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Umgang für meinen Ex (Gelesen: 7.306 mal)
Themen Beschreibung: Er hat viel Falsches getan. Muss ich Angst haben und er bekommt trotzdem Umgang?
Reahnnaya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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10.12.2009 um 01:01:36
 
Hallo Smiley

Sorry schonmal für den langen Text^^ Da es mir aber wirklich wichtig ist, lest ihn doch bitte trotzdem Zunge

Bevor ihr euch dieses Thema durchlest und es kommentiert, möchte ich folgendes loswerden:
Ich habe das alles schon in einem anderen Forum geschrieben. Dort bin ich stark angegriffen worden, ich bin jetzt völlig verunsichert, ob jeder im Inet so denkt, wie die Benutzer dort.  (Pöse pöse Mutter darf dem Vater in keinem Fall das Umgangsrecht nehmen! Nein!) Im RL denken aber alle genauso wie ich oO Komisch!
Falls ihr meine Meinung komplett bescheuert findet, schreibt es mir bitte einfach in einem Satz, anstatt mich fertig zu machen. Mir geht es nämlich sowieso schon schlecht genug.

Meine Geschichte ist schwierig nachzuvollziehen, aber sie ist wirklich wahr und auch wirklich so, wie ich sie erzähle, weil ich mit vielen Menschen darüber gesprochen habe, und die mir alles bestätigt haben, so weit sie konnten.

Also:
Als ich meinen Ex kennen lernte, hatte er eine Duldung (wegen fehlender Identitätsklärung, sollte die sich also klären, heißt es: byebye!). Ich verliebte mich und er sich dem Anschein nach auch. Er erzählte mir seine schwierige Situation und sagte mir ziemlich direkt, also nach 3 Monaten:
"Liebe ..., ich liebe dich und möchte gerne weiter mit dir leben und gucken, wohin es führt. Das Problem ist, dass jeden Tag der Tag meiner Abschiebung näher rückt. Ich liebe dich aber. Willst du mich heiraten, um eine noch ernstere Beziehung möglich zu machen?" (So meinte er es, er hat es natürlich lang und breit auf seinem fast unverständlichen deutsch-französisch zu erklären versucht, womit er sich nicht so gewählt ausdrücken konnte.)
Ich lehnte nicht ab, aber bat um Bedenkzeit. Laut meiner Vertrauenspersonen war es damals ziemlich offensichtlich, dass er mich nur ausnutzen wollte, um hier bleiben zu können. Da ich mir aber nicht vorstellen konnte, dass er so ein Mensch sein könnte, denn ich war verliebt und von seiner Ehrlichkeit überzeugt, ich Dussel, dass ich darauf einging. Ich dachte: Ich liebe ihn. Ihm wird Unrecht getan (wurde ihm teilweise tatsächlich, im Sinne von respektlosem Umgangston). Er braucht meine Hilfe. Und: Wenn das nicht funktioniert, gibt es immer noch die Scheidung. Was verliere ich also?
Nun, ich musste Geld auftreiben, ich, die mitten im Fachabi stand und noch nie gearbeitet hatte.

Eine wirklich schwierige Zeit begann. Er manipulierte und belog mich immer weiter, ich wurde emotional total abhängig von ihm, weil meine Familie sich von mir abwandte und ich nicht mehr wusste, was richtig ist und was falsch.

Ach ja: Wir hatten versucht zu heiraten. 350€ waren dafür nötig, sowie ein Anwalt. Dazu wurde der Pass benötigt, den er dann beim Standesamt vorbei bringen musste. Dadurch war seine Identität geklärt und er wurde per Haftbefehl gesucht. Heißt, er musste untertauchen. Seine Geburtsurkunde wurde übrigens nicht anerkannt. Urteil: Er kommt in den guineischen Standesämtern nicht vor, also muss die Urkunde gefälscht sein (war sie wahrscheinlich auch, das wusste ich aber nicht). Wir konnten also auch nicht heiraten.

