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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (Gelesen: 23.038 mal)
Themen Beschreibung: erschienen am 27.07.2009
cmyk
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30.07.2009 um 20:20:10
 
Hallo Smiley

Ich möchte diesen Link loswerden:
http://www.umweltrecht.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?brdoc=670&jah...

Ein Zitat aus dem Dokument:
Zitat:
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU“ ist für die praktische Anwendung von großer Bedeutung, weil damit die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU im gesamten Bundesgebiet und bei den Auslandsvertretungen vereinheitlicht wird. Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt. Dies wirkt einer Praxis, die je nach Land und Ausländerbehörde sehr unterschiedlich arbeitet und entscheidet, entgegen. Alles für die Entscheidung Wesentliche wird in den Verwaltungsvorschriften zusammengefasst. Dadurch wird die Arbeit der Ausländerbehörden erheblich vereinfacht und effizienter. Es wird sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt wird, wie es vom Gesetzgeber gewollt ist.


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Daddy
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Antwort #1 - 30.07.2009 um 20:49:35
 
hi...

Ich hab's mal ein wenig verschoben... Zwinkernd

Original ist hier... http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/670...

In diesem Zusammenhang kann auch der Link zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" gepustet werden Zwinkernd http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Mutly
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Antwort #2 - 30.07.2009 um 21:07:09
 
Danky Cmyk und Daddy für die Links.

Zitat:
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 84 Absatz 2
des Grundgesetzes herbeizuführen.


Werden diese danach und nach Inkrafttreten bundsweit gelten? Und somit die VAH und die Anwendungshinweise der Bundesländer ersetzen?

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Daddy
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Antwort #3 - 30.07.2009 um 21:18:34
 
Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:07:09:
Werden diese danach und nach Inkrafttreten bundsweit gelten? Und somit die VAH und die Anwendungshinweise der Bundesländer ersetzen?


Ja, beantwortet Seite 2 Buchstabe B.
Zitat:
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz“ ist für die praktische Anwendung von großer Bedeutung, weil damit die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes im gesamten Bundesgebiet und bei den (visumerteilenden) Auslandsvertretungen vereinheitlicht wird. Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt. Dies wirkt einer Praxis, die je nach Land und Ausländerbehörde sowie je nach Auslandsvertretung sehr unterschiedlich arbeitet und entscheidet, entgegen. Alles für die Entscheidung Wesentliche wird in den Verwaltungsvorschriften zusammengefasst. Dadurch wird die Arbeit der Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen erheblich vereinfacht und effizienter. Es wird sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt wird, wie es vom Gesetzgeber gewollt ist.
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Mutly
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Antwort #4 - 30.07.2009 um 21:28:31
 
Danke, ja, aber

Zitat:
Es werden bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt...


Das heißt, die Bundesländer dürfen ihre eigenen Anwendungshinweise nicht mehr anwenden, auch nicht, wenn sie lieber ihre eigenen Vorschriften statt die neuen Vorschriften der Bundesregierung anwenden möchten? (Mir ist das relevante Verfassungsrecht bezüglich des Föderalismus nicht auwendig bekannt.)

Solche Fälle wird es also nicht mehr geben?
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Antwort #5 - 31.07.2009 um 12:33:27
 
Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:28:31:
Das heißt, die Bundesländer dürfen ihre eigenen Anwendungshinweise nicht mehr anwenden, auch nicht, wenn sie lieber ihre eigenen Vorschriften statt die neuen Vorschriften der Bundesregierung anwenden möchten? (Mir ist das relevante Verfassungsrecht bezüglich des Föderalismus nicht auwendig bekannt.)

Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind für die Länder bindend, Art. 84 Abs. 2 GG. Die Länder haben allerdings weiterhin einen Spielraum für eigene Verwaltungsvorschriften, Weisungen usw., soweit die darin geregelten Materien von der VwV des Bundes nicht oder nicht in der entsprechenden Tiefe abgedeckt werden. Die Instrumente der Länder enthalten zudem idR Maßgaben für die Aufbau- und Ablauforganisation, die den besonderen Verhältnissen vor Ort entsprechen und auch weiterhin benötigt werden. Insgesamt wird aber die Bedeutung der Länder-VAHe oder (vorläufigen) VwVen sicher zurückgehen.

