Um einmal etwas tiefer zu bohren:
slim1964 schrieb am 07.02.2010 um 12:52:23:meine Frau hat Visum beantragt,alle Papiere sind
Ok aber habe mein Arbeit verloren und nur auf 400 Basis jetzt
Das klingt für mich, als ob das Visum bereits beantragt wurde, und nun während der Wartezeit auf das Visum die Arbeitslosigkeit eingetreten ist.
Muss das überhaupt gemeldet werden?
Und was ist, wenn die neue Sachlage erst bei der Beantragung der
AE durch die Ehefrau im Inland bekannt wird: Kann die
ABH dann die
AE verweigern und unter Hinweis auf das Vorliegen eines Regelausnahmegrundes die Ausreise verlangen?
Ich würde sagen "nein". Durch die Erteilung des Visums wurde ein Vertrauenstatbestand geschaffen, der es auschließt, sich noch auf den Regelausnahmegrund zu berufen. Oder mit anderen Worten: Es ist eine Sache, die Frau gar nicht erst nach D zu lassen und das Paar auf die Führung ihrer Ehe im Ausland zu verweisen. Es ist eine ganz andere Sache, die Frau wieder zur Ausreise aufzufordern, nachdem sie ihre Brücken in der Heimat abgebrochen hat (z. B. ihren Job aufgegeben hat) und hier eingereist ist in der Erwartung, hier bleiben zu können.