Ich wohnte bis heute in 3 Asylantenheimen und jeder der mal dort war, weiß wie es dort aussieht... Damit meine ich: Stinkende Toiletten, versiffte Böden, etc.
Ich bin ihm komplett ins Netz gegangen, tat alles für ihn, hab ALLES aufgegeben! Mein schönes Zimmer in der großen Wohnung meiner Mutter, einen guten (!) Schulabschluss, etc. Er hat mir auch mal Gewalt angetan: Hat mich festgehalten, egal was ich getan habe: zuerst bitten dass er mich loslässt, dann anschreien, dann aus notwehr auf ihn eindreschen usw... Er ließ mich nicht los. Gut, das ist nicht schlimm im Vergleich zu einigen anderen Sachen, die hier Leuten bestimmt schon passiert sind, aber doch erschreckend.

Irgendwann war ich vollkommen emotional abhängig von ihm. Heißt: Ich konnte nicht mehr richtig denken. Verdrängte alles, was er mir antat und konnte mich richtig nicht mehr dran erinnern. Die Machtspielchen. Lügen, die ich aufdecken konnte. Vorstrafen, die er mir verschwiegen hat. Ich war einfach nicht mehr böse, weil ich dazu keine Kraft mehr hatte, aufgrund der vielen Verantwortung, die ich trug: Einen heftigen Job (nachts, ständiges Stehen, total auf den rücken gehend, war bei einer Zeitung) mit mieser Bezahlung und dann eine Wohnung über einer Disko. die angst vor der polizei. seine machtspielchen. ich habe mich immer wieder bequatschen lassen von ihm, vonwegen: Das ist die Kultur, ich verstehe dich manchmal einfach nicht! Bei uns zu Hause ist es anders! Es tut mir Leid (2 Wochen später war immer alles wieder wie sonst auch, das war also auch gelogen)! Ich sagte mir: Das ist nur wegen diesem ewigen Stress, den wir haben! Warte nur, bis wir die Situation überstanden haben!
Habe ich schon erwähnt, dass ich mich darauf eingelassen habe, dass wir ein Kind kriegen? Heiraten ging ja nicht. Und ich glaubte ja, ihn wirklich zu lieben. Ich hatte auch immer ein Kind haben wollen (ohne zu ahnen, was das WIRKLICH bedeutet). Zu dem Zeitpunkt der Absage des Heiratens steckte ich in seiner Sichtweise aber schon so weit drin, dass ich alles für ihn getan hätte! Mit dem Gedanken, dass ich ihn liebe! (Falls das für euch schwer verständlich ist: Ich war sehr beeinflussbar, weil erst 17 bis 18 und bis dahin Beziehungslos, sehr behütet, sehr naiv usw. Und denkt mal an gefährliche Sekten: Da kann man sich auch nicht wirklich vorstellen, warum Leute bei sowas sind.)

Nun, ich war wie gesagt komplett überfordert, verdrängte alles, was eigentlich abging, wusste komplett nicht mehr, was ich glauben sollte und "überlebte" nur noch. Wir lebten von 650€ netto. Zu zweit! Auf 18qm über einer Disko! In Angst vor der Polizei, aber im Glauben, dass bei seinem Aufenthalt endlich alles gut wird! Ich hatte in der Zeit sogar einen kleinen Nervenzusammenbruch.

Ich war in Therapie, um mit der Situation klar zu kommen. Immer wieder, speziell wenn ich meine Mutter besucht, die sich nicht mehr einmischte, begann ich zwischendurch auch anders zu denken: Warum diese Scheiße? Willst du das wirklich weiter machen? Aber andererseits: Du liebst ihn und er dich. Du hast schon so viel geopfert. Soll das alles umsonst gewesen sein? Aber das währte nur kurz, ich war ihm einfach zu sehr verfallen, ihm und seinen Ansichten...

