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« Begonnen von: sarat am: 04.12.2009 um 18:28:45 »

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Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU (Gelesen: 1.415 mal)
babagump
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Rheydt, Morocco
Rheydt
Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nordafrikanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
04.12.2009 um 12:38:43
 
Guten Tag liebes info4alien-Team,
Ich hab ein paar Sachen zum FreizuegigkeitsG/Eu gelesen, aber mir sind noch ein paar davon nicht klar. Deshalb bitte ich um Antwort folgender Fragen:

1) Wann kann ein Unionsbürger ausgewiesen werden?
2)Kann ein Unionsbürger überhaupt Sozialhilfe bekommen?

3) Nach §4 FreizuegG/EU sind ausreichende Existensmittel als ausreichend anzusehen, wenn keine Leistungen nach SGB II und SGB XII bezogen werden. Habe ich das verstanden?
Ich meine, kann es sein, dass man ausgewiesen werden kann, wenn man weniger Existenzmittel hat als bei einer Bedarfsgemeinschaft der Fall ist, aber keine Sozialhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII bezieht?

3) Kann man seine Freizuegigkeit von seinem EU-Kind ableiten. Wenn ja. unter welchen Voraussetzungen?


Vielen DAnk im Voraus...
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
Antwort #1 - 04.12.2009 um 12:55:33
 
babagump schrieb am 04.12.2009 um 12:38:43:
Kann man seine Freizuegigkeit von seinem EU-Kind ableiten. Wenn ja. unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Am besten liest du dir folgenden Thread durch. Da ging es um das gleiche Thema.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1256549801/
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
Antwort #2 - 04.12.2009 um 18:31:32
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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