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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (Gelesen: 23.037 mal)
Themen Beschreibung: erschienen am 27.07.2009
cmyk
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30.07.2009 um 20:20:10
 
Hallo Smiley

Ich möchte diesen Link loswerden:
http://www.umweltrecht.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?brdoc=670&jah...

Ein Zitat aus dem Dokument:
Zitat:
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU“ ist für die praktische Anwendung von großer Bedeutung, weil damit die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU im gesamten Bundesgebiet und bei den Auslandsvertretungen vereinheitlicht wird. Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt. Dies wirkt einer Praxis, die je nach Land und Ausländerbehörde sehr unterschiedlich arbeitet und entscheidet, entgegen. Alles für die Entscheidung Wesentliche wird in den Verwaltungsvorschriften zusammengefasst. Dadurch wird die Arbeit der Ausländerbehörden erheblich vereinfacht und effizienter. Es wird sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt wird, wie es vom Gesetzgeber gewollt ist.


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Antwort #1 - 30.07.2009 um 20:49:35
 
hi...

Ich hab's mal ein wenig verschoben... Zwinkernd

Original ist hier... http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/670...

In diesem Zusammenhang kann auch der Link zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" gepustet werden Zwinkernd http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
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Antwort #2 - 30.07.2009 um 21:07:09
 
Danky Cmyk und Daddy für die Links.

Zitat:
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 84 Absatz 2
des Grundgesetzes herbeizuführen.


Werden diese danach und nach Inkrafttreten bundsweit gelten? Und somit die VAH und die Anwendungshinweise der Bundesländer ersetzen?

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Daddy
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Antwort #3 - 30.07.2009 um 21:18:34
 
Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:07:09:
Werden diese danach und nach Inkrafttreten bundsweit gelten? Und somit die VAH und die Anwendungshinweise der Bundesländer ersetzen?


Ja, beantwortet Seite 2 Buchstabe B.
Zitat:
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz“ ist für die praktische Anwendung von großer Bedeutung, weil damit die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes im gesamten Bundesgebiet und bei den (visumerteilenden) Auslandsvertretungen vereinheitlicht wird. Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt. Dies wirkt einer Praxis, die je nach Land und Ausländerbehörde sowie je nach Auslandsvertretung sehr unterschiedlich arbeitet und entscheidet, entgegen. Alles für die Entscheidung Wesentliche wird in den Verwaltungsvorschriften zusammengefasst. Dadurch wird die Arbeit der Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen erheblich vereinfacht und effizienter. Es wird sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt wird, wie es vom Gesetzgeber gewollt ist.
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Antwort #4 - 30.07.2009 um 21:28:31
 
Danke, ja, aber

Zitat:
Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt...


Das heißt, die Bundesländer dürfen ihre eigenen Anwendungshinweise nicht mehr anwenden, auch nicht, wenn sie lieber ihre eigenen Vorschriften statt die neuen Vorschriften der Bundesregierung anwenden möchten? (Mir ist das relevante Verfassungsrecht bezüglich des Föderalismus nicht auwendig bekannt.)

Solche Fälle wird es also nicht mehr geben?
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Antwort #5 - 31.07.2009 um 12:33:27
 
Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:28:31:
Das heißt, die Bundesländer dürfen ihre eigenen Anwendungshinweise nicht mehr anwenden, auch nicht, wenn sie lieber ihre eigenen Vorschriften statt die neuen Vorschriften der Bundesregierung anwenden möchten? (Mir ist das relevante Verfassungsrecht bezüglich des Föderalismus nicht auwendig bekannt.)

Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind für die Länder bindend, Art. 84 Abs. 2 GG. Die Länder haben allerdings weiterhin einen Spielraum für eigene Verwaltungsvorschriften, Weisungen usw., soweit die darin geregelten Materien von der VwV des Bundes nicht oder nicht in der entsprechenden Tiefe abgedeckt werden. Die Instrumente der Länder enthalten zudem idR Maßgaben für die Aufbau- und Ablauforganisation, die den besonderen Verhältnissen vor Ort entsprechen und auch weiterhin benötigt werden. Insgesamt wird aber die Bedeutung der Länder-VAHe oder (vorläufigen) VwVen sicher zurückgehen.

Dem Föderalismus wird dadurch Rechnung getragen, dass der Bundesrat (Länderkammer) der Verwaltungsvorschrift zustimmen muss.

Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:28:31:
Solche Fälle wird es also nicht mehr geben?

Es wird weiterhin Anwendungsdivergenzen zwischen den Ländern geben. Vor allem bei zeitlich extrem gestreckten Sachverhalten wie dem verlinkten.
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cmyk
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Antwort #6 - 31.07.2009 um 23:19:05
 
Kennt jemand eine Quelle für Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweisen, Weisungen zum FreizügG für Baden-Württemberg? Kann man als Bürger diese irgendwo anfordern?
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Antwort #7 - 01.08.2009 um 14:33:41
 
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Antwort #8 - 17.08.2009 um 10:45:22
 
Daddy schrieb am 30.07.2009 um 20:49:35:
hi...

Ich hab's mal ein wenig verschoben... Zwinkernd

Original ist hier... http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/670...

In diesem Zusammenhang kann auch der Link zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" gepustet werden Zwinkernd http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...



Zitat:
30.1.4.2.3.2 Eine Berechtigung zur Integrationskursteilnahme fehlt zudem insbesondere in Fällen, in denen sich die Eheleute nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Dies kommt z.B. bei Geschäftsleuten und deren Ehegatten oder Mitarbeitern international tätiger Wirtschaftsunternehmen in Betracht, die nur für einige (i.d.R. bis zu vier) Jahre nach Deutschland entsandt und hier gemäß § 18 tätig werden, oder bei Gastwissenschaftlern mit einem Aufenthaltstitel nach § 17 sowie deren Ehegatten.


Seit wann gehören die Gastwissenschaftler zu Auszubildenden?  Schockiert/Erstaunt Die Ausführungen zum § 17 selbst erwähnen den Wissenschaftlern auf keiner Weise...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #9 - 18.09.2009 um 15:58:53
 
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« Zuletzt geändert: 18.09.2009 um 23:26:35 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #10 - 18.09.2009 um 22:57:18
 
Mal so nebenbei: Wenn man bedenkt, dass die VwV zum AuslG
10 Jahre auf sich warten ließen, ist das nun eine absolute Rekord-
zeit. Insbesondere wenn man über das schnelle Erscheinen der VAH
nachdenkt. Ich lobe mal ausdrücklich die fleißigen Bienen beim BMI.
Da stecken keine 8-Stunden-Schichten hinter. Und solche Vorschriften
sollen das hohe Ziel erfüllen, auch bei unserem höchsten Gericht Stand
zu halten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 20.09.2009 um 17:44:28
 
Mick schrieb am 18.09.2009 um 15:58:53:
Heute erfolgte die Zustimmung durch den Bundesrat:


Heißt das, dass die neuen Vorschriften nun gelten? Wenn nicht, wann ist das Inkrafttreten?


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Antwort #12 - 20.09.2009 um 19:45:18
 
Mutly schrieb am 20.09.2009 um 17:44:28:
Wenn nicht, wann ist das Inkrafttreten?

Die Antwort auf diese Frage steht meist am Ende der neuen Vorschrift.

"Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Ver-
öffentlichung in Kraft".

Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung sehr kurzfristig erfolgt.
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Antwort #13 - 20.09.2009 um 19:56:32
 
Danke Mick. Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Inkrafttreten vor der Wahl zu rechnen.

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Antwort #14 - 03.11.2009 um 13:16:53
 
Mit Datum 26.10.09 sollen die VwV nunmehr ausgefertigt und veröffentlicht worden sein, hat jemand dazu eine genaue Fundstelle und ggf. sogar ein pdf?

Danke!

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Antwort #15 - 04.11.2009 um 07:21:38
 
Über die Veröffentlichung habe ich jetzt die Bestätigung:

Zitat:
GEMEINSAMES
MINISTERIALBLATT Seite 877
des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums des Innern / des Bundesministeriums der Finanzen
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie / des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend / des Bundesministeriums für Gesundheit / des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung / des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung / des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung / des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
60. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 30. Oktober 2009 Nr. 42–61
INHALT
Amtlicher Teil Seite
Bundesministerium des Innern
M. Migration, Integration; Flüchtlinge;
Europäische Harmonisierung
AVwV v. 26. 10. 09, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878

Mit PDF kann ich noch ned dienen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #16 - 04.11.2009 um 14:47:20
 
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Antwort #17 - 04.11.2009 um 15:47:02
 
reinhard schrieb am 04.11.2009 um 14:47:20:
Wird vielleicht diese pdf-Datei gesucht?

