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Visum abgelehnt... (Gelesen: 14.191 mal)
Stefan-TR
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Antwort #15 - 09.01.2010 um 12:06:20
 
Mi-Ko-w schrieb am 09.01.2010 um 10:46:02:
Wie siehst du denn unsere Chancen auf Erfolg durch die Remonstration?

Das ist doch voellig egal. Wenn ihr nicht remonstriert, dann siehst du deine Freundin garantiert nicht.

Wenn ihr remonstriert, dann siehst du deine Freundin vielleicht. Und kostenlos ist es auch noch. Warum vergeudet ihr also kostbare Zeit?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 09.01.2010 um 13:15:37
 
Ich erinnere mich noch mit Schrecken an die Zeit zurück als meine jetzige Frau, auch aus Asien (Indonesien), mit denkbar schlechten "Rückkehrwilligkeitsprognosen" um ihr Schengenvisum kämpfte und ich wünsche niemandem eine solche, oft hoffnungslose erscheinende Situation. Aber gib nicht auf, mit genug Zähigkeit wirst du dein Ziel am Ende erreichen!

Um zukünftig zusammenleben zu können, erscheinen mir zwei Wege sinnvoll (Knackpunkt sind ja letztlich die Sprachkenntnisse und die Unmöglichkeit, einen monatelangen Aufenthalt in einer anderen Stadt zum Sprachenlernen zu finanzieren):

a): Konzentriert euch ganz auf ein Schengenvisum (ohne Heirat). Deine Freundin kann die Zeit in Deutschland dann zum Deutschlernen nutzen, so dass sie später, zurück in den Philippinen, nur noch den A1-Test machen muss oder sogar schon in Deutschland den A1-Test ablegen kann (geht z.B. an einer VHS, war bei meiner Frau so).

Oder b): Falls deine Frau Internetzugang hat, kann sie (neben Voicechat mittels Yahoo-Messenger, Skype etc. mit dir) online lernen und sich auf den Test vorbereiten. Sie muss dann nur einmal reisen, um den Test am Goethe-Institut abzulegen. Danach könnte sie ein Heiratsvisum beantragen. Einige geeignete Seiten zum Deutschlernen sind z.B.:

http://www.goethe.de/lrn/pro/sd1/deindex.htm

http://www.deutsch-lernen.com/

http://www.hueber.de/seite/downloads_daf

http://deutsch.lingo4u.de/

http://www.german-grammar.de/grammar/content/english_german_table_of_content.htm
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Antwort #17 - 09.01.2010 um 14:03:29
 
hge2001 schrieb am 09.01.2010 um 11:25:54:
Wenn ihr der Botschaft plausibel erklären könnt, warum ihr unbedingt mit einem S-Visum in D heiraten wollt, dann ist es vielleicht möglich. ( beispielsweise, weil sie anschliessend noch ein mehrjähriges Studium auf den Philippinen zu Ende bringen will. )


Ja das ist ja genau das Problem. Wie soll man denn beweisen dass sie zurück auf die Philippinen fliegt? Sie hat ihre Arbeit und Familie dort. Und wie gesagt, wenn das Visum abläuft MUSS sie doch zurück. Illegal hierbleiben ist doch verrückt. Damit versaut man sich doch sofort jegliche Chance auf ne Zukunft miteinander.

Jetzt aber mal angenommen wir würden der Botschaft sagen wir heiraten nicht. Tuns auch wirklich nicht.

Wie sollen wir das denn dann vorher beweisen? Also dass wir nicht heiraten.
Wenns allein daran scheitert und sie nicht kommen darf können wirs ja auch einfach lassen.


Stefan-TR schrieb am 09.01.2010 um 12:06:20:
Warum vergeudet ihr also kostbare Zeit? 


