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Touristenvisa oder Besuchervisa? (Gelesen: 2.925 mal)
Sonji
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i4a rocks!


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27.10.2009 um 11:43:17
 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich das Thema zum 1.725.937 mal anspreche....aber ich wühle mich nun schon seit fast zwei Stunden durch diesen Thread und hab noch keine Antwort gefunden...also:
Mein Freund hat eine Firma in Ghana und möchte einem seiner Angestellten einen Urlaub in Deutschland ermöglichen, d.h. er würde also für sämtliche Kosten die anfallen aufkommen und auch für die notwendigen Bestätigungen sorgen (feste Anstellung, festes Einkommen etc.)
Mein Freund hat sich nun an mich gewandt, da er sagte er habe gehört für eine Reise nach Deutschland sei eine Einladung eines/r Deutschen nötig.
Meine Frage nun.....wenn mein Freund all diese Unterlagen für seinen Angestellten vorlegt, dann kann dieser doch mit Touristenvisa reisen oder braucht er trotzdem eine Einladung (in diesem Falle wäre die Deutsche dann wohl ich  Smiley )

Mit Einladung wäre es dann ja kein Touristenvisa mehr sondern ein Besuchervisa - mit all den vorhandenen Unterlagen - müsste ich dann trotzdem eine VE abgeben?

Schockiert/Erstaunt Bin im Moment mehr als verwirrt....hab wohl zuviel gelesen hier.....hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen....
Bin für jeden Tipp dankbar!
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steini007
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 27.10.2009 um 12:03:27
 
Sonji schrieb am 27.10.2009 um 11:43:17:
dass ich das Thema zum 1.725.937 mal anspreche....

Naja, es wurde schon 2.328.456 mal angesprochen. Zwinkernd

Aber trotzdem bekommst du eine direkte Antwort auf deine Fragen.

Den Unterschied zwischen Touristenvisum und Besuchervisum hast du ja schon ganz gut erfasst.

Bei einem Touristenvisum muss der Antragssteller alle besagten Vorausaussetzungen bzgl. Rückkehrbereitschaft, Finanzierung, Unterkunft etc. nachweisen. Eine Beschäftigungsbestätigung seitens des Arbeitgebers ist hilfreich, aber eben nur ein Teil des Ganzen um in den Genuss eines begehrten Schengen Visums zu kommen.

Eine VE ist dafür nicht notwendig.

Wenn du nun als VE Geber an Land gezogen wirst, entfällt natürlich der Teil der Hotelbuchungen und des Finanzierungsnachweises seitens des Gastes.

Der Grund des Aufenthaltes würde sich somit von Tourist in Besucher verändern.

Wobei die Botschaften gerne fragen, welcher Bezug zum VE Geber besteht.

Wenn sich beide nun gar nicht kennen, wirkt das ganze nicht sehr vertrauensseelig.
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Sonji
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Antwort #2 - 27.10.2009 um 12:40:43
 
Zitat:
Naja, es wurde schon 2.328.456 mal angesprochen.
oooops, hab ich mich ganz schön verzählt  Laut lachend

Wow....vielen Dank für die schnelle Antwort.  Smiley

Also ich denke mal, dann müsste das in diesem Fall mit dem Touristenvisa machbar sein, da mein Freund ja alle erforderlichen Bestätigungen bzw. die finanziellen Mittel für den Aufenthalt seines Angestellten aufbringen würde.

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