Ich wusste nicht, was ich tun sollte. Meine Familie schien mich nicht zu verstehen. Was schien da als einzige Möglichkeit zu bleiben, um meine Probleme zu lösen? Die einfachste Möglichkeit, mit der ich nicht mehr so viel verlieren konnte? (Lol Wohl kaum!) Die Aufenthaltsproblemlösung: Kind.
Mein Ex hat es geschafft, mich mittlerweile 18-jähriges Mädchen, was nicht mehr wusste, was richtig ist, davon zu überzeugen, ein Kind zu kriegen.
Ich war ja der Überzeugung, ihn zu lieben (sehr falsch gedacht) und mit ihm leben zu wollen. Ein Kind schien die Lösung.
Also versuchten wir es. 6 Monate. 6 Monate können in so einer schwierigen Situation sehr lang werden!
Danach war ich dann "endlich" schwanger. Ich war so glücklich. Ich musste mich zusammen reißen, um nicht laut singend durch die Straßen zu tanzen. War aber auch böse, als ich merkte, dass er sich nicht so wirklich richtig freute, zumindest nicht so wie ich.

Dann hatte ich eine Fehlgeburt. Bumm.

Ich brach zusammen. Erst wollte ich direkt noch ein Kind, weil der Schmerz so tierisch groß war. Dann merkte ich: Was für einen Scheiß machst du eigentlich durch?! Ich vertraute das mit der Fehlgeburt meiner Mutter an, die in Tränen ausbrach. Sie bot mir ihre Hilfe an.
Zuerst entschloss ich mich, kein Kind mehr zu kriegen, nicht meine berufliche Zukunft auf den Müll zu schmeißen...
Ich sagte ihm, dass ich wieder zu meiner Mutter ziehen würde, übergangsweise. Ich wolle jetzt studieren. Kein Kind mehr.

Und jetzt kommts: Weil ich 6 Monate versucht hatte, schwanger zu werden und es hatte nicht geklappt hatte, dachte ich aus Blödheit nicht, dass es so zufällig nach 2 Monaten nach der Fehlgeburt wieder klappen könnte. Einfach so. Ich wollte noch ein Kondom benutzen, aber dann hat mich die Leidenschaft mitgerissen  Traurig *schäm*

Ich hatte meinen Job gekündigt, war wieder bei meiner Mutter eingezogen und so weiter. Mietvertrag galt aber noch...
Ich war wieder schwanger.

Ich kam wieder mit ihm zusammen, weil ich ihn immer noch nicht für den Stress verantwortlich machen konnte, ich suchte immer noch nach Gründen im Äußeren (seine schwere Situation, der daraus resultierende Stress, etc.).
Das Lustige: Einen Tag, nachdem ich richtig vollständig Schluss gemacht hatte und wirklich nicht mehr wieder zurück gehen wollte (bisher war ich immer wieder zurück gegangen), war der Test positiv gewesen. Ich hatte ihn dann direkt angerufen...

Nun, ich suchte mir neue Arbeit, ging wieder in meine alte nicht gekündigte Wohnung, lebte wieder mit ihm zusammen.
Das dauerte etwa 2 1/2 Monate, dann trennte ich mich wieder, weil ich durch die Zeit bei meiner Mutter, meine beste Freundin und die Therapie klarer sah. Und weil mein Körper auf ihn reagierte: War er da, war mir kotzübel. Ging er für länger weg, brauchte er nur die Tür hinter sich zu schließen und alles war okay. Er durfte meinen Bauch nicht anfassen, sonst hätte ich mich richtig übergeben. Wow!


Na ja, lange Vorgeschichte, kurzer Sinn: Meine Tochter ist vor 3 Monaten geboren. Ich weiß jetzt, dass er mich nur belogen hat, sich nur ein naives junges Mädchen gesucht hat, welches so blöd ist, sich völlig von ihm ausnutzen zu lassen und mit ihr hat er ein Kind gezeugt, um hier bleiben zu können.

Er hat mir auch in der Schwangerschaft physische und psysische Gewalt angetan (Wieder Machtspielchen und Freiheitsberaubung, also am Arm fest gehalten, sowie meine schwangerschaftsbedingten Schwächen ausgenutzt, auf fiese Weise).

Der Knackpunkt: Ich musste die Vaterschaft anerkennen, er möchte jetzt gerichtlich Umgang durchsetzen, um hier bleiben zu können.

Seine Vorgeschichte: Er ist mit 13 mit seiner Familie nach Frankreich gekommen. Dort hat er eine Ausbildung gemacht und seine Schule abgebrochen. Seine Eltern haben sich getrennt, seine Mutter ist zurück nach Afrika, sein Vater hat eine neue Frau kennen gelernt und mein Ex ist immer zwischen Frankreich, England und Deutschland hin und her gereist. Ich weiß nicht mehr, die Reihenfolge, die er mir erzählt hat... Jedenfalls soll er vorbestraft sein. Das hat unser gemeinsamer Anwalt mir mal in seiner Gegenwart gesagt. Und zwar: Drogendelikte und Passfälschung, also versuchte Einreise nach England, 3 Monate U-Haft, 2 Jahre Bewährung und Sozialstunden. So ganz habe ich das nicht verstanden... Nun ja, außerdem ist er in der Polizeikartei Deutschlands 3x geführt, mit 3 verschiedenen Geburtsdaten.
Er hat mir auch unterschrieben (!), dass er im Senegal, in Medina/Dakar geboren ist. Hier in D hat er Guinea angegeben. Außerdem war er mir gegenüber gewalttätig, auch in der Schwangerschaft.
Dazu ist er noch ein totaler Rassist: Man muss ihn nur schief ansehen, schon ist man ein Nazi. Er hat die totalen Vorurteile vor Deutschen.
Außerdem hat er durch seine Lügen, seine Straftaten und die falschen Identitäten gezeigt, dass er die Gesetze Deutschlands komplett nicht achtet. Er besitzt also eine stark kriminelle Energie. Ich finde, man kann das so ausdrücken.

Gut, das war jetzt die ganze Vorgeschichte, die 12000 Zeichen gebraucht hat Smiley Ich hoffe, ihr seid noch nicht müde, mir nun zu beantworten:

Er wird mich auf Umgang verklagen. Hat er eine Chance? Ich habe natürlich das alleinige Sorgerecht.

Ich weiß, dass ich erreichen kann, dass nur begleiteter Umgang erfolgen kann.

Also, nochmal:
Hat er eine Chance, bei der Lage, Umgang für seine Tochter zu bekommen?
Bitte beachtet dabei im Negativen:
- Die Verletzung meiner Würde, da die Beziehung ein reiner Zweck war
- die seiner Tochter aus dem selben Grund
- mein junges Alter, als das alles auf mich einschlug, meine Manipulierbarkeit aus wenig Erfahrung, meine Unreife
- meine emotionale Abhängigkeit durch Beeinflussbarkeit
- die Störung unserer Beziehung, die sich auch auf das Kind niederschlagen wird
- Die neuen Straftaten (falsche Identität, Widersetzung des Haftbefehls, Gewalt), die er verübt hat, um hier bleiben zu können
- Sie wird durch ihn jedes negative Fitzel als Rassismus missdeuten, er wird ihr selbst beibringen, dass ALLE Deutsche sie als Menschen zweiter klasse degradieren (sie kann nicht zu der einsicht kommen: ein paar wenige menschen verachten mich aus rassistischen gründen und das ist völlig sinnlos)
- sein negatives Vorbild in Sachen Gesetzestreue
- sein fehlendes Interesse an Deutschland (will nur aufgrund von finanziellen sachen hier bleiben)
- seine fehlenden werte wie ehrlichkeit, vertrauen, großzügigkeit, etc.: Wie soll ich ihr, sollte er Umgang bekommen, denn beibringen, dass Ehrlichkeit zum Ziel führt, nicht Skrupellosigkeit? sie sieht ja dann an seinem Beispiel, dass das nicht stimmt.
- Er trägt die volle Verantwortung für das Gestörtsein unserer Beziehung, das ist für unsere Tochter sehr schlecht. Er muss die Verantwortung dafür tragen müssen!
- Begleiteter Umgang nützt nichts, weil sein allerhöchstes Ziel ja ist, hier zu bleiben. Er wird also einen Teufel tun, und sich nicht um sie kümmern. Er will hierbleiben. Dafür tut er alles. Unsere Tochter wird doch irgendwann merken, dass sie ausgenutzt wird. Dass er sich in erster Linie um seinen Titel sorgt.