Den Brief an die Botschaft hat meine Freundin heute los geschickt. Ist alles schon erledigt.
Dennoch möchte sie dort noch persönlich anrufen und alles erklären und ich "vergeude" meine Zeit ja nicht. Ich suche einfach nach Möglichkeiten der Botschaft glaubhaft zu machen dass wir keine illegalen Absichten haben, sondern uns einfach nur sehen wollen.

jaki schrieb am 09.01.2010 um 13:15:37:
a): Konzentriert euch ganz auf ein Schengenvisum (ohne Heirat). Deine Freundin kann die Zeit in Deutschland dann zum Deutschlernen nutzen, so dass sie später, zurück in den Philippinen, nur noch den A1-Test machen muss oder sogar schon in Deutschland den A1-Test ablegen kann (geht z.B. an einer VHS, war bei meiner Frau so).


Genau so hatten wirs ja vor. Sie kommt her und versucht hier schon ein bisschen deutsch mitzubekommen. In 3 Monaten lernt man zwar nicht viel aber schon mal gewisse Sätze die man sich einprägen kann.
(Weil eben das nächste Problem ist, dass sie weder Internetanschluss noch PC hat)

Aber wie sollen wir uns denn jetzt aufs Schengenvisum ohne Hochzeit konzentrieren. Was ich ja sogar in kauf nehme.
Die Botschaft wird uns das wohl aber kaum abnehmen wenn wir sagen ok wir heiraten nicht.
Irgendwie müssen wirs ja beweisen. (??)

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Antwort #18 - 09.01.2010 um 14:04:09
 
Hi ich glaube alles Wesentliche wurde gesagt.
Die Ablehnungsgruende entsprechen ja den Tatsachen, korrekte Ablehnung.

Eine Remonstration wird nicht erfolgreich sein, mag keinen wirklichen Grund erkennen, warum Antragstellerin nach Heirat zurueckkehren sollte, auch war sie dann einige Zeit in Deutschland, Zeit die man zum Erlernen von Deutschkenntnissen nutzen kann, da dann Anspruch gegeben ist, wuerde ABH AE erteilen und das vorgesehene Visumsverfahren, der Weg ueber das korrekte Visum waere umgangen, da koennen wir nicht mitspielen.

In meinen Augen hier nicht glaubhaft das Antragstellerin nach Heirat zurueckkehrt, fester Job, naja bei Besuch fuer 90 Tage,
muss man mit Arbeitgeber sehr verlaengerten Urlaub aushandeln oder unbezahlten Urlaub nehmen und/oder kuendigen bzw wird spaeter vom AG gekuendigt, ja und in vielen Faellen ist man dann wirklich abkoemmlich...
spricht nicht fuer Rueckkehrbereitschaft (auf Nachfrage erklaeren AG dann auch, ja koennte wieder Job bei uns bekommen, aber 3 Monate weg, da ist der Vertrag erst mal aufgeloest)
ja und Unterstuetzung der Familie, naja, wenn ich laenger Abwesend sein kann, auch kein gutes Argument, oft gibt es auch noch Geschwister die diesen Part uebernehmen koennen.

Sehe auf zukuenftige Chancen auf Schengenvisum bei diesen Sachverhalt nicht als rosig.
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Antwort #19 - 09.01.2010 um 14:06:52
 
Ich gebe auch mal meinen Senf dazu.

Zu der Visumserteilung kann ich eher schwerlich was sagen.

Zu der A1 Prüfung aber schon. Das ist machbar und bräuchte sie eh wenn sie für etwas länger hierher kommt. Das sind wirklich nur Minimale Kenntnisse und falls sie Englisch kann (wovon ich einfach mal ausgehe, weil ich sonst nicht wüsste wie ihr euch verständigt) sollte das kein Problem sein. Das kann man auch ggfls. im Selbststudium lernen und dann zum GI zur Prüfung gehen.

