Durchgedreht
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peppermint
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Antwort #18 - 18.06.2010 um 19:14:55
 
Zwinkernd
viel glück
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sabifee
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Antwort #19 - 18.06.2010 um 21:57:18
 
ich bin auch immer noch dabei und ich finde auch das die sb sehr nett ist und ich darf immer anrufen und mich erkundigen wegen denn stand !!! ich wünsche dir viel glück weiter hin !!! lg sabifee
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sylemania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 20.06.2010 um 20:44:46
 
nein der altersunterschied ist kein indiz für eine scheinehe!
mein mann ist 15 jahre jünger als ich. er kommt aus dem irak. ich liebe meinen mann über alles und er mich auch. die am standesamt haben da einen blick dafür ob es wirklich liebe ist.  uns hat sogar jeder im fürther rathaus geholfen. dafür bin ich heute noch dankbar.
nein der altersunterschied sagt gar nichts aus.
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maura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 21.06.2010 um 20:03:20
 
Wenn es in das Indiz der Scheinehe geht,
ist das Standesamt wohl das letzte um das ich mir sorgen machen würde.es ist selten das Standesbeamte sich da einmischen.
ich würde mir da mehr sogen machen in Richtung ALB  und Botschaft.
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Dicle88
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Antwort #22 - 21.06.2010 um 22:07:00
 
Die ALB sowie deren Auslandsvertretungen unterliegen der Verwaltungsvorschrift hier AufenthG , habe mir § 28 und §29 durchgelesen, dort sind keine Hinweise auf Überprüfungen bezüglich Altersunterschied aufgeführt..
Komisch das ich auch hier sehr oft gelesen habe, dass ein Visum wegen ALterschied abgelehnt wurde...
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maura
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Antwort #23 - 21.06.2010 um 22:25:30
 
Hi,
weil es so ist!!!
grade in den arabischen Ländern wird davon ausgegangen das ein junger Mann keine ältere Frau heiratet , weil es auch traditionell meistens so ist das die Männer jüngere Frauen heiraten, mir schrieb zu meinem Thema mal jemand das es in den arabischen Ländern als verpönt gilt eine ältere Frau zu heiraten.
deswegen wird das in die Entscheidung mit einfließen ob z.b ein Visum für eine FZF erteilt wird
ihr könnt mir gerne wiedersprechen-ich lasse mich auch eines besseren belehren.
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B.D.
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Antwort #24 - 22.06.2010 um 11:17:18
 
Dicle88 schrieb am 21.06.2010 um 22:07:00:
habe mir § 28 und §29 durchgelesen, dort sind keine Hinweise auf Überprüfungen bezüglich Altersunterschied aufgeführt..
Komisch das ich auch hier sehr oft gelesen habe, dass ein Visum wegen ALterschied abgelehnt wurde...


Hi,

ein Gesetz gilt immer abstrakt und generell, d.h. es soll eine Vielzahl von Fälle erfassen, ohne diese detailliert zu beschreiben. Es ist also eine Kunst ein Gesetz zu verfassen, deshalb ist es auch für Ungeübte oftmals nicht zu verstehen. Die Verwaltungsvorschriften dazu binden lediglich die Verwaltung und präzisieren den Gesetzestext, um letztlich eine einheitliche Handhabung der Exekutive sicherzustellen.
Deshalb findest Du nichts von "Altersunterschied".

Gleichwohl ist bereits vor Einreise von den zuständigen Behörden zu prüfen, ob mit der Eheschließung tatsächliche eine familiäre LG eingegangen werden will oder lediglich eine AE für D erlangt werden will. Das Eine ist durch das Grundgesetz geschützt und das Andere natürlich nicht und sogar strafrechtlich relevant. Ein Indiz, welches gegen die ernsthafte Führung einer ehel. LG spricht ist, bei Ausländern aus dem arabischen Raum, der Altersunterschied. Es entspricht nun einmal nicht der dortigen Lebensweise und Kultur eine wesentlich ältere Frau zu heiraten. Narürlich kommt es auch dort vor, ist allerdings sehr verpönt. Sollte dann noch ein Wechsel des Lebensmittelpunktes in einen vermeintlich reichen Staat angestrebt werden, so werden die Auslandsvertretungen der Länder regelmäßig hellhörig.

Es ist die Sache des Ehepaares die Auslandsvertretung von der Ernsthaftigkeit der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu überzeugen. Gelingt dies nicht, so kann ein Visum zur Familienzusammenführung auch mal abgelehnt werden. Im Klageverfahren lassen sich die weiteren Umstände der Ehe weiter beleuchten.

