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Einreise verweigert trotz Aufenthaltsberechtigung und geburt in Köln (Gelesen: 2.945 mal)
jacki
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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25.07.2009 um 10:47:56
 
Hallo @ all,

gestern wurde meiner Schwester die Einreise nach Deutschland verweigert und Sie wurde mit dem nächsten Flug zurüch geschickt.

Die Umstände sind etwas chaotisch aber ich versuche es so genau wie möglich zu schildern.

Als erstes mal meine Schwester (40) ist in Köln geboren und aufgewachsen. 1993 haben sich unsere Eltern getrennt bzw. Sie haben erstmal 2 Jahre in Trennung gelebt, meine Mutter ist  in die Türkei mit meiner Schwester zusammen.
In der Türkei wurden Sie dann nach 2-3 jahren Trennung geschieden. In dieser Zeit waren beide in der Gemeinsamen Wohnung angemeldet nach c.a 4 Jahren stellt sich raus das mein Vater beide ohne Ihr wissen abgemeldet hat. (Dies hat meine Schwester zufällig beim Zoll erfahren bei einer Ihrer Zahlreichen Einreisen)
Da auch keine Abmeldebescheinigung vorlag konnten wir Sie nicht erneut anmelden davon abgesehen waren ja eh 4 jahre vergangen und es gab ja auch kein Anlass sich hier erneut anzumelden da Sie eh seit 15 jahren hin und her geflogen ist.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen das meine Schwester bei einer Fluggeselschaft in der Türkei arbeitet und ständig seit 1993 ein und ausreist (ohne Probleme bis gestern)
Naja auf jeden fall war es bis gestern kein Problem und Ihr wurde noch nie die Einreise verweigert und das seit 15 jahren.

Sie kommt im Jahr 2-3 mal nach Deutschland und war sogar erst vor 3 monaten das letzte mal hier.

Gestern landet Sie in Düsseldorf und wird mit dem nächsten Flug zurück geschickt. Die Aufenthaltsberechtigung wurde vom Zoll mit einem Kuli durchgestrichen und unterschrieben.
Dürfen die das überhaupt ?

Meine Frage was können wir dagegen tun ? Sie ist doch in Deutschland geboren und Sie wurde ohne Ihr wissen abgemeldet.

Über Tipps und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen, gerne auch ein Tipp zu einem Anwalt der sich sehr gut mit den Ausländerrecht auskennt und in Köln angesiedelt ist.

Gruß jacki
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Daddy
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Beiträge: 1.958
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 25.07.2009 um 11:08:55
 
Hi...

Deine Frage wird man hier schwerlich abschließend beantworten können...

So wie ich es lese, wurde bei der Einreisekontrolle, die übrigens die Bundespolizei und nicht der Zoll macht Zwinkernd, ein Erlöschenstatbestand angenommen...

§ 51 AufenthG
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, [...]

Ein Ausnahmetatbestand im Sinne von Abs. 2 wurde vermutlich nicht gesehen.
Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt


jacki schrieb am 25.07.2009 um 10:47:56:
Die Aufenthaltsberechtigung wurde vom Zoll mit einem Kuli durchgestrichen und unterschrieben.
Dürfen die das überhaupt ?

Wenn das Erlöschen des AT festgestellt wurde, ist das Durchstreichen des AT nur das Kenntlichmachen einer gesetzlichen Folge.
Ob die Kollegen das aus eigenem Antrieb gemacht haben oder vielleicht Rücksprache bei der ABH gehalten dürfte dabei unerheblich sein.

Über eine Selbstauskunft kann man etwas erfahren, müsste aber deine Schwester oder du mit Vollmacht machen.

Daddy

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jacki
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 01.08.2009 um 20:24:01
 
Hi,


gerade der Ausnahmetatbestand im Sinne von §51 Abs. 2 trifft voll und ganz zu, die Einreiseverweigerung war  nicht rechtens und wurde bereits von der Ausländerbehörde bestätigt.



Das beweist mal wieder, das da Leute sitzen die da nicht sitzen sollten. ich hoffe das er bald nicht mehr da sitzt, wird Ihm zumindestens eine Lehre sein für die Zukunft.

gruß jacki
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.08.2009 um 16:27:16
 
Moin,

jacki schrieb am 01.08.2009 um 20:24:01:
gerade der Ausnahmetatbestand im Sinne von §51 Abs. 2 trifft voll und ganz zu, die Einreiseverweigerung war  nicht rechtens und wurde bereits von der Ausländerbehörde bestätigt.



Das beweist mal wieder, das da Leute sitzen die da nicht sitzen sollten. ich hoffe das er bald nicht mehr da sitzt, wird Ihm zumindestens eine Lehre sein für die Zukunft.


Im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs sollte die Bundesrepublik Deutschland für die Kosten der erneuten Fluganreise und für anwaltliche Bemühungen zur Bereinigung ausländerrechtlicher Register, sofern nicht bereits von der ABH veranlaßt, haften.

Gruß, ULF
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maki
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laie!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.08.2009 um 16:31:51
 
jacki schrieb am 25.07.2009 um 10:47:56:
Sie haben erstmal 2 Jahre in Trennung gelebt, meine Mutter istin die Türkei mit meiner Schwester zusammen.

Hier wäre das genaue Datum interessant, denn das AufenthG gilt erst seit dem 01.01.2005, davor war das AusIG relevant, siehe AusIG §44: http://www.info4alien.de/auslg.htm#44
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« Zuletzt geändert: 06.08.2009 um 16:42:43 von maki »  
 
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jacki
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #5 - 11.08.2009 um 19:55:16
 
Hallo Maki,

genaue Datum der Ausreise ? das war 1993 aber wie gesagt in der Zeit von 93 -2009 hin und her gependelt.

Der §44 AuslG ist  fast identisch mit dem §51 Absatz 2 im AufenthG

Eigentlich egal welches in betracht kommt beides trifft zu.

Naja im moment ist die Lage so das alle erforderlichen Unterlagen jetzt bei der Behörde liegen und wir auf eine Entscheidung warten.
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