Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung? (Gelesen: 1.217 mal)
Lamour13
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
18.08.2009 um 00:18:40
 
Hallo ihr Lieben!

Hab mal eine Frage.

Was geschieht mit der Staatsangehörigkeit eines Kindes, welches als Nachkomme eines Deutschen und eines ausländischen Elternteils zur Welt kommt und von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzt, sobald sich der ausländische Elternteil einbürgern lässt?
Bleibt die Staatsangehörigkeit des Kindes davon unberührt?
Wie sieht es wiederum aus, wenn sich der ausländische Elternteil noch vor Geburt einbürgern lässt?
Hat das Kind dann eigentlich auf Wunsch Anspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit, oder spielt die ehemalige überhaupt keine Rolle mehr?

LG, lamour13
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Antwort #1 - 18.08.2009 um 00:35:23
 
Wie eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben wird, hängt vom jeweiligen ausländischen Recht ab.

Ich kenne allerdings kein ausländisches Recht, das einen Erwerb der Staatsangehörigkeit für ein Kind ermöglicht, wenn der (maßgebliche) Elternteil vorher die Staatsangehörigkeit abgibt und das Kind vom anderen Elternteil eine Staatsangehörigkeit erwirbt.

Ach ja, einen Anspruch auf "die doppelte" Staatsangehörigkeit gibt es nicht, siehe oben...

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Antwort #2 - 18.08.2009 um 07:47:48
 
Lamour13 schrieb am 18.08.2009 um 00:18:40:
Was geschieht mit der Staatsangehörigkeit eines Kindes, welches als Nachkomme eines Deutschen und eines ausländischen Elternteils zur Welt kommt und von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzt, sobald sich der ausländische Elternteil einbürgern lässt?
Nichts. Wenn das Kind bei der Geburt beide Staatsangehörigkeiten erworben hat, weil das Heimatrecht und das Deutsche Recht das vorgesehen haben, werden die beiden Staatsbürgerschaften auch behalten, selbst wenn der Ausländische Elternteil sich ausbürgern lassen sollte.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Antwort #3 - 18.08.2009 um 09:05:39
 
Mikael321 schrieb am 18.08.2009 um 07:47:48:
Wenn das Kind bei der Geburt beide Staatsangehörigkeiten erworben hat, weil das Heimatrecht und das Deutsche Recht das vorgesehen haben, werden die beiden Staatsbürgerschaften auch behalten, selbst wenn der Ausländische Elternteil sich ausbürgern lassen sollte.

Es sei denn, das jeweilige ausländische Recht sieht hier
etwas anderes vor, z.B. dass Kinder automatisch mit dem
Elternteil aus der StA entlassen werden.

Da wir nicht wissen, um welche andere StA es sich handelt,
kann hier nur spekuliert werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema