Guten Tag liebes info4alien-Team,
Ich hab ein paar Sachen zum FreizuegigkeitsG/Eu gelesen, aber mir sind noch ein paar davon nicht klar. Deshalb bitte ich um Antwort folgender Fragen:
1) Wann kann ein Unionsbürger ausgewiesen werden?
2)Kann ein Unionsbürger überhaupt Sozialhilfe bekommen?
3) Nach §4 FreizuegG/EU sind ausreichende Existensmittel als ausreichend anzusehen, wenn keine Leistungen nach
SGB II und
SGB XII bezogen werden. Habe ich das verstanden?
Ich meine, kann es sein, dass man ausgewiesen werden kann, wenn man weniger Existenzmittel hat als bei einer Bedarfsgemeinschaft der Fall ist, aber keine Sozialhilfeleistungen nach
SGB II und
SGB XII bezieht?
3) Kann man seine Freizuegigkeit von seinem EU-Kind ableiten. Wenn ja. unter welchen Voraussetzungen?
Vielen DAnk im Voraus...