B.D.
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Dicle88
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Antwort #25 - 22.06.2010 um 12:56:10
 
vielen Dank vorab für die lieben Beantwortungen Smiley
habe heute nach dem Stand bei der ALB nachgefragt, mein Mann und ich müssen uns einer Befragung unterziehen, der Termin ist am 13.07.10
Bin schon etwas säuerlich, aber es ist unumgänglich, der Sachgebietsleiter hat mir erklärt, dass die Botschaft in Ankara darauf besteht, weshalb wusste er noch nicht genau, er war sehr nett und sagte mir, es wäre routine und ich soll mir keinen Kopf machen...
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Dicle88
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Antwort #26 - 24.06.2010 um 20:51:05
 
Hallo und viele Grüße aus Köln,

vorab möchte ich mich für die netten Beantwortungen bedanken,gehört nicht hierhin (PN)aber ich hatte generell mal das Bedürfnis mein Unmut bezüglich Antworten zum Thema Ehegattennachzug und Altersunterschied darzustellen.
Wir leben im 20.Jahrhundert,ich kann nur für die Türkei sprechen,die Türkei ist ein modernes, multikuturelles Land, wenn ich höre, es ist verpöhnt eine ältere Frau zu heiraten dann muss ich leider eingreifen und aufklären, als wichtigestes Argument gegen die veralterte und überholte Meinung ist: Das Leben unseres  Propheten  HZ.Mohammed SAV unser Oberhaupt, unser Führer, für jeden Moslem ist es eine Ehre seinen Weg gehen zu dürfen, hatte immer ältere Ehefrauen, die erste Ehe ging er mit 25 Jahren ein, seine Frau Hatice war 42, geschieden , zwei Kinder, ich verstehe nicht , warum dieses Klischee uns anhaftet, es ist nicht verpöhnt , ganz im Gegenteil, es war der Weg des Propheten, alle weiteren Ehefrauen waren meistens Älter...
das ist nur EIN Beispiel ..ein sehr bedeutsames!!! Das sagt doch alles !
Warum werden wir als Unmenschen dargestellt, klar,jedem das seine...aber...nirgendswo in der Türkei habe ich je gehört, dass es verpöhnt sei!!! Und es gibt zahlreichen Ehen im Alltag wo Alterunterschiede vorhanden sind ohne das diese eine Aufenthaltsgenehmigung  in der BRD begehren.


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 24.06.2010 um 20:56:24
 
STOPP

das hat nix mehr mit einer rechtlichen Sachdiskussion zu
tun im Sinne unserer "Ausrichtung" der Sachforen.

Ich versteh dich schon und will dich nicht totschweigen.
Aber sowas ist dann ggf. im Userforum weiter zu führen.

NICHT hier.

Hier bitte nur noch ggf offene Rechts- oder Verfahrens-
fragen erörtern. Sonst wird hier der Rolladengurt gelöst.

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« Zuletzt geändert: 24.06.2010 um 21:42:42 von N/V »  
 
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Dicle88
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Antwort #28 - 04.07.2010 um 18:53:29
 
Hallo und liebe Grüße,

möchte mir gerne euren RAt einholen,
wie schon geschrieben, habe ich ja einen TErmin bei der ALB am 13.7. bis heute hat mein Mann keine Einladung zur Deutschen Botschaft erhalten, die ALB hatte mir gegenüber erwähnt, eine BEfragung, ich bin davon ausgegegangen , wir würden zzeitgleich befragt werden, besteht die Möglichkeit, dass nur mir Fragen gestellt werden, ich sollte PErso mitbringen und eine Übersetzung aus dem türkischen Nufus, dass ich nicht wieder die türkische STaatsbürgerschaft angenommen habe...
also wie gesagt, mein Mann hat noch keine Einladung erhalten...Liebe Experten, kommt das auch schon mal vor?
Gruß
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 04.07.2010 um 19:09:35
 
Dicle88 schrieb am 21.06.2010 um 22:07:00:
habe mir § 28 und §29 durchgelesen, dort sind keine Hinweise auf Überprüfungen bezüglich Altersunterschied aufgeführt..
Komisch das ich auch hier sehr oft gelesen habe, dass ein Visum wegen ALterschied abgelehnt wurde...



"Anhaltspunkte für Scheinehe", 27.1a.1.1.2. Altersunterschied wird aber auch hierin nicht ausdrücklich erwähnt.

Gruß, ULF
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