Bzgl. des A1 Niveaus weiss ich als Verlobte eines ehemal. Ausländers bestens Bescheid.  Zwinkernd

Euch alles Gute.
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Antwort #20 - 09.01.2010 um 14:13:04
 
Einbeck schrieb am 09.01.2010 um 14:04:09:
Eine Remonstration wird nicht erfolgreich sein, mag keinen wirklichen Grund erkennen, warum Antragstellerin nach Heirat zurueckkehren sollte


Wie ist es denn wenn wir einfach nicht heiraten werden.
Genügt es wenn man das der Botschaft versichert?
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Antwort #21 - 09.01.2010 um 14:19:48
 
Nein, kannst Du garnicht glaubhaft versichern, und solche Erklaerungen sind das Geld nicht wert.
a Kannst jederzeit Deine Meinung aendern, Deine Freundin, 3 Monate Besuch, da ist der Wunsch zum Bleiben sehr gross
b Dokumente zur Heirat wurden bereits von der Botschaft geprueft, evtl. amtlich auf Antrag des Standesamtes???
(wir pruefen keine Urkunden nur so mal eben auf Wunsch eines Deutschen Freundes/Freundin, muss schon offiziellen d.h. amtlichen Grund zum Taetig werden geben)
--War im Auftrag des Standesamtes, ja und das Standesamt laesst ja auch nicht grundlos pruefen, niemand arbeitet aus Fun oder Spass, sondern auf Basis eines Antrages...
c Du musst glaubhaft sein, sorry genau dies glaube ich nicht
d nicht oder nicht mehr heiraten wollen, ja hoere ich oft, oft eine "Notluege" sorry, Erfahrungswert
e  90 Tage Besuch, sehr lange, wirkt sich negativ auf Rueckkehrberetschaft aus (siehe obige Ausfuehrungen von mir)
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Antwort #22 - 09.01.2010 um 14:31:54
 
Einbeck schrieb am 09.01.2010 um 14:19:48:
evtl. amtlich auf Antrag des Standesamtes???


Ja klar auf Antrag vom Standesamt. Andere Möglichkeit wüsste ich gar nicht. Ich war ja am Standesamt

Aber es muss doch irgendeine Möglichkeit geben denen zu beweisen dass wir mit Sicherheit nicht heiraten werden


Ja mag schon sein dass man von vorn herein misstrauisch ist. Aber das ist alles genau das was ich nicht will.
Ich wollte mit meiner Freundin einfach Zeit verbringen. Niemanden betrügen oder hintergehen.

Das mit der Hochzeit kam einfach spontan. Uns war doch vorher schon klar dass die Hochzeit nichts ändern wird da die Botschaft schon vorher klar gemacht hat dass meine Freundin Deutsch können muss.
Ich hab die Dokumente prüfen lassen weil das ganze 4 - 6 Monate dauert.
Es war nicht "aus Spaß". Natürlich hab ich die Dokumente mit der Absicht zu heiraten prüfen lassen.
Aber wenns eben nicht geht, dann warten wir halt.

Hätte ich gewusst dass ich mir wegen so nem kleinen Fehler gleich komplett alles versaue... hätt ichs doch nie gemacht

Wie gesagt diese verdammte Hochzeit sollte für uns sein. Einfach der Punkt auf dem I...
Und jetzt können wir uns das ganze Jahr nicht sehen nur weil wirs nicht wussten?

Kann doch einfach nicht sein..  weinend


Die Stempel oder was auch immer sind doch dann im Reisepass vermerkt.. es is doch alles festgelegt. Sie MUSS doch zurück. Ich bin 21 Jahre alt. Ich versau mir doch nicht komplett alles.

Es muss doch ne Möglichkeit geben das glaubhaft zu machen...
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Antwort #23 - 09.01.2010 um 14:36:12
 
Mi-Ko-w schrieb am 09.01.2010 um 14:13:04:
Wie ist es denn wenn wir einfach nicht heiraten werden.
Genügt es wenn man das der Botschaft versichert?