Ich finde also, dass er insgesamt ein schlechtes Vorbild für sie ist und deswegen nicht zum Kindeswohl beiträgt. Er ist völlig verantwortungslos und deswegen sollte sie vor ihm von Anfang an geschützt werden, wie es im GG Artikel 1 steht.

Gut, ich mache mir dann zwar Sorgen, dass er sie entführt, wenn er nichts mehr zu verlieren hat, aber ich weiß nicht... Ich will nicht an das Schlimmste glauben...

Positiv für sie wäre:
- Sie kennt ihre Wurzeln. Lernt ihre Kultur kennen...
- Sie hat einen Vater, der sich ebenfalls von allen anderen Deutschen unterscheidet, aufgrund seiner Hautfarbe. Sie fühlt sich im Falle von Rassismus also wirklich verstanden.

Ich glaube aber, dass die Nachteile für sie überwiegen, wenn sie Umgang hat.

Vorteil für mich bei Umgang mit Vater:
- Meine Tochter steht nicht irgendwann vor mir und sieht mich verzweifelt weinend an: "Mama, wo ist Papa! Du bist Schuld, dass Papa nicht da ist!"

Ich glaube aber, dass ich sowieso die Blöde bin. Er empfindet sich nämlich als mein Opfer. Heißt: Ob sie ihn kennt oder nicht, ist egal, ich werde als die "Böse"dastehen.

Im Falle des Aussetzens eines Umgangsrechts werde ich ihr nämlich nicht erzählen, dass ihr Vater ein Blödmann ist. Ich werde sagen: Er hat die falschen Entscheidungen getroffen. Das sagt nichts über seine Gene aus und sie kann es nicht auf sich beziehen.

Also, ich bin auf eure Antworten gespannt, wenn ihr überhaupt Bock habt, die 15.000 Zeichen zu lesen  Laut lachend
Ach ja: Vergesst meine Bitte vom Anfang nicht, ja?

Liebe Grüße,
eure Reah
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Antwort #1 - 10.12.2009 um 07:49:19
 
Reahnnaya schrieb am 10.12.2009 um 01:01:36:
Hat er eine Chance, bei der Lage, Umgang für seine Tochter zu bekommen?

So gern man dir hierzu eine Antwort geben möchte, man kann sie dir gar nicht geben.

Entscheidend wird es sein, wie das Gericht durch die Einbindung des Jugendamtes, eines Gutachters oder eines Verfahrenspfleger den Sachverhalt wertet.

Beide Anwälte - denn ohne die wird es kaum gehen - werden sicherlich wie zwei Kampfhähne zu einander stehen.

Am realistischen erscheint mir hier ein begleiteter Umgang, so dass er mit der Tochter nie alleine ist. Je nachdem wie sich der Umgang dann gestaltet, bleibt es beim begleiteten Umgang oder er bekommt irgendwann einmal freien Umgang.
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Antwort #2 - 10.12.2009 um 09:29:51
 
Gemäß § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohle des Kindes. Dementsprechend bestimmt § 1684 Abs. 1 BGB, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und diese jeweils auch ein Recht (und eine Pflicht) zum Umgang mit dem Kind haben.

