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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von Lamour13 am 18.08.2009 um 00:18:40

Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Beitrag von Lamour13 am 18.08.2009 um 00:18:40
Hallo ihr Lieben!

Hab mal eine Frage.

Was geschieht mit der Staatsangehörigkeit eines Kindes, welches als Nachkomme eines Deutschen und eines ausländischen Elternteils zur Welt kommt und von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzt, sobald sich der ausländische Elternteil einbürgern lässt?
Bleibt die Staatsangehörigkeit des Kindes davon unberührt?
Wie sieht es wiederum aus, wenn sich der ausländische Elternteil noch vor Geburt einbürgern lässt?
Hat das Kind dann eigentlich auf Wunsch Anspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit, oder spielt die ehemalige überhaupt keine Rolle mehr?

LG, lamour13

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Beitrag von Blaise am 18.08.2009 um 00:35:23
Wie eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben wird, hängt vom jeweiligen ausländischen Recht ab.

Ich kenne allerdings kein ausländisches Recht, das einen Erwerb der Staatsangehörigkeit für ein Kind ermöglicht, wenn der (maßgebliche) Elternteil vorher die Staatsangehörigkeit abgibt und das Kind vom anderen Elternteil eine Staatsangehörigkeit erwirbt.

Ach ja, einen Anspruch auf "die doppelte" Staatsangehörigkeit gibt es nicht, siehe oben...

Blaise

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Beitrag von Mikael321 am 18.08.2009 um 07:47:48

Lamour13 schrieb am 18.08.2009 um 00:18:40:
Was geschieht mit der Staatsangehörigkeit eines Kindes, welches als Nachkomme eines Deutschen und eines ausländischen Elternteils zur Welt kommt und von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzt, sobald sich der ausländische Elternteil einbürgern lässt?
Nichts. Wenn das Kind bei der Geburt beide Staatsangehörigkeiten erworben hat, weil das Heimatrecht und das Deutsche Recht das vorgesehen haben, werden die beiden Staatsbürgerschaften auch behalten, selbst wenn der Ausländische Elternteil sich ausbürgern lassen sollte.

Michael

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung?
Beitrag von Ralf am 18.08.2009 um 09:05:39

Mikael321 schrieb am 18.08.2009 um 07:47:48:
Wenn das Kind bei der Geburt beide Staatsangehörigkeiten erworben hat, weil das Heimatrecht und das Deutsche Recht das vorgesehen haben, werden die beiden Staatsbürgerschaften auch behalten, selbst wenn der Ausländische Elternteil sich ausbürgern lassen sollte.

Es sei denn, das jeweilige ausländische Recht sieht hier
etwas anderes vor, z.B. dass Kinder automatisch mit dem
Elternteil aus der StA entlassen werden.

Da wir nicht wissen, um welche andere StA es sich handelt,
kann hier nur spekuliert werden.

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