Nein, aber die Heiratsdokumente sind nach 6 Monaten nicht mehr gültig. Danach könnte deine Freundin eventuell wieder ein Schengenvisum beantragen, weil dann weniger "Gefahr" einer Heirat bestünde.
Allerdings weiß ich nicht, ob es das Wert ist, solange zu warten, nur um dann wieder auf ein ungewisses
Schengenvisum zu hoffen. Vielleicht ist es in eurem Fall jetzt einfach am besten, sich aufs Deutschlernen zu konzentrieren, um es dann sobald wie möglich mit einem Heiratsvisum zu versuchen.

Da deine Freundin keinen Internetzugang hat, könnte sie sich in einem Internetcafe die Deutschübungen von den Seiten, die ich dir gegeben habe, ausdrucken lassen und damit üben (die Hörverstehensübungen müsste sie dann im Internetcafe machen).
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Antwort #24 - 09.01.2010 um 14:38:04
 
Mi-Ko-w schrieb am 09.01.2010 um 14:31:54:
Und jetzt können wir uns das ganze Jahr nicht sehen nur weil wirs nicht wussten?


Unwissen schützt vor vielen sachen nicht!
Aber buch doch einfach um und flieg selbst hin, Geld nicht weg und ihr seht euch
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Antwort #25 - 09.01.2010 um 14:38:32
 
Sorry, klicke mich hier aus, alles Wichtige ist gesagt.
Man geht nicht einfach so aufs Standesamt....
Zu den Einwuerfen moechte ich nichts sagen,
fuehrt zu endloser Diskussion die nichts bringt.
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Antwort #26 - 09.01.2010 um 14:43:37
 
Ich kann nicht umbuchen. Das zuätzliche Geld fürs Hotel hab ich nicht und Arbeiten bzw in die Schule muss ich.

Einbeck schrieb am 09.01.2010 um 14:38:32:
Man geht nicht einfach so aufs Standesamt....


Ich bin nicht "einfach so" aufs Standesamt. Natürlich will ich sie heiraten. Hätte ich gewusst dass ich sie nicht einfach während sie hier ist heiraten kann und sie wieder nach Hause fliegt dann hätt ichs aber halt nicht gemacht...
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Antwort #27 - 09.01.2010 um 15:57:34
 
Auch auf die Gefahr hin dass ich nerve...

Wäre es eine Möglichkeit die geprüften Dokumente an die Botschaft zurück zu senden? Somit wäre eine anmeldung zur Hochzeit gar nicht mehr möglich.

Und das Standesamt könnte der Botschaft gleichzeitig versichern dass es noch keine Anmeldung gab. Da meine Freundin dazu persönlich erscheinen muss.

Kann man das der Botschaft anbieten?
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Antwort #28 - 09.01.2010 um 16:30:03
 
Mi-Ko-w schrieb am 09.01.2010 um 15:57:34:
Wäre es eine Möglichkeit die geprüften Dokumente an die Botschaft zurück zu senden? Somit wäre eine anmeldung zur Hochzeit gar nicht mehr möglich.

... und in Deutschland angekommen, fordert man die Herausgabe der Dokumente, weil deine Freundin die Eigentümerin dieser ist. Inwieweit die Botschaft die Dokumente "entwerten" und für den Rechtsverkehr unbrauchbar machen kann, vermag ein Experte zu beurteilen.
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Antwort #29 - 09.01.2010 um 16:38:20
 
Also ein bisschen Vertrauen in die Menschen sollte man schon haben. An sowas hab ich noch nicht einmal gedacht.
Wenn sie doch anbietet dass ich die Dokumente an die Botschaft zurück sende.
Dann haben wir sie ja nicht mehr.
Und die Herausgabe z.B. könnte die Botschaft verweigern, mit der Begründung dass diese als Sicherheit dafür gelten dass wir nicht heiraten werden.

Sowas könnte man doch sogar schriftlich festhalten. An einer Unterschrift meiner Freundin sollte es da auch nicht scheitern. Wir haben es ja schließlich angeboten.
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