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Peru: Pass muss verlängert werden, ABH bis Jan 2010 (Gelesen: 5.340 mal)
KeinPrinz
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08.09.2009 um 15:46:53
 
Hallo,

meine Frau ist peruanische Staatsbürgerin und reist nächste Woche für einen Monat in ihre Heimat. Da ihr Pass nur noch bis Ende Januar 2010 gültig ist, möchte sie diesen dort direkt in ihrer Heimat verlängern.

Bei der lezten Passverlängerung wurde dies direkt mit einem Stempel gemacht, d.h. der alte Pass wurde nicht eingezogen, sondern bleibt einfach weiter gültig. Nun kann es aber sein (da viele der Visa-Seiten voll gestempelt sind), dass sie jetzt einen neuen Pass bekommt. Lieder haben wir nicht herausfinden können, was dann mit dem alten passiert, ob dieser eingezogen wird.

Ihre AE ist ebenfalls bis zum Januar 2010 noch gültig, sie wird bei der Rückreise über Madrid in den Schengen-Raum kommen. Nun möchte ich mich erkundigen, ob wir etwas tun müssen, damit sie keine Probleme bei der Rückkehr in die EU hat. Gibt es eine Art "Interimsbescheinigung" für den Fall, dass der Pass tatsächlich eingezogen wird, wenn er durch einen neuen ersetzt wird? Oder falls sie den alten behält, aber dieser ungültig gestempelt/gestanzt wird, gibt es dann Einreiseprobleme mit ihrer AE in diesem alten Pass? Oder muß sie gar vorher noch zur deutschen Botschaft in Lima? Als Ehefrau hätte sie ja das Recht auf eine kostenfreie Neuausstellung der AE für den neuen Pass oder liege ich da falsch?

Ich hatte auch schon die Info bei der lokalen ABH  schriftlich nachgefragt, aber leider noch keine Antwort erhalten. Vielleicht sind dort einige Mitarbeiter im Urlaub. Tagsüber komme ich leider zu den Öffnungszeiten nicht dazu, dort nochmal telefonisch nachzufragen.

Im Januar 2010 bekommt sie sowieso ihre NE, d.h. es handelt sich daher wirklich (vielleicht) nur um ein mögliches Wiedereinreiseproblem.

Weiß jemand von Euch, wie das ist?

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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jetflyer
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Antwort #1 - 08.09.2009 um 16:23:36
 
Hallo Thomas,
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus Russland, dort mußte die Ehefrau dann zur Botschaft.
Dort wurde in den neuen Pass

(unter Vorlage des ungültig gelochten, alten Pass, indem eine noch gültige AE war)

ein 3 Monate gültiges Visum (kostenfrei) "geklebt".  In den Botschaften gibbet m.W. nach keine AE, sondern "nur" Visa.
Zurück in D. gab es dann wieder den AE Aufkleber in den neuen Pass.

Grüße
Jetflyer
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Saxonicus
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Antwort #2 - 08.09.2009 um 16:51:26
 
Es genügt doch auch, mit dem alten und dem neuen Pass wieder zurückzureisen (so hat es meine Frau gemacht).

Allerdings muß der Aufenthaltstitel im ungültig gemachten alten Pass noch lesbar sein.

Hier kann sie dann bei der ABH den AT in den neuen Pass einkleben lassen, eine Sache von wenigen Minuten.
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KeinPrinz
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Antwort #3 - 08.09.2009 um 17:00:43
 
Hallo Jetflyer und Saxonicus,

danke für Eure Antworten.

Es kommt also nicht auf ein evtl. Loch in der AE an, sondern auf die Lesbarkeit?

Ich hoffe nicht, dass sie zur deutschen Botschaft muß. Nicht dass es dort Unmenschen sind, aber die Wartezeiten sind manchmal schrecklich lang, gerade für Peruaner (immer viel Betrieb).

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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jetflyer
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Antwort #4 - 08.09.2009 um 17:43:22
 
Zitat:
Es genügt doch auch, mit dem alten und dem neuen Pass wieder zurückzureisen


Den deutschen Grenzbehörden reicht das, die können nämlich im Zweifelsfall blitzschnell im Computer sehen, ob die AE gültig ist.

Das Problem sind die Fluggesellschaften, die wegen der hohen Strafen oftmals "Bedenken" haben so einen nicht "alltäglichen" Fall (Pass ohne Visum/AE)  ins Flugzeug zu lassen. Das solltet Ihr unbedingt mit der Airline vorher verbindlich klären

Grüße
Jetflyer
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Daddy
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Antwort #5 - 08.09.2009 um 17:53:17
 
jetflyer schrieb am 08.09.2009 um 17:43:22:
Den deutschen Grenzbehörden reicht das, die können nämlich im Zweifelsfall blitzschnell im Computer sehen, ob die AE gültig ist.

Stimmt, aber...

KeinPrinz schrieb am 08.09.2009 um 15:46:53:
sie wird bei der Rückreise über Madrid in den Schengen-Raum kommen

Und da ich zB nicht weiß, wie die spanischen Kollegen in diesem Fall ticken, ist eine exakte Aussage schwerlich möglich.
Und Zugriff auf das AZR haben die Spanier nicht.

Daddy
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KeinPrinz
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Antwort #6 - 11.09.2009 um 09:36:42
 
Ich denke, wir warten erst einmal ab, was die dortigen Behörden mit dem Pass machen, sollte er irgendwie als ungültig markiert werden, so muß sie zur deutschen Botschaft gehen.

