Hi...
Deine Frage wird man hier schwerlich abschließend beantworten können...
So wie ich es lese, wurde bei der Einreisekontrolle, die übrigens die Bundespolizei und nicht der Zoll macht
, ein Erlöschenstatbestand angenommen...
§ 51 AufenthG Zitat:Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, [...]
Ein Ausnahmetatbestand im Sinne von Abs. 2 wurde vermutlich nicht gesehen.
Zitat:Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt
jacki schrieb am 25.07.2009 um 10:47:56:Die Aufenthaltsberechtigung wurde vom Zoll mit einem Kuli durchgestrichen und unterschrieben.
Dürfen die das überhaupt ?
Wenn das Erlöschen des
AT festgestellt wurde, ist das Durchstreichen des
AT nur das Kenntlichmachen einer gesetzlichen Folge.
Ob die Kollegen das aus eigenem Antrieb gemacht haben oder vielleicht Rücksprache bei der
ABH gehalten dürfte dabei unerheblich sein.
Über eine
Selbstauskunft kann man etwas erfahren, müsste aber deine Schwester oder du mit Vollmacht machen.
Daddy