Ja, danke! (Warum das GMBl nicht auch amtlicherseits im Volltext kostenfrei online gestellt wird, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Lediglich die Inhaltsverzeichnisse sind - mit etwas Zeitverzögerung - hier auf der Seite des BMI abrufbar.

Die VwV-AufenthG ist am 31.10. um 00.00 Uhr in Kraft getreten.

Die VwV-FreizügG/EU und die VwV-AZRG sind offensichtlich immer noch nicht veröffentlicht worden.
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Antwort #18 - 05.11.2009 um 00:02:18
 
... und der Bezugspreis des GMBl ist abnorm: 73,50 € verlangt der Verlag für die Papierversion dieses Heftes.

Eine allgemein zugängliche Veröffentlichung dürfte demnächst bei Juris erfolgen, fragt sich allerdings wann:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
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Antwort #19 - 05.11.2009 um 07:31:28
 
gc schrieb am 05.11.2009 um 00:02:18:
... und der Bezugspreis des GMBl ist abnorm: 73,50 € verlangt der Verlag für die Papierversion dieses Heftes.

Für 40 Hefte incl. Versandkosten? Da finde ich den Ausdruck
"abnorm" aber etwas überzogen.
Aber wir weichen vom Thema ab...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #20 - 05.11.2009 um 18:32:01
 
Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum AufenthG
und FreizügG/EU sind ab sofort zu finden in ...
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #21 - 09.11.2009 um 15:35:22
 
tapir schrieb am 04.11.2009 um 15:47:02:
Ja, danke! (Warum das GMBl nicht auch amtlicherseits im Volltext kostenfrei online gestellt wird, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Lediglich die Inhaltsverzeichnisse sind - mit etwas Zeitverzögerung - hier auf der Seite des BMI abrufbar.

Die VwV-AufenthG ist am 31.10. um 00.00 Uhr in Kraft getreten.

Die VwV-FreizügG/EU und die VwV-AZRG sind offensichtlich immer noch nicht veröffentlicht worden.


Die VwV-FreizügG/EU und die VwV-AZRG sind am 2.11.2009 veröffentlicht worden.
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Antwort #22 - 12.11.2009 um 10:32:40
 
Hallo,

weiss jemand, ob die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz inzwischen veröffentlicht wurde?
Ggf wo wurde oder wir dies geschehen (Bundesanzeiger?, Bundesgesetzblatt?)

Vielen Dank im Voraus
crash

Daddys' Änderung:
Mit etwas Mühe und Nutzung der Suchfunktion hättest du diesen Thread gefunden und keinen weiteren unnützerweise eröffnen müssen. Deshalb hierher verschoben...
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Antwort #23 - 12.11.2009 um 10:37:16
 
Haben wir doch hier: http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

Soviel ich weiss sind die allerdings noch nicht gültig.
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Antwort #24 - 12.11.2009 um 11:34:17
 
maki schrieb am 12.11.2009 um 10:37:16:
Soviel ich weiss sind die allerdings noch nicht gültig. 

Doch sicher. Ist doch die veröffentlichte Fassung, die Du da
verlinkt hast. Seit dem 31.10. (Tag nach der Veröffentlichung)
sind die in Kraft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #25 - 12.11.2009 um 11:36:43
 
Mick schrieb am 12.11.2009 um 11:34:17:
Doch sicher. Ist doch die veröffentlichte Fassung, die Du da
verlinkt hast. Seit dem 31.10. (Tag nach der Veröffentlichung)
sind die in Kraft. 

Danke Mick, war wohl nicht auf dem aktuellen Stand  Traurig
Jetzt sehe ich auch Tapirs Post dazu..
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Antwort #26 - 12.11.2009 um 23:07:47
 
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http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf#8

Klappert eigentlich mit IE7 und FF, aber nicht unbedingt mit
allen PC's. Lesezeichen sind auch drin.

An den AVwV AufenthG arbeiten wir noch haben wir uns erfolg-
reich versucht.
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« Zuletzt geändert: 10.12.2009 um 20:47:11 von Tippi »  

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Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU
Antwort #27 - 10.12.2009 um 20:45:00
 
Die ergänzenden Hinweise des BMI zur Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz sind ab
sofort zu finden in ...

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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