Einschränkungen des Umgangsrechts oder dessen völliger Ausschluss müssen gerichtlich angeordnet werden und setzen voraus, dass das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB.

Dabei muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz streng beachtet werden. Das bedeutet, dass kein totaler Ausschluss angeordnet werden darf, wenn als milderes Mittel ein begleiteter Umgang möglich ist.

Eine Verfeindung zwischen Mutter und Vater bringt für sich genommen noch keine Gefährdung des Kindeswohls mit sich. Frühere körperlichen Angriffe des Vaters auf die Mutter können das Gericht aber dazu bewegen, vorsichtshalber nur begleiteten Umgang anzuordnen.

Ich glaube, die Chancen, den Umgang völlig auszuschließen dürften eher gering sein.
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Antwort #3 - 10.12.2009 um 10:07:47
 
tapir schrieb am 10.12.2009 um 09:29:51:
Einschränkungen des Umgangsrechts oder dessen völliger Ausschluss müssen gerichtlich angeordnet werden und setzen voraus, dass das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB.


Das sieht zwar die Gesetzeslage in der Theorie aus, die Praxis hierzu kann anders aussehen.

Es gibt genügend Möglichkeiten dem Umgangskontakt zu vereiteln oder gar auszuschließen, ohne dass die Kindesmutter vom Gericht etwas zu befürchten hat.


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tapir
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Antwort #4 - 10.12.2009 um 10:18:07
 
steini007 schrieb am 10.12.2009 um 10:07:47:
Es gibt genügend Möglichkeiten dem Umgangskontakt zu vereiteln oder gar auszuschließen, ohne dass die Kindesmutter vom Gericht etwas zu befürchten hat.

Ja, und? Es gibt in der Praxis auch schwerste Verbrechen, die dem Täter vor Gericht nicht nachgewiesen werden können. Soll jetzt hier der Beratungsmaßstab sein, "wie setze ich mein Ziel ohne Rücksicht auf die Rechtsordnung durch?" Das entspricht m.E. nicht der Intention des Forums.

Dein sehr ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis geht mir zunehmend auf die Nerven, zumal Du oft nix Substantielles beizutragen hast.
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Antwort #5 - 10.12.2009 um 10:34:00
 
Ich verweise mal auf unsere liebevoll gestaltete NUB

Im Besondern auf Punkt 7

Zitat:
Alle User werden zu einer fairen Diskussion und um akzepta-
ble Wortwahl aufgefordert. Verwendet bitte eine Ausdrucksweise,
die Ihr in Antworten zu Euren Beiträgen auch akzeptieren würdet.



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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Reahnnaya
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Antwort #6 - 10.12.2009 um 16:26:39
 
Hallo liebe Schreiber,

vielen vielen Dank für eure Antworten. Endlich mal etwas, was mir wirklich hilft! Und zwar von jedem von euch! Ich habe das Gefühl, in dem anderen Forum nur irgendein Halbwissen vermittelt bekommen zu haben, was niemand so richtig gesetzmäßig belegen konnte.

Aber nun direkt eine Frage an tapir:

"Dabei muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz streng beachtet werden. Das bedeutet, dass kein totaler Ausschluss angeordnet werden darf, wenn als milderes Mittel ein begleiteter Umgang möglich ist."

Aber ist bei folgenden größtenteils nachweisbaren Argumenten denn "als milderes Mittel ein begleiteter Umgang" übehaupt "möglich"?

