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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
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Beitrag begonnen von abder am 04.12.2009 um 12:38:43

Titel: Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
Beitrag von abder am 04.12.2009 um 12:38:43
Guten Tag liebes info4alien-Team,
Ich hab ein paar Sachen zum FreizuegigkeitsG/Eu gelesen, aber mir sind noch ein paar davon nicht klar. Deshalb bitte ich um Antwort folgender Fragen:

1) Wann kann ein Unionsbürger ausgewiesen werden?
2)Kann ein Unionsbürger überhaupt Sozialhilfe bekommen?

3) Nach §4 FreizuegG/EU sind ausreichende Existensmittel als ausreichend anzusehen, wenn keine Leistungen nach SGB II und SGB XII bezogen werden. Habe ich das verstanden?
Ich meine, kann es sein, dass man ausgewiesen werden kann, wenn man weniger Existenzmittel hat als bei einer Bedarfsgemeinschaft der Fall ist, aber keine Sozialhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII bezieht?

3) Kann man seine Freizuegigkeit von seinem EU-Kind ableiten. Wenn ja. unter welchen Voraussetzungen?


Vielen DAnk im Voraus...

Titel: Re: Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
Beitrag von steini007 am 04.12.2009 um 12:55:33

babagump schrieb am 04.12.2009 um 12:38:43:
Kann man seine Freizuegigkeit von seinem EU-Kind ableiten. Wenn ja. unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Am besten liest du dir folgenden Thread durch. Da ging es um das gleiche Thema.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1256549801/

Titel: Re: Ein paar Fragen zum FreizuegigkeitsG/EU
Beitrag von fons am 04.12.2009 um 18:31:32
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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