sailor schrieb am 04.12.2009 um 18:15:13:Ihr habt für 2 Personen monatlich 1360 € netto zur Verfügung und du beantragst noch ALGII ??????
Dazu fällt mir irgendwie nichts mehr ein
außer: wo hat dein Anspruchsdenken eigentlich mal ein Ende?
ALG II Anspruch dürfte auf jeden Fall keiner mehr bestehen.
Ein Studienkredit steht jedem immatrikulierten Student zu, gerne würde ich darauf verzichten diesen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Antragsstellung für ALG2 betrifft meine Frau nicht mich, also bitte erstmal genauer lesen, bevor gestänkert wird.
steini007 schrieb am 04.12.2009 um 18:30:49:@sailor
Bei allem Unmut sei trotzdem darauf hingewiesen, dass die 600 Euro als Studentenkredit laufen. Und bekanntlich muß/sollte ein Kredit auch wieder zurückbezahlt werden.
Ein Kredit wird bei der Einkommensberücksichtigung außer Acht gelassen, sofern es sich nicht um eine verdeckte Schenkung handelt, was im vorliegenden Fall sicherlich nicht gegeben ist.
Ergänzend sei auch noch erwähnt, dass auch 1360 Euro zum Leben zu knapp sein können, wenn du z. B. in einer Stadt wie München wohnst und für eine Wohnung (die für 2 Personen angemessen ist) 700 Euro kalt bezahlst, zzgl. Nebenkosten. Dann bleibt zum Leben wirklich nicht mehr viel.
Ok. Danke Steini!
Da der ALG2 Antrag meiner Frau abgelehnt wurde muss ich mich auf irgendeine Rechtsgrundlage berufen können, wo steht das ein Kredit nicht zur Bedarfsgemeinschaft hinzugezählt werden darf?
Als Kosten der Unterkunft wurde 0 angegeben. Ich denke das lag daran, da wir keine schriftliche Zustimmung des Eigentümers haben, da die Wohnung an uns untervermietet wurde und der Eigentümer nichts damit zu tun haben will… So bekommen wir auch nichts für die Unterkunft
Widerspruch wird natürlich eingelegt, dazu suche ich gerade die Begründungen…