- Die neuen Straftaten (falsche Identität, Widersetzung des Haftbefehls, Gewalt), die er verübt hat, um hier bleiben zu können
- Sie wird durch ihn jedes negative Fitzel als Rassismus missdeuten, er wird ihr selbst beibringen, dass ALLE Deutsche sie als Menschen zweiter klasse degradieren (sie kann nicht zu der einsicht kommen: ein paar wenige menschen verachten mich aus rassistischen gründen und das ist völlig sinnlos) Er ist grundsätzlich dieser Meinung. Soetwas kann man doch nicht einfach ablegen...
- sein negatives Vorbild in Sachen Gesetzestreue
- sein fehlendes Interesse an Deutschland (will nur aufgrund von finanziellen Sachen hier bleiben)
- seine fehlenden werte wie ehrlichkeit, vertrauen, großzügigkeit, etc.: Wie soll ich ihr, sollte er Umgang bekommen, denn beibringen, dass Ehrlichkeit zum Ziel führt, nicht Skrupellosigkeit? sie sieht ja dann an seinem Beispiel, dass das nicht stimmt.

Ich finde, das ist schon ein Härtefall... in Sachen Gefährdung des Kindeswohls. Zumindest der guten Erziehung und psychischen Gesundheit.

"Eine Verfeindung zwischen Mutter und Vater bringt für sich genommen noch keine Gefährdung des Kindeswohls mit sich"
Das verstehe ich nicht... Gut, Eltern können sich persönlich nicht leiden und möchten nichts mehr miteinander zu tun haben, vielleicht ist einer der beiden sogar mal betrogen werden, Pech, aber in meinem Fall?! Die Beziehung gab es nur deswegen, weil er hier bleiben konnte. Es war keine wirkliche Beziehung. Es war reiner Zweck. Und das hat er zu verantworten. Von mir aus war es wirklich ernst.

Meint ihr, wenn ich so argumentiere (natürlich alles mit der anwältin überprüft, in anderen worten und vielleicht etwas auch weg gelassen), kann ich es schaffen, mich vor Gesetz durchzusetzen?

Liebe Grüße


PS: Natürlich geht es für mich auch um mich persönlich und meine Gefühle. Ich tue das hier allerdings nicht aus Rache, sondern weil ich mich und meine Tochter ehrlich schützen möchte. Er ist wirklich so!  Ich sage das nicht, um vor Gesetz mehr Rechte zu haben! Und ich war wirklich naiv und habe alles geglaubt!
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Saxonicus
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Antwort #7 - 10.12.2009 um 16:42:27
 
Reahnnaya schrieb am 10.12.2009 um 16:26:39:
- Die neuen Straftaten (falsche Identität, Widersetzung des Haftbefehls, Gewalt), die er verübt hat, um hier bleiben zu können

Das ist zwar alles nicht schön, aber muß er denn deshalb auch gleich ein schlechter Vater sein ?

Es erstaunt mich immer wieder wie schnell sich doch die Meinungen mancher Menschen ändern. In Deinen vorherigen Beiträgen klang das alles noch etwas anders.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191183589/0#0
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Antwort #8 - 10.12.2009 um 16:52:23
 
Zitat:
Meint ihr, wenn ich so argumentiere (natürlich alles mit der anwältin überprüft, in anderen worten und vielleicht etwas auch weg gelassen), kann ich es schaffen, mich vor Gesetz durchzusetzen?

Eine seriöse Antwort wirst du hier nicht bekommen, Meinungen gibt es viele, aber wie der Richter das sieht kann dir hier keiner sagen.
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Antwort #9 - 10.12.2009 um 16:54:09
 
Saxonicus schrieb am 10.12.2009 um 16:42:27:
Das ist zwar alles nicht schön, aber muß er denn deshalb auch gleich ein schlechter Vater sein ? 


@ Saxonicus: Lies mal den alten thread aus dem Jahr 2007 von Reahnnaya, da bekommst Du eine Ahnung von der Vorgeschichte und auch davon, da Reahnnaya da wohl vom ersten Tag an ganz mächtig "reingefallen" ist. (Sehe ich einfach nur zwischen traurig bis tragisch. )

@ Reahnnaya: Abschließend lösen werden wir die Sache hier nicht können. Wenn Du Deiner Anwältin gegenüber so auftrittst, wie Du das hier tust, dann wird sie Dich aber sehr gut verstehen können, und in Deinem Sinne (und dem des Kindes) agieren.