Dem Föderalismus wird dadurch Rechnung getragen, dass der Bundesrat (Länderkammer) der Verwaltungsvorschrift zustimmen muss.

Mutly schrieb am 30.07.2009 um 21:28:31:
Solche Fälle wird es also nicht mehr geben?

Es wird weiterhin Anwendungsdivergenzen zwischen den Ländern geben. Vor allem bei zeitlich extrem gestreckten Sachverhalten wie dem verlinkten.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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cmyk
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Antwort #6 - 31.07.2009 um 23:19:05
 
Kennt jemand eine Quelle für Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweisen, Weisungen zum FreizügG für Baden-Württemberg? Kann man als Bürger diese irgendwo anfordern?
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Daddy
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Antwort #7 - 01.08.2009 um 14:33:41
 
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Antwort #8 - 17.08.2009 um 10:45:22
 
Daddy schrieb am 30.07.2009 um 20:49:35:
hi...

Ich hab's mal ein wenig verschoben... Zwinkernd

Original ist hier... http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/670...

In diesem Zusammenhang kann auch der Link zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" gepustet werden Zwinkernd http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/669...



Zitat:
30.1.4.2.3.2 Eine Berechtigung zur Integrationskursteilnahme fehlt zudem insbesondere in Fällen, in denen sich die Eheleute nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Dies kommt z.B. bei Geschäftsleuten und deren Ehegatten oder Mitarbeitern international tätiger Wirtschaftsunternehmen in Betracht, die nur für einige (i.d.R. bis zu vier) Jahre nach Deutschland entsandt und hier gemäß § 18 tätig werden, oder bei Gastwissenschaftlern mit einem Aufenthaltstitel nach § 17 sowie deren Ehegatten.


Seit wann gehören die Gastwissenschaftler zu Auszubildenden?  Schockiert/Erstaunt Die Ausführungen zum § 17 selbst erwähnen den Wissenschaftlern auf keiner Weise...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #9 - 18.09.2009 um 15:58:53
 
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« Zuletzt geändert: 18.09.2009 um 23:26:35 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #10 - 18.09.2009 um 22:57:18
 
Mal so nebenbei: Wenn man bedenkt, dass die VwV zum AuslG
10 Jahre auf sich warten ließen, ist das nun eine absolute Rekord-
zeit. Insbesondere wenn man über das schnelle Erscheinen der VAH
nachdenkt. Ich lobe mal ausdrücklich die fleißigen Bienen beim BMI.
Da stecken keine 8-Stunden-Schichten hinter. Und solche Vorschriften
sollen das hohe Ziel erfüllen, auch bei unserem höchsten Gericht Stand
zu halten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #11 - 20.09.2009 um 17:44:28
 
Mick schrieb am 18.09.2009 um 15:58:53:
Heute erfolgte die Zustimmung durch den Bundesrat:


Heißt das, dass die neuen Vorschriften nun gelten? Wenn nicht, wann ist das Inkrafttreten?


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Antwort #12 - 20.09.2009 um 19:45:18
 
Mutly schrieb am 20.09.2009 um 17:44:28:
Wenn nicht, wann ist das Inkrafttreten?

Die Antwort auf diese Frage steht meist am Ende der neuen Vorschrift.

"Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Ver-
öffentlichung in Kraft".

Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung sehr kurzfristig erfolgt.
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Antwort #13 - 20.09.2009 um 19:56:32
 
Danke Mick. Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Inkrafttreten vor der Wahl zu rechnen.

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Antwort #14 - 03.11.2009 um 13:16:53
 
Mit Datum 26.10.09 sollen die VwV nunmehr ausgefertigt und veröffentlicht worden sein, hat jemand dazu eine genaue Fundstelle und ggf. sogar ein pdf?

Danke!

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