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Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis? (Gelesen: 1.454 mal)
mariann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.08.2009 um 11:31:44
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende (vielleicht etwas ungewöhnliche) Frage.
Ich habe vor kurzem eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Um eingebürgert zu werden, muss ich meine russische Staatsangehörigkeit abgeben. Das würde ich nur ungerne tun, da ich mindestens einmal im Jahr nach Russland reise und  dann jedesmal ein Visum beantragen müsste. Gleichzeitig erfülle ich alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Nun ist die Frage: Wie unterscheiden sich NE und Staatsangehörigkeit? Welche Rechte habe ich nicht, wenn ich "nur" eine NE besitze? Was würdet ihr mir raten?

Danke im Voraus!

P.S: Mein Mann ist ebenfalls Russe und wird seine russische Staatsangehörigkeit beibehalten.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 15.08.2009 um 12:41:48
 
Ich denke raten kann man dir wenig, die Entscheidung musst du schon selber treffen.

Eine NE kann z.B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt ungültig werden, die deutsche Staatsbürgerschaft verlierst du in der Regel nur, wenn du eine andere annimmst.

Als deutsche brauchst du wie du schreibst ein Visum für Russland, darfst dafür in andere Länder ohne Visum einreisen, wofür du als Russin ein Visum brauchst.

Russiche Dokumente bekommst du in der Heimat oder in der Botschaft, deutsche im Bürgerbüro.

Als deutsche würden eure Kinder, die deutsche und russische Staatsangehörigkeit bekommen, wenn dein Mann die russische behält.

Und natürlich noch wählen gehen, entweder hier oder da.

Es gibt noch zig andere Unterschiede, die Entscheidung liegt alleine bei dir.
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bch82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.08.2009 um 12:28:37
 
mariann schrieb am 15.08.2009 um 11:31:44:
Was würdet ihr mir raten?

Ähm... wenn's wirklich nur um das jährliche Visum geht, würde ich ohne mit der Wimper zu zucken die russische Staatsangehörigkeit zu Gunsten einer EU-Staatsangehörigkeit aufgeben... hä?

Gruß,
bch82
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mariann
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.08.2009 um 12:22:31
 
Danke, ich habe mich für die Einbürgerung entschieden. Aber es fiel mir nicht leicht, weil ich meine Heimat doch sehr liebe.  weinend
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