Letztlich bleibt es aber eine ganz einzelfallspezifische Geschichte (die von hier aus niemand wirklich in allen Nuancen bewerten kann), die auch eine einzelfallspezifische Entscheidung erfordert und nach sich ziehen wird. - Insoweit wird niemand hier abschließend etwas sagen können.

Aber tapir mag Dir noch antworten, der hat in dieser Richtung mehr als nur "Feeling".

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Reahnnaya
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Antwort #10 - 10.12.2009 um 17:17:55
 
@Saxonicus
Hab ganz vergessen, dass ich das hier geschrieben habe Smiley
Ja, ich habe meine Meinung geändert. Es hat sich herausgestellt, dass mein Kleines für ihn sehr wohl ein "Zweckkind" ist. Damals war ich sehr in seine Meinungen verstrickt und wusste nicht mehr, was wahr ist.

@schweitzer
Dein Beitrag macht mir Hoffnung. Wenn du meinst, dass es eine Einzelfallentscheidung werden kann, ist ein positiver Ausgang wenigstens nicht von vornherein komplett unmöglich.

Ja, ich werde sehr bestimmt und klar auftreten, ohne ihn um jeden Preis schlecht machen zu wollen.

Wie komme ich denn zu meinen vorherigen Themen? Ich finde da keinen Zugang zu oO Gibts da irgendwo eine Liste?


Liebe Grüße Smiley
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reinhard
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Antwort #11 - 10.12.2009 um 17:31:41
 
Reahnnaya schrieb am 10.12.2009 um 17:17:55:
Wie komme ich denn zu meinen vorherigen Themen? Ich finde da keinen Zugang zu oO Gibts da irgendwo eine Liste?



Ja, es gibt eine Liste.

Du kannst auf Deinen Namen klicken, kriegst Dein Profil und kann die letzten 10 / 20 / 50 Beiträge dieser Autorin (also Dir selbst) aufrufen.
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Antwort #12 - 10.12.2009 um 17:34:10
 
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 10.12.2009 um 18:52:56
 
Reahnnaya schrieb am 10.12.2009 um 16:26:39:
Ich finde, das ist schon ein Härtefall... in Sachen Gefährdung des Kindeswohls. Zumindest der guten Erziehung und psychischen Gesundheit.

Vielleicht hat man dir noch gesagt wie ein begleiter Umgang aussieht.

Der begleitete Umgang wird sehr oft von Vereinen, Interessengruppen oder karitativen Einrichtungen angeboten und durchgeführt.

Es sitzt eine neutrale Person in Sichtweite des Vater mit deiner Tochter und beobachtet ihn, wie er mit dem Kind umgeht, wie er sich dem Kind gegenüber verhält bzw. wie er mit dem Kind redet usw.
Wird die Begegnung mit deiner Tochter von den Umgangsbegleitern als "gefährdend" eingestuft, erfolgt entweder eine Nachricht ans Gericht oder ans Jugendamt, welches dann entsprechende Schritte unternimmt.

Auch wird vor dem ersten begleiteten Umgang auf gewisse Regeln hingewiesen, wie der Umgang stattzufinden hat.

Also du brachst bei einem begleiteten Umgang wirklich keine Angst haben, dass es deiner Tochter schlecht geht.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 10.12.2009 um 22:00:38
 
schweitzer schrieb am 10.12.2009 um 16:54:09:
@ Saxonicus: Lies mal den alten thread aus dem Jahr 2007 von Reahnnaya, da bekommst Du eine Ahnung von der Vorgeschichte und auch davon, da Reahnnaya da wohl vom ersten Tag an ganz mächtig "reingefallen" ist. (Sehe ich einfach nur zwischen traurig bis tragisch. )

@Schweitzer
Hab ich gelesen, ebenso wie 1001 ähnlich gelagerte Sachverhalte. Dürfte demzufolge kein außergewöhnlicher Einzelfall sein.
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