Mal im Ernst, den Airlines traue ich absolut nicht, was eine "verbindliche" Auskunft angeht. Diese verweisen allzu gern, damit sie sich aus der Verantwortung stehlen, auf Vorschriften der Behörden. In der heutigen Zeit des scharfen Wettbewerbs im Flugverkehr wird es kaum möglich sein, hier an jemand kompetentes zu kommen, der im voraus einem wasserdichte Informationen gibt, an die sich auch die Kollegen 10.000 km entfernt halten Zwinkernd

Danke für Eure Hinweise und Tipps!
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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SuperGringooo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.09.2009 um 23:45:01
 
Fertigt doch einfach von der AE und der Seite mit den pers. Daten eine beglaubigte Fotokopie an, am besten noch in Deutschland direkt bei der ABH. Dann habt Ihr einen Nachweis über die AE falls der alte Pass tatsächlich eingezogen wird und es keine Möglichkeit gibt Ihn ungültig zurück zu erhalten.

Zwinkernd
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steini007
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Antwort #8 - 28.09.2009 um 07:23:46
 
SuperGringooo schrieb am 27.09.2009 um 23:45:01:
am besten noch in Deutschland 

... das dürfte sich eigentlich schon erledigt haben, denn ...KeinPrinz schrieb am 08.09.2009 um 15:46:53:
reist nächste Woche für einen Monat in ihre Heimat

... da sie somit schon in Peru sein dürfte.

Auch das ...
SuperGringooo schrieb am 27.09.2009 um 23:45:01:
direkt bei der ABH.

... funktioniert nicht, weil die ABH nicht einen ausländischen Pass beglaubigen kann.  Zwinkernd
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C_Devil
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Antwort #9 - 28.09.2009 um 08:43:19
 
Mal davon abgesehen, dass der Ratschlag schon ein bisserl spät kommt - steini007 schrieb am 28.09.2009 um 07:23:46:
... funktioniert nicht, weil die ABH nicht einen ausländischen Pass beglaubigen kann. Zwinkernd
- davon hat doch auch gar niemand gesprochen...
Es ging lediglich darum, dass die ABH eine Kopie des AT beglaubigen sollte und das dürfte zweifellos auch machbar sein.


@steini007
Lies doch mal sorgfältiger oder langsamer - du interpretierst in letzter Zeit vieles in Post's, was da überhaupt nicht geschrieben steht Cool


Gruß
C_Devil
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Antwort #10 - 28.09.2009 um 09:02:47
 
C_Devil schrieb am 28.09.2009 um 08:43:19:
du interpretierst in letzter Zeit vieles in Post's, was da überhaupt nicht geschrieben steht

Nein, aber du verstehst nicht, was SuperGringooo geschrieben hat:
SuperGringooo schrieb am 27.09.2009 um 23:45:01:
Fertigt doch einfach von der AE und der Seite mit den pers. Daten eine beglaubigte Fotokopie an, am besten noch in Deutschland direkt bei der ABH.

... und somit bezieht sich das Beglaubigen auf die ABH. Die Seiten mit den persönlichen Daten kann die ABH nicht beglaubigen. Ich erkenne hier keinen Hinweis, dass der  Pass von der Peruanischen Botschaft beglaubigt werden soll.

Aber vielleicht steht bei dir etwas anderes auf dem PC.  Zwinkernd
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Antwort #11 - 28.09.2009 um 09:26:43
 
steini007 schrieb am 28.09.2009 um 09:02:47:
... und somit bezieht sich das Beglaubigen auf die ABH.



Ach! - Und im Post voher schriebst gerade DU (und nicht C_Devil!):

steini007 schrieb am 28.09.2009 um 07:23:46:
funktioniert nicht, weil die ABH nicht einen ausländischen Pass beglaubigen kann.


Sie kann sehr wohl die Kopie eines ausländischen Passes machen und bestätigen, dass diese Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.


Änderung:
Korrektur mit Hinweis auf
dieses Post
in einem früheren thread. - Denke, dass ansonsten nunmehr hier alles geklärt ist, daher close ich wieder.


=schweitzer=

schweitzer 23.10.2009 Änderung:
Habe den thread hier nun doch noch einmal geöffnet. Grund: Der Themenstarter hat sich gemeldet - er würde gern einen aktuellen Erfahrungsbericht, der ggf. für andere user in ähnlicher Situation nützlich ist, ergänzen. Dies möchte ich nicht verwehren.


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« Zuletzt geändert: 23.10.2009 um 11:24:52 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #12 - 01.12.2009 um 13:59:27
 
Kurze Info zum Abschluss (sorry schweitzer, hatte leider ganz vergessen, dass ich um erneutes Öffnen des Themas bat):

Meine Frau kam inzwischen zurück, mit zwei Reisepässen in der Hand, dem alten und dem neuen - beim alten wurde nichts gelocht oder ungültig gestempelt, es gab keine Probleme. Die Einreise erfolgte erst in FRA, da in MAD der Wechsel des Fluges im internationalen Non-Schengen-Bereich erfolgte. Die Beamten schauten dabei nur kurz im Computer nach, ob der Titel noch gültig ist. Die ABH hatte mir auch davor diese Info gegeben, sodass auch nichts zu befürchten war.

Übrigens möchte ich ausnahmsweise eine Lanze für die peruanische Behörde brechen, welche den neuen Pass ausgestellt hat: Das ganze ging in Lima an sage und schreibe einem Tag über die Bühne! Vormittags beantragt, nachmittags abgeholt. Welche deutsche Behörde würde das so schnell schaffen? Zwinkernd

Viele Grüße
K.p.
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